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Elternzeit-Rechner
Berechnen Sie die Dauer und den optimalen Zeitpunkt für Ihre Elternzeit.36 Monate Elternzeit – diesen Anspruch auf Freistellung nach Geburt ihres Kindes hat jede Mutter und jeder Vater. Elternzeit ist ein Recht angestellter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber. Nur für einen Teil dieser Zeit besteht Anspruch auf Elterngeld der staatlichen Stellen. Beide Begriffe dürfen nicht verwechselt oder gar identisch verwendet werden. Elternzeit begründet gewisse Rechte und Pflicht beider Seiten – sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Elternzeit muss sorgfältig geplant und rechtzeitig beantragt werden. Nur so lassen sich Streitigkeiten mit dem Chef vermeiden.
Hilfreiche Quellen
Folgende Quellen und Verweise innerhalb des Artikels helfen Ihnen weiter:
- Unsere Elternzeitrechner
- Der richtige Zeitpunkt für den Antrag
- Checkliste für den Antrag
- Beispiel-Antrag
Die Grundlagen der Elternzeit
Seit 2015 darf die Elternzeit in drei Zeiträumen genommen werden. 24 Monate können auch nach dem dritten Geburtstag des Sprösslings genommen werden. Der Anspruch erlischt jedoch mit dem achten Geburtstag. Für die Mutter wird die Mutterschutzfrist – acht Wochen nach der Entbindung – auf die Elternzeit angerechnet. Während der Auszeit darf eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden liegt. Sie kann, muss aber nicht bei dem bisherigen Arbeitgeber geleistet werden. Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit gibt es allerdings erst bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Die Wünsche für die Zeitdauer und einer eventuellen Verteilung der Elternzeit müssen dem Arbeitgeber angezeigt werden. Wer die rechtlichen Bestimmungen nachlesen möchte, schaut in das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG).
Der richtige Zeitpunkt für die Information an den Arbeitgeber
Die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes. Bei dem Arbeitgeber muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragt werden. Dabei ist seine Zustimmung an sich nicht notwendig, denn Eltern haben gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung. Mit Tag der Beantragung, frühestens jedoch 8 Wochen vor der Geburt, beginnt der besondere Kündigungsschutz für Mutter oder Vater. Wurden Ansprüche aus der Elternzeit in die Lebensphase nach dem zweiten Geburtstag des Kindes verlagert, so ist eine Information an den Chef 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit notwendig. Hier beginnt der Kündigungsschutz auch nur eine Woche vorher, nämlich 14 Wochen.
Tipp
Informieren Sie den Arbeitgeber nicht zu früh über Ihre Pläne, denn dann kann er Sie noch bis 8 (bzw. 14) Wochen vor dem Beginn der Elternzeit kündigen! Wer die Kündigung jetzt erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Erste Hilfe bieten auch Informationsseiten im Internet.
Auch Arbeitgeber müssen planen
Die frühzeitige Mitteilung an Ihren Chef soll ihm ermöglichen, sich frühzeitig um Ersatz zu kümmern. Achten Sie auf Ihr korrektes Verhalten, denn möchten Sie später Ihre Elternzeitplanung ändern, dann sind Sie auf seine Zustimmung angewiesen.
Checkliste zur Information an den Arbeitgeber:
- Die Elternzeit beginnt mit dem voraussichtlichen Geburtsdatum am _______.
- Die Elternzeit soll für ___ Monate beantragt werden.
- Ab dem ____ möchte ich in Teilzeit wieder beginnen.
- Die Teilzeitarbeit soll über ____ Wochenstunden gehen.
- Ab dem ______ stehe ich wieder voll zur Verfügung.
Dabei müssen Sie sich für zwei Jahre festlegen. Nur eine spätere Phase der Elternzeit kann später noch beantragt werden.
Beispiel für die Formulierung des Elternzeitantrages
Ihre Anschrift
Anschrift des Arbeitgebers
Ort, Datum
Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes, das voraussichtlich am _____ geboren wird. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am ______ (Achtung, dieser Termin muss mindestens sieben Wochen in der Zukunft liegen!) beginnen. Die Elternzeit wird 24 Monate dauern. Nach ____Monaten möchte ich ab dem ______ (Termin für Wiedereinstieg in den Job) für 15 Wochenstunden wieder im Unternehmen arbeiten. Nach weiteren ____ Monaten stehe ich Ihnen ab dem ______ wieder voll zur Verfügung.
Ich möchte Sie bitten, mir diesen Antrag schriftlich zu bestätigen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz
Väter und Mütter, die aus der Elternzeit zurückkommen, haben keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber kann ihnen einen Ersatz anbieten, der muss jedoch mindestens gleichwertig sein. Auch der Einsatz in einer anderen Filiale am Wohnort ist erlaubt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Elternzeit bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Elternzeit" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 25.08.2021
- 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elternzeit aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- 19.02.2019: Erweitern des Bereichs Elternzeit um Ratgeber zu den Themen Elternzeit für Väter und Beschäftigungsverbot während der Elternzeit.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt