Elterngeld Ratgeber

Elterngeld - die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Thema Elterngeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Die Berechnung des Anpsruches auf Elterngeld ist kompliziert und hängt von diversen Faktoren ab. Unser Elterngeldrechner ermöglicht die Berechnung, ob ein Anspruch auf die Entgeltersatz­leistung für Sie persönlich vorliegt.

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Die wichtigsten Fragen zum Elterngeld und Ihrem Anspruch auf die Entgeltersatzleistung

  • 01.

    Was ist das Elterngeld?

    Jeder kennt sicherlich das Thema des Geburtenrückgangs in Deutschland. Dem möchte die Bundesregierung mit dem Elterngeld entsprechend entgegen­wirken, damit junge Familien möglichst wenig finanzielle Nachteile haben. Mit dem Elterngeld können Familien einen finanziellen Einbruch aufgrund der Geburt eines Kindes vermeiden. Es ersetzt das Nettoeinkommen des Elternteils, der das Kind betreut.

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  • 02.

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Die Höhe des Zuschusses ist direkt vom Einkommen des Antragstellers vor der Geburt abhängig. Als Grundregel sollte man davon ausgehen, dass die Ersatzrate, also der Prozentsatz des vorherigen Nettos (= Elterngeld) bei steigendem Einkommen sinkt.

  • 03.

    Gibt es einen Mindestbetrag?

    Ja, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Diesen erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht berufstätig waren.

    ZDF WISO: Sehen Sie auch den Videobeitrag von WISO zum Thema Elterngeld:

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  • 04.

    Gibt es eine maximale Höhe dieser Entgeltersatz­leistung?

    Bei einem Kind - welches im gleichen Haushalt lebt - beträgt der Grundbetrag des Elterngeldes maximal 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten und bei Familien mit mehreren Kindern wird der Grundbetrag um einen Mehrlingszuschlag und ggf. um einen Geschwisterbonus erhöht.

  • 05.

    Wer bekommt das Elterngeld?

    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (für Geburten bis 31.08.2021 nicht mehr als 30 Wochenstunden) arbeiten, um sich um das neugeborene Kind zu kümmern.

  • 06.

    Wer hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Eltern, die im Jahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen hatten, das über 300.000 Euro lag (für Geburten bis 31.08.2021 über 500.000 Euro) bzw. Allein­erziehende, deren Einkommen über 250.000 Euro lag, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld.

  • 07.

    Wie lange kann man Elterngeld höchstens beziehen?

    Das Elterngeld ist zeitlich begrenzt. Das Elterngeld wird inklusive 2 "Partnermonaten" während der ersten 14 Lebensmonate des jeweiligen Kindes gezahlt. Bei Geburten ab 1. September 2021 verlängert sich gemäß des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz der Anspruch auf Basiselterngeld für ein Frühgeborenes, das mindestens

    • 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 1 Monat,
    • 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 2 Monate,
    • 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 3 Monate,
    • 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 4 Monate.

  • 08.

    Erhalten beide Partner Elterngeld?

    Pro Elternteil wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate eine Elterngeld von der Regierung gezahlt. Um die volle Höhe in Anspruch zu nehmen, müssen also beide Elternteile sich mindestens zwei Monate lang um den Nachwuchs kümmern.

  • 09.

    Wird das Elterngeld bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt und ist es zu versteuern?

    Beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wird Elterngeld als Einkommen angerechnet, es ist allerdings ein Freibetrag von 300 Euro zu berücksichtigen.

    Elterngeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Kurzarbeitergeldes entsteht. Dies kann mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.

  • 10.

    Wird auch ein ausländisches Einkommen berücksichtigt?

    Nur Einkommen, die ein einem Land der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums erzielt wurden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.11.2021

  • 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
  • 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
  • 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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