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Elternzeit-Rechner
Berechnen Sie die Dauer und den optimalen Zeitpunkt für Ihre Elternzeit.Auch Väter haben ein Recht auf Elternzeit. Das ist nicht nur für eine enge emotionale Bindung zum Kind wichtig. Kümmert sich Papa um den Nachwuchs, ist Mama entlastet und der familiäre Zusammenhalt wird gestärkt. Der Anspruch auf die bezahlte Auszeit für Väter besteht auch dann, wenn Eltern nicht verheiratet sind.
Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
Väter sollten Elternzeit zu ganz genauem Zeitpunkt beim Arbeitgeber anzeigen
Eltern sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wie sie ihre Elternzeit aufteilen möchten. Der Arbeitgeber muss den schriftlichen Antrag spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn erhalten, frühestens jedoch acht Wochen vorher. Warum sollten Väter frühestens acht Wochen vorher die Elternzeit beantragen? Während Mütter während der Schwangerschaft und bis vier Monate danach ohnehin Kündigungsschutz haben, sieht dies bei Vätern anders aus. Zwar darf auch Vätern während der Elternzeit und auch wegen der Elternzeit nicht gekündigt werden, der Sonderkündigungsschutz für die Elternzeit beginnt aber erst acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Väter haben also nur wenig Zeit, die Elternzeit fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung zu beantragen. Genauer gesagt, haben Väter nur ein Zeitfenster von genau einer Woche zur Beantragung der Elternzeit: Frühestens acht Wochen vorher und spätestens sieben Wochen vorher. Würden sie dem Arbeitgeber bereits früher über die Elternzeit informieren, liefen sie Gefahr "anderweitig" gekündigt zu werden. Ist der Antrag auf Elternzeit rechtzeitig gestellt worden, kann der Chef den Antrag nicht ablehnen. Elterngeld wird erst ab dem Tag der Geburt gezahlt, diesen Antrag können Väter oder Mütter auch noch bis zu drei Monate rückwirkend stellen.
Elterngeld – damit können Väter rechnen
Während der Elternzeit ersetzt das Elterngeld den Verdienst oder ergänzt diesen. Ausgezahlt wird es nur auf Antrag, dieer muss bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Leben in der Familie ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder bis zu sechs Jahren, so gibt es einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro. Eltern von Mehrlingsgeburten erhalten pauschal 300 Euro mehr für jedes weitere Kind. Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes auf das Elterngeld angerechnet, bei Vätern bleibt es unberücksichtigt. Während der Elternzeit sind beide Eltern weiterhin kranken- und pflegeversichert. Auch Rentenbeiträge fallen nicht an, diese Zeiten werden als Kindererziehungszeiten im Rentenverlauf angerechnet.
Für die Ermittlung des Elterngelds empfiehlt sich die Nutzung unseres Elterngeldrechners. Ausgangspunkt für die Berechnung ist nämlich nicht das Brutto- oder Nettoentgelt der Lohnabrechnung, sondern ein Durchschnitt des Bruttolohns der letzten 12 Monate. Weihnachts- oder Urlaubsgeld und andere nicht regelmäßige gezahlte Gelder werden nicht berücksichtigt. Auch Zuschläge für Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben außen vor.
So rechnet die Elterngeldstelle dann:
Durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, ohne Sonderzahlungen |
Wenn Papa weiter arbeitet
Der Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeld besteht nur, wenn mindestens ein Elternteil auf einen Teil des Verdienstes verzichtet. Bei einer Beschäftigung während der Elternzeit muss die Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden beschränkt werden (bei Geburten vor dem 1. September 2021 waren dies noch 30 Stunden). Das Elterngeld ersetzt dann einen Teil des Verdienstausfalls.
Ein Beispiel für einen Vater, der Elterngeld beantragt:
Bruttolohn vor der Elternzeit bei 40 Wochenarbeitsstunden | 4.000 € |
Bruttolohn während der Elternzeit bei 20 Wochenarbeitsstunden | 2.000 € |
Elterngeldrechtliches Netto des Bruttolohns vor Elternzeit | 2.300 € |
Elterngeldrechtliches Netto des Bruttolohns während Elternzeit | 1.300 € |
Daraus resultierende Einkommenseinbuße | 1.000 € |
Ersatzrate 65 Prozent = Elterngeld | 650 € |
"Verdienstverlust" *) bei Elternzeit | 350 € |
*) Dies ist die Differenz von Einkommenseinbuße und Elterngeld. Da die Einkommenseinbuße anhand des pauschal berechneten elterngeldrechtlichen Nettos berechnet wurde, muss zur exakten Berechnung des Verdienstverlusts das wirkliche Netto vor und während der Elternzeit herangezogen werden.
Beginn der Elternzeit berechnen
Nutzen Sie unseren Elternzeitrechner und berechnen Sie Start und Ende Ihrer individuellen Elternzeit.
Elternzeit für getrennt lebende oder geschiedene Väter
Voraussetzung für die Elternzeit ist die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt. Väter, die von ihren Kindern nur am Wochenende und in den Ferien besucht werden, ansonsten aber bei der Mutter leben, können kein Elterngeld beantragen. Getrennt lebende oder geschiedene Väter haben in der Regel also nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sie auch das (gemeinsame) Sorgerecht für den Nachwuchs haben. Alleinerziehende, und das gilt sowohl für Mütter als auch für Väter, können insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Väter, die sich um die Erziehung ihrer Kinder intensiv kümmern möchten, profitieren in Deutschland von den Regelungen der Elternzeit. Beide Elternteile können gemeinsam entscheiden, wie sie sich die Elternmonate aufteilen. Die Familienzeit wird jedoch nur gewährt, wenn das Kind auch im eigenen Haushalt und in Deutschland betreut wird. Als finanzieller Ausgleich wird Elterngeld bezahlt, in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des letzten Nettolohns. Unser Elterngeldrechner unterstützt junge Eltern bei der Berechnung ihres Anspruches.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elternzeit" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 15 Anspruch auf Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Elternzeit bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Elternzeit" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 25.08.2021
- 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elternzeit aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- 19.02.2019: Erweitern des Bereichs Elternzeit um Ratgeber zu den Themen Elternzeit für Väter und Beschäftigungsverbot während der Elternzeit.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt