Elterngeld Ratgeber

Elterngeldrechner bei Minijob

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Bei Ausübung eines Minijobs auf 450 Euro Basis besteht nach der Geburt eines Kindes meist Anspruch auf Elterngeld. Mit dem hier angebotenen Elterngeldrechner bei Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.


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Grundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld

Grundsätzlich werden für die Berechnung des Elterngeldes zunächst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen gemäß des Elterngeldgesetzes berechnet. Anhand der Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens wird anschließend ein bestimmter Anteil berechnet, der dann den Grundbetrag des Elterngeldes bildet.

Dieser beträgt mindestens 300 Euro und wird ggf. um einen Geschwister­bonus oder auch Mehrlings­zuschlag erhöht.

Besonderheit bei Elterngeld für Minijobs

Die Besonderheit bei der Berechnung des Elterngeldes bei Minijobs ist, dass zur Berechnung des pauschalen Nettoeinkommens keine Steuern oder Sozial­versicherung­beiträge in Abzug gebracht werden. Lediglich der monatliche Arbeitnehmer­pausch­betrag von 83,33 Euro wird von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen, um das für das Elterngeld relevante Netto zu erhalten.

Beispiel für Elterngeld für Minijobs

Bei monatlichen Einkünften aus einem Minijob in höhe von 300 Euro sind zur Berechnung des Elterngeldes keine Steuern und keine Sozial­versicherung­beiträge vom Brutto abzuziehen. Lediglich der Arbeitnehmer­pausch­betrag über 83,33 Euro wird abgezogen, um das elterngeld­rechtliche Netto zu bestimmen. Dieses beträgt daher 216,67 Euro für die Einkünfte aus dem Minijob. Ein pauschales Netto in dieser Höhe wird gemäß Elterngeldgesetz zu 100 Prozent ersetzt (Ersatzrate), so dass diese 216,67 Euro eigentlich dem Elterngeld bei einem Minijob über 300 Euro monatlich entspräche. Jedoch beträgt der Grundbetrag für das monatliche Elterngeld gem. § 2 BEEG mindestens 300 Euro. Daher beträgt das Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro Monatseinkommen auch 300 Euro.

Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung

Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrund­informationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Elterngeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Elterngeld" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 11.11.2021

  • 11.11.2022: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2022.
  • 25.08.2021: Anpassungen der Texte in der Themenwelt Elterngeld und des Elterngeldrechners aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ab dem 1. September 2021.
  • 12.11.2020: Anpassung der Berechnung des elterngeldrechtlichen Nettos im Elterngeld-Rechner an die Lohn- und Gehaltsberechnung für 2021.
  • 28.01.2020: Anpassung der Berechnungen für ElterngeldPlus im Elterngeld-Rechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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