Bei Ausübung eines Minijobs auf 450 Euro Basis besteht nach der Geburt eines Kindes meist Anspruch auf Elterngeld. Mit dem hier angebotenen Elterngeldrechner bei Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.
Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Grundsätzlich werden für die Berechnung des Elterngeldes zunächst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen gemäß des Elterngeldgesetzes berechnet. Anhand der Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens wird anschließend ein bestimmter Anteil berechnet, der dann den Grundbetrag des Elterngeldes bildet.
Dieser beträgt mindestens 300 Euro und wird ggf. um einen Geschwisterbonus oder auch Mehrlingszuschlag erhöht.
Besonderheit bei Elterngeld für Minijobs
Die Besonderheit bei der Berechnung des Elterngeldes bei Minijobs ist, dass zur Berechnung des pauschalen Nettoeinkommens keine Steuern oder Sozialversicherungbeiträge in Abzug gebracht werden. Lediglich der monatliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 83,33 Euro wird von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen, um das für das Elterngeld relevante Netto zu erhalten.
Beispiel für Elterngeld für Minijobs
Bei monatlichen Einkünften aus einem Minijob in höhe von 300 Euro sind zur Berechnung des Elterngeldes keine Steuern und keine Sozialversicherungbeiträge vom Brutto abzuziehen. Lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag über 83,33 Euro wird abgezogen, um das elterngeldrechtliche Netto zu bestimmen. Dieses beträgt daher 216,67 Euro für die Einkünfte aus dem Minijob. Ein pauschales Netto in dieser Höhe wird gemäß Elterngeldgesetz zu 100 Prozent ersetzt (Ersatzrate), so dass diese 216,67 Euro eigentlich dem Elterngeld bei einem Minijob über 300 Euro monatlich entspräche. Jedoch beträgt der Grundbetrag für das monatliche Elterngeld gem. § 2 BEEG mindestens 300 Euro. Daher beträgt das Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro Monatseinkommen auch 300 Euro.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 11.11.2021
- 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
- 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
- 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
- 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt