Elterngeld steht grundsätzlich jedem zu. Die Berechnung des Elterngeldes für einen Midijob, also für ein Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze von 450 Euro und bis zu 1.300 Euro, unterliegt ein paar Besonderheiten. Daher können Sie mit dem folgenden Elterngeldrechner bei Midijobs Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.
Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Zur Berechnung des Elterngeldes sind stets die Bruttoeinkünfte anzugeben. Anhand dieser Einkünfte wird gemäß des Elterngeldgesetzes ein pauschaliertes Nettoeinkommen ermittelt. Je nach Höhe dieses Nettos errechnet sich ein Prozentsatz, die sogenannte Ersatzrate. Wie der Name schon sagt, ist dies der Anteil des berechneten Nettos, der das bisherige Netto in Form von Elterngeld ersetzt. Eventuell wird das nach unten mit 300 Euro und nach oben mit 1.800 Euro begrenzte Elterngeld noch durch einen Geschwisterbonus oder auch Mehrlingszuschlag auf das endgültige Elterngeld erhöht.
Besonderheit bei Elterngeld für Midijobs
Die Besonderheit zur Berechnung des Elterngeldes bei Midijobs ist, dass zur Bestimmung des pauschalen Nettoeinkommens zwar die gleichen Steurabzüge wie bei Arbeitnehmern oberhalb der Verdienstgrenze für Midijobs erfolgen, jedoch sind die Abzüge zur Sozialversicherung geringer. Somit erzielt ein Midijobber ein höheres wohngeldrechtliches Netto und hat damit ein Anrecht auf ein höheres Elterngeld als Ersatz für das entgehende Nettoeinkommen.
Elterngeld bei Midijobs - Beispiel
Das monatliche Einkommen aus einem Midijob beträgt in unserem Beispiel 1.000 Euro. Unter anderem aufgrund des Grundfreibetrages werden hierfür keine Steuern fällig. Jedoch fallen Abgaben zur Sozialversicherung an, die aber aufgrund des Verdienstes innerhalb der Gleitzone zwischen 450 und 1.300 Euro geringer als üblich ausfallen. Bei 1.000 Euro sind dies immerhin rund 10 Euro. Damit ist das für das Elterngeld zu berücksichtigende Netto etwa10 Euro höher als üblich. Schließlich beträgt also das Elterngeld bei einem Midijob mit monatlich 1.000 Euro rund 10 Euro mehr.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 11.11.2021
- 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
- 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
- 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt