Pendlerpauschale berechnen

Pendlerpauschale - Ratgeber und Berechnung der Rückerstattung bei der Steuererklärung

Thema Pendlerpauschale ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale Rechner um Ihre Steuerrückerstattung aufgrund der Entfernung Ihres Wohnorts zur Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage zu ermitteln.

Pendlerpauschale je km
bis km 20ab 21. km
20200,30 Euro0,30 Euro
20210,30 Euro0,35 Euro
20220,30 Euro0,35 Euro
20230,30 Euro0,35 Euro
20240,30 Euro0,38 Euro
20250,30 Euro0,38 Euro
20260,30 Euro0,38 Euro
20270,30 Euro0,30 Euro

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Pendlerpauschale

  • 01.

    Was versteht man unter Pendlerpauschale (offiziell "Entfernungspauschale")?

    Die im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Pendlerpauschale kann von Steuerzahlern für ihren Weg zur Arbeit in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Entfernungspauschale, die die Höhe des zu versteuernden Einkommens reduziert. Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen - gleichgültig, welches Verkehrmittel benutzt wird (außer Fahrten mit Taxi oder Flugzeug) oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Während der Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 beträgt die Pendlerpauschale anlässlich des Klimapakets ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro, zwischen 2024 und 2026 sind es 0,38 Euro.

  • 02.

    Wer kann die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen?

    Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen haben Anspruch auf die Pauschale - unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel (außer Taxi bzw. Flugzeug) und davon, wie hoch die realen Aufwendungen waren.

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  • 03.

    Wie wird die Pauschale errechnet?

    Die individuelle Pendlerpauschale lässt sich errechnen, indem zunächst die Anzahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit der Kilometerzahl für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle multipliziert werden. Das Ergebnis wird mit 30 Cent multipliziert, und das Resultat ist Ihre persönliche Pendlerpauschale. In den Jahren von 2021 bis 2026 wird die Pendlerpauschale zudem ab dem 21. Kilometer im Rahmen des Klimapaketes vorübergehend erhöht. Von 2021 bis 2023 beträgt die Pendlerpauschale dann 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Von 2024 bis 2026 sind es 38 Cent, wonach ab 2027 wieder 30 Cent für jeden Entfernungskilomter gelten. Die berechnete Summe wird vom Finanzamt von den gesamten Jahreseinnahmen abgezogen. Für die verbleibende Summe werden Steuern erhoben.

    Die Pendlerpauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen die Arbeitsstelle tatsächlich aufgesucht wurde. Außerdem kann sie pro Arbeitstag nur einmal und nur für die einfache Wegstrecke zur Arbeit berechnet werden, selbst wenn mehere Fahrten stattfanden. Nur volle, nicht angefangene Kilometer werden berücksichtigt, und die pro Kalenderjahr geltende Höchstgrenze beläuft sich auf 4.500 Euro. Pro Kalenderjahr akzeptiert das Finanzamt im Schnitt 220-230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260-280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche.

Pendlerpauschale Rechner

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  • 04.

    Welche Rolle spielt die 'maßgebliche Wohnung'?

    Als maßgebliche Wohnung, von der aus die Fahrten zur Arbeitsstelle stattfinden, wird der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" angesehen. Dies ist der Wohnsitz, der von dem Arbeitnehmer vorwiegend genutzt wird. Das kann auch, falls zwei Wohnsitze verhanden sind, die weiter entfernt liegende Wohnung sein, wenn diese als Lebensmittelpunkt gilt.

  • 05.

    Wieviele Fahrten am Tag darf man berechnen?

    Pro Arbeitstag kann ein Berufstätiger nur eine einfache Wegstrecke berechnen, selbst bei Schichtarbeit oder wenn er z.B. mittags nach Hause fährt und anschließend wieder zurück zur Arbeitsstelle.

  • 06.

    Was beinhaltet die Regel der kürzesten Straßenverbindung?

    Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei der Pendlerpauschale nur die kürzeste Fahrtstrecke vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine alternative längere Straßenverbindung anzugeben, wenn diese erwiesenermaßen verkehrgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig gefahren wird. Verkehrgünstig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie Ihre Arbeitsstelle trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel zeitsparender und pünktlicher erreichen.

  • 07.

    Für welche Verkehrsmittel gilt die Pauschale?

    Die Pendlerpauschale kann unabhängig vom benutzten Verkehrmittel beansprucht werden. Einzige Ausnahme sind Taxi und Flugzeug - ansonsten spielt es keine Rolle, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Moped, Motorrad, Motorroller oder ein Boot benutzen oder ob Sie zu Fuß zur Arbeit gehen. Auch bei der Mischform Park and Ride gilt, zunächst die kürzeste Straßenverbindung zu errechnen. Anschließend wird angegeben, für welche Teilstrecken Sie welches Verkehrmittel benutzt haben. Bei Flügen werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten berechnet. Wenn Sie allerdings Ihren eigenen Wagen oder ein Ihnen überlassenes Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeit benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und ohne die Höchstgrenze von 4.500 Euro ansetzen.

  • 08.

    Wie werden die Fahrtkosten berechnet?

    Die Kosten für die Fahrten zur Arbeit stellen einen Teil der Berufsausgaben dar, die steuerlich absetzbar sind. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte können Berufstätige 30 Cent über die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bei 220 Arbeitstagen, an denen er jeweils 16 Kilometer zur Arbeitsstätte zurücklegt, am Ende des Kalenderjahres mehr als 1.000 Euro absetzen kann.
    Beispiel: 220 (Arbeitstage) × 16 (km einfache Fahrt) × 0,3 (Pendlerpauschale) = 1.056 Euro.

  • 09.

    Wo und wie trage ich die Pendlerpauschale in meine Steuererklärung ein?

    Die Ausgaben für Fahrten zur Arbeitsstätte werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, ab Zeile 31. Nur die einfache Strecke kann geltend gemacht werden, und pro Kalenderjahr wird ein Höchstbetrag von 4.500 Euro berücksichtigt. Wenn Sie beim Finanzamt beantragen, die Entfernungs­kilometer auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, vermeiden Sie, monatlich mehr Vorab-Steuern als nötig zu zahlen.

  • 10.

    Wie kann eine Fahrgemeinschaft die Pendlerpauschale abrechnen?

    Bei Fahrgemeinschaften gilt, dass jeder mitfahrende Arbeitskollege entsprechend der für ihn geltenden Entfernungsstrecke die Pauschale absetzen kann. Dabei gilt für Arbeitstage, an denen man mitfährt, der absetzbare Höchstbetrag von 4.500 Euro. An den Tagen, an denen Sie Ihr eigenes Fahrzeug benutzen, können Sie die Kilometerpauschale voll und unbegrenzt ansetzen. Wege, um Mitfahrer abzuholen, dürfen nicht mitberechnet werden.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Erhöhte km-Pauschale ab dem 21. km auch bei Dienstreisen?

    Unser Nutzer se....o.de hatte am 25.02.2022 folgende Frage:
    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Pendlerpauschale. Gilt die Erhöhung von 5 Cent ab dem 21 Km nur für Fahrten der ersten Tätigkeitsstätte? Oder ist dies ebenfalls gültig für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Hier werden ja Hin-/ und Rückweg als Fahrtkosten berücksichtigt. Berechnet sich das Ganze dann für Hin-/ und Rückfahrt zusammen oder separat?

    Ich bedanke mich bereits im voraus für ihre Hilfe. Ich hoffe solche Fragen sind hier richtig gelegen.

    Gruß, S.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 25.02.2022:
    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (vormals „Dienstreisen“) bleibt es unabhängig von der Überschreitung bestimmter Entfernungen bei den 30 Cent je Kilometer für die Hin- und für die Rückfahrt.

    Der Co2-Ausgleich ab dem 21. Kilometer wurde lediglich für die Pendlerpauschale eingeführt.

    Mit herzlichen Grüßen
    Stefan Banse
  • Pendlerpauschale bei Kurzarbeit: Wieviele Tage gebe ich an?

    Unser Nutzer Ar....l.de hatte am 18.03.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Frage: Beispiel Kurzarbeit an 100 Tagen im Jahr 2020.
    Ist bei den Werbungskosten in der Steuererklärung dann dementsprechend die Zahl der Fahrten um die Tage der Kurzarbeit zu reduzieren, also z.B. statt 230 Tg. dann 130 Tage? Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen, Armin N.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 20.03.2021:
    Sehr geehrter Herr N.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Generell können sie nur die tatsächlich gemachten Fahrten geltend machen. Wenn Sie also aufgrund der Kurzarbeit nur 130 Tage zur Arbeit gefahren sind, können Sie auch genau diese 130 Tage geltend machen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Pendlerpauschale?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.08.2021

  • 05.08.2021: Aufnahme der Vorteile für Schwerbehinderte bei der Pendlerpauschale im Pendlerpauschale-Rechner
  • 12.10.2020: Erhöhung der Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 gemäß Klimapaket im Rechner für die Pendlerpauschale sowie in den zugehörigen Texten integriert.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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