Pendlerpauschale berechnen

Kilometerpauschale 2022 - und der Unterschied zur Pendlerpauschale

Thema Pendlerpauschale ﹣ Die Kilometerpauschale

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Ermitteln Sie - getrennt oder zusammen - die Rückerstattung der Pendlerpauschale bei Ihrer Steuererklärung durch Eingabe Ihres Jahreseinkommens, der Entfernung zur Arbeitsstätte sowie der Anzahl Ihrer jährlichen Arbeitstage.
Die Kilometerpauschale ist der offizielle Begriff für die bekannte Pendlerpauschale. Der umgangssprachliche Ausdruck erwuchs zum Teil aus dem Versuch, eine steuerliche Absetzung der Wegkosten erst ab dem 20. Kilometer möglich zu machen. In diesem Falle wären Pendler tatsächlich im Vorteil gegenüber Arbeitnehmern mit kürzerem Arbeitsweg gewesen. Da dies aber dem Gleichheitsgrundsatz zwischen den Steuerpflichtigen widersprechen würde, gilt die Kilometerpauschale nicht nur für Pendler, sondern für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle.

Kilometerpauschale: 30 Cent ab dem ersten Kilometer

Schon ab dem ersten Kilometer kann ein Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem die Strecke zur Arbeit zurückgelegt wurde, 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Dies bedeutet, dass dieser Betrag vom Jahreseinkommen abgezogen wird, bevor die Steuerlast berechnet wird. In den Beträgen, die mit der Kilometerpauschale abgerechnet werden, sind sämtliche Fahrtkosten wie etwa Benzin oder neue Reifen bereits abgegolten. Wie hoch also die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg sind, wird im Rahmen der Kilometerpauschale nicht gefragt.

Höhere Kilometerpauschale ab dem 21. Kilometer

Ab dem 21. Kilometer wird die Kilometerpauschale im Rahmen des 2020 verabschiedeten Klimapaketes für die Jahre 2021, 2022 und 2023 auf 35 Cent und für 2024 bis 2026 auf 38 Cent angehoben. Ab 2027 gilt dann wieder die bis einschließlich 2020 geltende Pauschale von 30 Cent für jeden Kilometer.

Auf diese Weise sind Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsweg zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen im Vorteil gegenüber den Autofahrern. Obwohl der Arbeitsweg nur sehr geringe Kosten verursacht, kann die volle Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Wer nicht mit dem eigenen PKW zur Arbeit fährt, kann allerdings die Pauschale nur bis zu einem Wert von 4.500 Euro geltend machen. Dies entspricht bei 220 Arbeitstagen in etwa einem Arbeitsweg von knapp 70 Kilometern, was mit dem Fahrrad schon eine ordentliche Leistung wäre.

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Öffentliche Verkehrsmittel

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, kann zwischen der Kilometerpauschale und einer exakten Abrechnung der Fahrtkosten wählen. Falls also die Fahrkarte für den Zug mehr als 30 Cent pro Kilometer kostet, kann auch der gesamte Fahrpreis abgesetzt werden. Bei Arbeitswegen, die mit dem Flugzeug zurückgelegt werden, ist eine Anerkennung der Kilometerpauschale grundsätzlich nicht vorgesehen. Hier kann immer nur der exakte Preis für das Flugticket abgesetzt werden. Das Gleiche gilt bei Sammelbeförderungen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Wenn hierfür keine Bezahlung verlangt wird, können auch keine Wegkosten von der Steuer abgesetzt werden.

Kilometerpauschale: Unterschied für Behinderte Menschen

Für Behinderte, die mindestens einen Behinderungsgrad von 70 aufweisen oder ab einem Grad von 50 im Behindertenausweis eine Kennzeichnung für eine Gehbehinderung aufweisen können, sind die Mehrkosten der Arbeitswege mit der Kilometerpauschale noch nicht abgegolten. Wenn für die behinderten Personen Mehrkosten aufkommen, die etwa durch Mautgebühren oder teurere aber dafür behindertengerechte Fahrzeuge entstehen, können diese Mehrkosten geltend gemacht werden. Wie bei jedem Arbeitnehmer gilt aber immer nur die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet, bis zur Arbeitsstelle. Nachteile gibt es auch für Arbeitnehmer, die den Weg an einem Tag mehr als einmal zurücklegen müssen. Pro Kalendertag ist immer nur ein Arbeitsweg anzugeben. Wer aufgrund von Schichtarbeit häufiger pendeln muss, wird nicht berücksichtigt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.08.2021

  • 05.08.2021: Aufnahme der Vorteile für Schwerbehinderte bei der Pendlerpauschale im Pendlerpauschale-Rechner
  • 12.10.2020: Erhöhung der Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 gemäß Klimapaket im Rechner für die Pendlerpauschale sowie in den zugehörigen Texten integriert.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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