Elterngeld Ratgeber

Ratgeber zum ElterngeldPlus

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Elterngeld-Rechner

Berechnen von Elterngeld und ElterngeldPlus mit dem Elterngeldrechner. Berechnung anhand Bruttoeinkommen gemäß Bundeselterngeldgesetz.

Den Kindern gehört unsere Zukunft. Familie und Job unter einen Hut zu bekommen, gehört heute zu den Ansprüchen vieler junger Paare. Auch Väter wollen sich in die Erziehung ihrer Kinder aktiv einbringen. Flexibilität ist Eltern wichtig, auch wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Mit einer guten Planung der Kindererziehungsphase lässt sich die staatliche Unterstützung in Form von Elterngeld und ElterngeldPlus optimal nutzen.

Die Themen im Einzelnen

Finanzielle Sicherheit für Familien

Mit dem Ziel, junge Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes finanziell zu unterstützen, trat im Jahr 2007 das „Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit“ (auch Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz genannt) in Kraft. Sowohl Mütter als auch Väter sollen so die Gelegenheit erhalten, sich eine Auszeit im Job zu nehmen, um das Familienleben mit dem Nachwuchs zu organisieren. Mit Liebe und Geborgenheit, Zeit und Aufmerksamkeit wird so ein behüteter Start ins Leben möglich. Ausdrücklich erwünscht ist auch die rege Beteiligung der Väter an der Erziehung der Kinder – gemeinsame Elternzeit beider Partner oder Vätermonate sind daher gern gesehen. Um dies weiter zu fördern, wurde mit der Reform des Elterngeldgesetzes 2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Elterngeld und ElterngeldPlus können beliebig kombiniert werden – hier lohnt es sich, verschiedene Varianten zu berechnen!

Wer kann Elterngeld beziehen?

Möchten Eltern ihr Kind in den ersten Lebensmonaten zu Hause betreuen, können

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Auszubildende und Studierende
  • Beamtinnen und Beamten
  • Erwerbslose

einen Antrag auf Elterngeld stellen. Auch Eltern, die ein Kind adoptieren und Großeltern oder Geschwister der Eltern können Elterngeld erhalten. Zu beachten ist allerdings die Höchstgrenze für den jährlichen Verdienst: Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 250.000 Euro, Elternpaare nicht mehr als 300.000 Euro (bei Geburten bis zum 31.08.2021 nicht mehr als 500.000 Euro) verdienen.

Erste Variante: das Basiselterngeld

In der Grundvariante des Elterngeldes ersetzt die staatliche Unterstützung das wegfallende regelmäßige Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Mütter und Väter, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, erhalten demnach Elterngeld auf die Einkommenseinbuße, die durch die Reduzierung der Stunden entsteht. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich also prozentual nach dem letzten Verdienst, bzw. nach den entsprechenden Verdiensteinbußen bei Teilzeitbeschäftigung.

Basiselterngeld, also das klassische Elterngeld wird für mindestens zwei, längstens jedoch für 14 Monate gezahlt. Jedem Elternteil stehen jedoch nur 12 Monate Erziehungsauszeit zu. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab 1. September 2021 wird diese Zeit bei Frühgeborenen wie folgt verlängert: Ein Frühgeborenes, das mindestens

  • 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 1 Monat,
  • 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 2 Monate,
  • 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 3 Monate,
  • 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, um 4 Monate.

Die Mutterschaftszeit wird der jungen Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Möchte das Paar also die gesamte Elternzeit ausschöpfen, müssen sich die Partner die Zeit aufteilen.

Höhe des Basiselterngelds

Wie hoch der Anspruch auf das Basiselterngeld ist, ermittelt sich so:

Durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate Anspruch auf Elterngeld in Höhe von
Kein Verdienst Mindestbetrag 300 Euro
Weniger als 1.000 Euro 100 Prozent, wird schrittweise abgesenkt
1.000 – 1.240 Euro 67 Prozent, wird schrittweise abgesenkt
1.241 – 2.770 Euro (Höchstbetrag) 65 Prozent

Zuschläge gibt es bei Mehrlingsgeburten oder wenn bereits ein Geschwisterkind in der Familie lebt.

Bei einem durchschnittlichen Netto-Verdienst von 1.600 Euro im Monat hat die Mutter einen Anspruch auf 65 Prozent davon, also auf rund 1.040 Euro Elterngeld. Das gilt natürlich auch für den Vater.

Zweite Variante: das ElterngeldPlus

Für viele junge Mütter und Väter ist es wichtig, den Kontakt zu ihrem Job und ihrem Arbeitgeber zu halten. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, die weiterhin Kunden betreuen möchten. Das ElterngeldPlus kommt diesem Wunsch entgegen und ermöglicht eine flexiblere Kombination von Familienleben und Teilzeitarbeit. ElterngeldPlus ermöglicht es, die Bezugszeit des Elterngeldes zu verlängern und damit über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus sowohl für das Kind da zu sein als auch im Beruf Verantwortung zu übernehmen.

  • Die maximale Bezugszeit kann bis zu 28 Monate ausgedehnt werden.
  • Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
  • Teilzeit und gleichzeitiger Elterngeldbezug lassen sich besser als früher kombinieren.

Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus, falls sich die Eltern die Betreuung teilen und parallel über 4 Monate 24 bis 32 Wochenstunden (bei Geburten bis zum 31.08.2021 25 bis 30 Wochenstunden) arbeiten. Dieser Partnerschaftsbonus umfasst weitere 4 Monate ElterngeldPlus. Denn gemäß dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder für den Partnerschaftsbonus ein höherer Teilzeitumfang von 24 bis 32 Stunden statt zuvor 25 bis 30 Stunden. Der Partnerschaftsbonus wird dann für 2 bis 4 Monate gewährt. Die zuvor festgelegten 4 Monate können also vorzeitig beendet werden, ohne den gesamten Bonus zu verlieren.

In Monaten mit Mutterschaftsleistungen kann nur Basiselterngeld, jedoch kein ElterngeldPlus bezogen werden.

Höhe des ElterngeldPlus

Wie das bisherige Elterngeld ersetzt auch das ElterngeldPlus das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Gezahlt wird aber höchstens die Hälfte des Elterngeldbetrags, der den Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde. Das ElterngeldPlus wird also für den doppelten Zeitraum gezahlt, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldes ohne Teilzeiteinkommen.

ElterngeldPlus Berechnungs-Beispiel
Durchschnittliches Monatsnetto vor der Geburt 1.600 Euro
=> Anspruch auf Elterngeld, das nach Geburt ohne Teilzeit zustünde (65%) 1.040 Euro
Verdienst nach Geburt für 15 Wochenstunden Teilzeit 600 Euro
=> Anspruch auf Hälfte vom Elterngeld, dass ohne Teilzeit zustünde (1.040/2) 520 Euro
Gesamtes Einkommen während des ElterngeldPlus-Zeitraums (600+520) 1.120 Euro

Elterngeld und ElterngeldPlus - Beste Kombination ermitteln

Elterngeld und ElterngeldPlus können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Beantragt werden Elterngeld und ElterngeldPlus schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Eine mögliche Kombination unseres Beispiels oben wäre:

Lebensmonat des Kindes Status der Mutter Verdienst der Mutter Status des Vaters Verdienst des Vaters
1 Mutterschaftsurlaub, zählt als Elterngeld 1.040 Euro Basiselterngeld 1.040 Euro
2 Mutterschaftsurlaub, zählt als Elterngeld 1.040 Euro Reguläres Einkommen 1.600 Euro
3-6 Basiselterngeld 1.040 Euro Reguläres Einkommen 1.600 Euro
6-12 ElterngeldPlus mit 15 Wochenstunden und 600,00 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.120 Euro ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200,00 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 Euro
12-18 ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200,00 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 Euro ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200,00 Verdienst, zählen wie 3 Monate des Basiselterngeldes 1.720 Euro
19-23 Partnerschaftsbonus: ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 Euro Verdienst 1.720 Euro Partnerschaftsbonus: ElterngeldPlus mit 30 Wochenstunden und 1.200 Euro Verdienst 1.720 Euro

Basiselterngeld und ElterngeldPlus müssen immer im Voraus beantragt werden. Planen Sie also frühzeitig. Denken Sie daran, dass auch Ihr Arbeitgeber zustimmen muss. Informieren Sie ihn rechtzeitig.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.11.2021

  • 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
  • 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
  • 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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