Elterngeld Ratgeber

Elterngeld-Berechnung mit dem Schnellrechner

Thema Elterngeld ﹣ Elterngeld-Schnellberechnung

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner können Sie im Vergleich zu unserem exakten Elterngeldrechner einfach nur das Nettoeinkommen für die Berechnung des Elterngeldes angeben. Damit ermittelt der Schnellrechner einen guten Richtwert für Ihr Elterngeld.


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Genaue Berechnung des Elterngeldes mit dem exakten Elterngeld-Rechner

Für die exakte Berechnung des elterngeld­rechtlichen Nettoeinkommens und damit für das Elterngeld sind seit 2013 die Angabe des Bruttoeinkommens und weiterer Merkmale erforderlich, wie sie im exakten Elterngeldrechner berücksichtigt werden. Denn bei der exakten Berechnung ist das für das Elterngeld maßgebliche Netto nicht identisch mit dem Netto der Lohnsteuer­bescheinigung. Es wird gemäß Elterngeldgesetz durch Abzug bestimmter Steuern und Sozial­­versicherungs­­beiträge vom Bruttoeinkommen berechnet.

Eingabehilfe zum Elterngeldschnellrechner

Ältere Geschwister

Wählen Sie hier bitte aus, ob und wie viele ältere Geschwister das Neugeborene hat. Anhand der Anzahl und des jeweiligen Alters der Geschwister kann ein möglicher Geschwisterbonus berechnet werden.

Mehrlingsgeburt

Geben Sie bitte an, wieviele Kinder Sie erwarten. Anhand dieser Angabe kann ein möglicher Mehrlingszuschlag berechnet werden.

Netto vor Geburt

Geben Sie bitte Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes an.

Schnellberechnung mit Netto

Beim Elterngeld-Schnellrechner wird nur das Nettoeinkommen für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Damit ermittelt der Schnellrechner einen ungefähren Richtwert des Elterngeldes. Für eine exakte Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettoeinkommens und damit für das Elterngeld sind die Angabe des Bruttoeinkommens sowie weiterer Merkmale erforderlich. Bei einer ausführlichen Berechnung ist dann das maßgebliche Netto nicht identisch mit dem Netto z.B. der Lohnsteuerbescheinigung, denn es wird gemäß Elterngeldgesetz durch Abzug von pauschalierten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttoeinkommen ermittelt.

Nicht zu berücksichtigende Einkünfte

Folgende Einkünfte sind für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen:

  • Sonstige Bezüge, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Tantiemen oder ähnliches
  • Steuerfreie Zuschläge aus Sonntags- oder Nachtarbeit und Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Renten, Stipendien, BAföG oder auch Krankengeld.

Im Folgenden werden Details zu den 12 Monaten vor der Geburt und Abweichungen davon erläutert.

Bemessungszeitraum für nicht­selbstständige Erwerbstätigkeit

Für die Höhe des Elterngeldes bei Beschäftigten ist das Einkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Dabei bleiben solche Monate unberücksichtigt, in denen

  • nach dem Mutterschutzgesetz aufgrund der Mutterschutzfristen nicht gearbeitet werden durfte,
  • für ein anderes Kind Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurde, oder
  • das Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gesunken ist.

Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate für die Einkommensermittlung herangezogen. Dadurch wird ein geringeres Elterngeld durch das in diesen Monaten verminderte oder auch fehlende Erwerbseinkommen vermieden. Auf Wunsch kann es jedoch bei den 12 Monaten vor der Geburt zur Berechnung des Elterngeldes bleiben.

Netto während Elternzeit

Geben Sie bitte Ihr mittleres monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit für den Zeitraum, in dem Sie Elterngeld in Anspruch nehmen wollen an. Anspruch auf Elterngeld haben Sie nur, wenn ihre Arbeitszeit während dieses Zeitraums 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt. Für Eltern, deren Kinder ab 1. September 2021 geboren wurden, erhöht sich die maximale Wochenarbeitszeit auf 32 Stunden. Das Elterngeld ersetzt das entfallende Teileinkommen, also die Differenz zwischen dem maßgeblichen Einkommen vor und nach der Geburt. Die Ersatzrate richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens vor der Geburt.


Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.11.2021

  • 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
  • 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
  • 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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