Elterngeld Ratgeber

Elterngeldrechner für Selbstständige

Thema Elterngeld ﹣ Elterngeldrechner Selbstständige

Natürlich haben auch Selbstständige grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld. Die Grundlage für das anrechenbare Einkommen bildet hier der erwirtschaftete Gewinn.

Geben Sie Ihre Daten einfach hier im Elterngeldrechner für Selbstständige ein und berechnen Sie das Ihnen zustehende Elterngeld.


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Hinweis für Selbstständige, die auch nicht­selbstständig erwerbstätig sind

Waren Sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes nur selbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbstständig" aus. Oder waren Sie sowohl selbstständig als auch nicht­­selbstständig erwerbstätig? Dann wählen Sie bitte "Selbst- und nicht­­selbstständig" aus.

Eingabehilfen zum Gewinn vor Geburt

Geben Sie bitte Ihren durch­schnitt­lichen monatlichen Bruttogewinn im letzten abgeschlossenen Veranlagungs­zeitraum - also dem Geschäftsjahr - vor der Geburt Ihres Kindes an. Dabei können Sie innerhalb jeder der drei Einkunftsarten, also Einkünfte aus Land- und Forst­wirtschaft, Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Gewinne und Verluste miteinander verrechnen. Im Fachjargon heißt dies, dass der horizontale Verlust­ausgleich berück­sichtigt wird. Bei der Bildung der Summe aus den positiven dieser drei Einkunftsarten werden negative Einkünfte mit dem Wert Null angesetzt. Dies wird im Gesetz auch als Unzulässigkeit des vertikalen Verlust­ausgleichs definiert.

Details zum Veranlagungs­zeitraum

Für den Bemessungs­zeitraum bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist für die Höhe des Elterngeldes der steuerliche Gewinn aus Erwerbstätigkeit maßgeblich, der dem letzten abgeschlossenen Veranlagungs­zeitraum (Geschäftsjahr) vor der Geburt des Kindes zugrunde liegt.

Falls während dieses Gewinn­ermittlungs­zeitraums

  • aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht gearbeitet werden durfte,
  • Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde, oder
  • aufgrund einer schwanger­schafts­bedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist

wird auf Antrag der voran­gegangene Veranlagungs­zeitraum zugrunde gelegt.

Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung

Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrund­informationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.11.2021

  • 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
  • 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
  • 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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