Fristenkalender

Fristenkalender für Mutterschaftsgeld, Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Thema Fristenkalender ﹣ Rechner

Der Fristenkalender ermöglicht einen Überblick zu wichtigen Fristen für die Personalarbeit und die Gehaltsabrechnung. Fahren Sie mit der Maus über einen Ereignistag, um wichtigte Fristen für die Personalarbeit und Gehaltsabrechnung zu erhalten. Der Fristenkalender zeigt Ihnen die erforderlichen Termine zu Mutterschutz, Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall sowie für das Krankengeld an.

Fahren Sie einfach mit der Maus über die einzelnen Kalendertage und die dazugehörigen Fristen werden angezeigt.

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Informationen zu populären Fristen

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Fristen beim Mutterschutz bzw. für das Mutterschaftsgeld

Bei Entbindung bzw. errechnetem Entbindungstermin (ET) am ausgewählten Kalendertag gelten folgende Fristen:

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Mutterschutz - 6 Wochen vor Entbindung

Ab diesem Datum besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET), spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Geburtstermin, falls dieser noch früher eintritt.

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Mutterschutz - 8 Wochen nach Entbindung

Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist endet grundsätzlich 8 Wochen nach der Entbindung.

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Mutterschutz - 12 Wochen nach Entbindung

Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, falls folgendes gilt: Bei einer Mehrlingsgeburt, medizinischen Frühgeburt oder der Geburt eines behinderten Kindes endet die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Entbindung.

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Fristen für die Entgeltforzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall

Für die Entgeltfortzahlung bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ausgewählten Kalendertag gilt:

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Entgeltfortzahlung - Beginn 7. Woche seit Krankmeldung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet vor diesem Tag. Die Lohnfortzahlung wird ab diesem Datum durch die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse abgelöst.

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Fristen für den Bezug von Krankengeld

Für die an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anschließende Zahlung von Krankengeld gelten folgende Fristen:

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Entgeltfortzahlung - Beginn 7. Woche seit Krankmeldung

Ab diesem Tag erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse. Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ab.

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Krankengeld - Tage bis Monatsletzter

Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats für die Berechnung des Krankengeldes anzusetzen.

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Fristenrechner für allgemeine Fristen nach BGB

Nutzen Sie auch unseren Fristenrechner. Dieser Rechner berechnet allgemeine Fristen, so wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert sind.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristenkalender" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Fristenkalender" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.07.2021

  • Veröffentlichung des Fristenkalenders
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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