Wieviele Steuern Sie für Ihre Abfindung zahlen müssen

Abfindungsrechner 2022 und 2021 - Wie viel netto bleibt übrig?

Thema Abfindung ﹣ Rechner

Abfindungen beim Ausscheiden aus einem Unternehmen müssen leider versteuert werden. Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, die Höhe der zu erwartenden Steuer unter Berücksichtigung des seit 2021 nur noch für höhere Einkommen geltenden Solis zu berechnen. Bitte geben Sie Ihr Jahresgehalt (Brutto), die Höhe der Abfindung und einige weitere Daten ein und Sie sehen umgehend, wie viel netto übrig bleibt. Wie viel Abfindung erhält man? Informieren Sie sich in unserem Artikel über die Höhe der Abfindung.

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Wichtige Themen rund um den Abfindungsrechner

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Grundlagen zu Abfindungen

Möchte ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, so wird häufig die Zahlung einer Abfindung angeboten. Diese richtet sich nach den gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben, die sich beispielsweise aus der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ergeben oder nach der Kulanz des Arbeitgebers. Die Abfindung darf frühestens in dem Monat ausgezahlt werden, in dem das Arbeits­verhältnis gekündigt wurde und hat in jedem Fall sowohl eine Auswirkung auf die Zahlung von Arbeitslosengeld sowie auf die Besteuerung der Einkünfte.

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Wie hoch sind in der Regel Abfindungen?

Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelbar. Gesetzlich gibt es keinerlei Vorgaben für den Abfindungsbetrag. Firmen, die sich von Mitarbeitern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Sollte es zu einem Kündigungsschutzverfahren vor Gericht kommen, so ist auch in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag das Ergebnis.

Gibt es denn eine Faustregel, wie viel Abfindung realistisch ist? Ja, folgendes hat sich in der Praxis etabliert: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit können Sie mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt rechnen.

Beispiel: Kündigung nach 15 Jahren
Bei einem Mitarbeiter, der seit 15 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt ist und monatlich 3.000 Euro brutto verdient, ergibt sich daraus eine Spannbreite von 22.500 Euro bis 45.000 Euro. Dies ist allerdings nur eine grobe Schätzung. Je nach Unternehmen und Sachlage kann die Höhe der Abfindung erheblich nach oben oder nach unten abweichen.

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Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Es gibt nur wenige Ausnahme mit einem konkreten Anspruch:  bei einem Sozialplan oder einer betriebsbedingter Kündigung nach § 1 a KSchG. Im Regelfall ist eine Abfindungszahlung stets das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der juristische, wirtschaftliche, persönliche und nicht selten auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen.

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Wie hoch wird eine Abfindung versteuert?

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten haben, so fragen Sie sich sicherlich: Mit wieviel Prozent wird eine Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkünfte und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Allerdings müssen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge, wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung,  gezahlt werden. Besonders hohe Abfindungen können sich negativ auf den Steuersatz auswirken, da Sie damit in eine höhere Progressionsstufe geraten. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung. Machen Sie es sich einfach, nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche steuerliche Belastung zu berechnen.

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Was bringt die Fünftelregelung bei einer Abfindung?

Früher wurden bei der Besteuerung von Abfindungen festgelegte Freibeträge berücksichtigt, die zwischen 7.200 Euro und 11.000 Euro lagen. Nach einer Gesetzesanpassung sind diese jedoch entfallen, dafür wird die so genannte Fünftelregelung angewandt. Es wird die Differenz der Steuer für das Einkommen ohne Abfindung und der Steuer für das Einkommen inklusive einem Fünftel der Abfindung gebildet. Diese Differenz bildet dann den Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung und muss nur noch verfünffacht werden, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu erhalten. So ergibt sich eine geringere Steuerprogression und damit eine deutlich geringere Steuerbelastung, als wenn der Gesamtbetrag in einer Summe der Steuer unterworfen würde. Dies leitet sich aus der Staffelung der Einkommen­steuertabellen ab. Die genauen Auswirkungen der Besteuerung entnehmen Sie unserem Abfindungsrechner oben auf der Seite. Oder schauen Sie sich folgendes Beispiel zur Berechnung der Steuer auf die Abfindung an.

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Beispiel zur Besteuerung der Abfindung in 2022

Herr Schulz hat 2022 ein Jahreseinkommen von 60.000 Euro und erhält eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Er ist ledig und ist aus der Kirche ausgetreten. (Aufgrund kleinerer Rundungen werden hier ggf. geringfügig andere Ergebnisse dargestellt, als vom Abfindungsrechner ermittelt.)

1. Einkommensteuer für 60.000 15.932
2. Einkommensteuer für 80.000
(60.000 + 1/5 der Abfindung)
24.332
3. Differenz der Steuerbeträge 8.400
4. Einkommensteuer für Abfindung (5 × 8.400) 42.000
5. zzgl. anteiliger Soli 2.310
4. Gesamtsteuer für Abfindung 44.310
In unserem Glossar finden Sie weitere Beispiele und Sonderfälle zur Steuer­berechnung anhand der Fünftelregel.

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Grundtarif oder Splittingtarif bei der Abfindung

Abfindungsrechner Der Grundtarif gilt für Unverheiratete und getrenntveranlagte Ehepaare. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet.

Bei der getrennten Veranlagung werden die Ehegatten einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Dies kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein als die Zusammen­veranlagung. Bei der Zusammen­veranlagung wird der Gesamtbetrag beider Einkünfte gemeinsam ermittelt. Die Ehegatten werden zusammen wie ein einziger Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird für die Hälfte der Einkünfte berechnet und die so errechnete Steuer wird dann verdoppelt (Ehegattensplitting). Dies ist aufgrund der Steuerprogression im Regelfall günstiger, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind.

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Wie kann ich bei der Abfindung Steuern sparen?

Soll die betriebsbedingte Kündigung im November oder Dezember eines Jahres wirksam werden, so ist es möglich, den Auszahlungsbetrag der Abfindung auf zwei Jahre aufzuteilen. Somit hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die anfallenden Steuerbeträge möglichst gering zu halten und ebenfalls aufzuteilen. Noch ein Tipp: Wenn Sie noch Unsicherheiten bzgl. Ihrer Lohnsteuer oder der zu erstellenden Steuererklärung haben, empfehlen wir immer den Kontakt mit einem Anwalt oder Steuerberater. Dieser berät Sie auch bei detaillierten Berechnungen der Nettoabfindung und einer möglichen Zusammenballung von Einkünften.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wird der Grundfreibetrag bei der Abfindung berücksichtigt?

    Unser Nutzer hg.....com hatte am 29.10.2021 folgende Frage:
    Hallo.

    Zuerst einmal herzlichen Dank dass ihr diesen tollen Rechner gemacht habt. Eine Sache ist mir trotzdem immer noch nicht klar.

    Bei einem Einkommen von 10.000 € wird unter Berücksichtigung der Grundfreibetrages für Ehepaare doch kein zu versteuerndes Einkommen erzielt. Trotzdem fließen dieser 10.000 € bei der 1/5 Berechnung der Einkommenssteuer für die Abfindung mit ein. Warum? Beispiel: Jahresbrutto in 2020: 10.000 €, Abfindung in 2020: 217.000 €. Danke für ihre Rückantwort.

    Ganz liebe Grüße an das ganze Team, Hans G.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 30.10.2021:
    Sehr geehrter Herr G.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback zu unseren Smart-Rechnern.

    Der Grundfreibetrag wird zum einen zur Berechnung der Steuern für das Jahresbrutto über 10.000 Euro berücksichtigt. Daher wird auch im Ergebnisfenster des Abfindungsrechners unter https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php eine Steuer von 0 Euro bezüglich des Jahresbruttos ausgewiesen. Der Grundfreibetrag wird aber auch bei der Ermittlung der Steuer auf die Abfindung berücksichtigt, wie ich Ihnen im folgenden gerne erläutere:

    Die Fünftelregelung für Abfindungen wurde eingeführt, um die ansonsten hohe steuerliche Wirkung der Einmalzahlung, die sich ja i.d.R. auf mehrere Jahre Betriebszugehörigkeit bezieht, abzufedern. Mit der Fünftelregelung wird die Abfindung daher virtuell auf fünf Jahre verteilt.

    Man geht also davon aus, dass Sie 2020 zum einen 217.000 geteilt durch 5, also 43.400 Einkünfte aus der Abfindung hatten und eben 10.000 aus Ihrem Jahresbrutto. Demnach hatten sie virtuell 53.400 Gesamteinkünfte in 2020. Wendet man darauf den Splittingtarif an, so ergeben sich unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages Steuern in Höhe 8.406 Euro.

    Das heißt, dass auch hier der Grundfreibetrag berücksichtigt wurde. Die Einkommensteuer auf z.B 53.400 Euro können Sie übrigens auch mit unserem Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php berechnen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Warum findet im Abfindungsrechner die Steuerklasse keine Berücksichtigung?

    Unser Nutzer di....r.de hatte am 24.06.2021 folgende Frage:
    Hallo zusammen,
    warum findet in ihrem Rechner, die Steuerklasse eines Arbeitnehmers keine Berücksichtigung?
    Bitte teilen sie mir mit warum das so ist.
    M.f.G.
    Dieter L.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 25.06.2021:
    Sehr geehrter Herr L.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unser Abfindungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php berechnet die Einkommensteuer auf die Abfindung. Bei der Berechnung der Einkommensteuer ist die Steuerklasse nicht erforderlich.

    Die Steuerklasse und weitere Angaben sind dann erforderlich, wenn man die Lohnsteuer auf die Abfindung berechnen möchte. Die steuerlichen Auswirkungen der Abfindung auf die Lohnsteuer können Sie z.B. mit Hilfe des Lohnsteuerrechners unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php berechnen: Wählen Sie im Rechner „Weitere Einkünfte/Einträge in LSt-Karte“ aus und geben Sie die Höhe der Abfindung unter „Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit“ an.

    Eine kurze Erklärung zum Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer:

    Die Lohnsteuer ist eine Vorabsteuer, die Sie für Ihre sogenannten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also für Ihr Gehalt monatlich abgezogen bekommen. Die Höhe der Lohnsteuer ist dabei z.B. stark davon abhängig, welche Lohnsteuerklasse und wieviele Kinder Sie haben.

    Für alle Einkünfte zusammen, also z.B. auch Zins- und Mieteinkünfte können/müssen Sie jährlich noch die Einkommensteuererklärung abgeben. Hier werden, wie gesagt, alle Einkünfte, aber auch sämtliche Freibeträge berücksichtigt. Berechnungsgrundlage ist hier das „zu versteuernde Einkommen“. Dies ist das Gesamteinkommen, bei dem z.B. die Kinderfreibeträge schon abgezogen wurden.

    So kann es, gerade durch die Wahl der Steuerklasse zu einer günstigen Besteuerung der Abfindung bei der Lohnsteuer kommen. Aber am Ende zählt, was bei der Einkommensteuer rauskommt, so dass dann eine entsprechende Steuernachzahlung erforderlich sein kann.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Muss der Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

    Unser Nutzer da....i.cz hatte am 16.03.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Herren,

    ich bin sehr dankbar, dass ihr diesen tollen Rechner gemacht habt. Ich kämpfe sehr mit der Steuererklärung meines Mannes, und für mich als Ausländer ist die Sache noch schwieriger. Ich habe nur eine Frage, für ihre Antwort ich sehr dankbar würde.

    Ich soll in Rechner den zu versteuernden Betrag nach persönlichen Abzüge angeben. Ich habe nur Bedenken, ob ich auch den Grundfreibetrag für das Jahr 2020 in Höhe 9408 abziehen soll? Oder wird durch den Rechner dieser Abzug berücksichtigt? Ich habe Sorgen, ob der Betrag 9408 Euro dann nicht zweimal berücksichtigt wird. Ob ich richtigen Ergebnis habe. Ich bedanke mich im Voraus.

    Auf eine Antwort freue mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, D. T.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 18.03.2021:
    Sehr geehrte Frau T.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback. Vermutlich beziehen Sie sich auf unseren Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php. Der Grundfreibetrag wird automatisch durch den Rechner abgezogen.

    Das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) ist ein Fachbegriff aus dem Steuerecht. Grob ist das zvE die Summe aller Einkünfte abzgl. aller persönlicher Freibeträge (auch Kinderfreibeträge), Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.

    Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir im Hilfetext des Rechners nun aber noch den folgenden Satz hinzugefügt: "Bitte ziehen Sie den Grundfreibetrag nicht ab. Dieser gehört per Definition zum zu versteuernden Einkommen und wird automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.“

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Warum berechnet meine Steuersoftware ein anderes Ergebnis?

    Unser Nutzer zo.....org hatte am 26.01.2021 folgende Frage:
    Hallo,
    bei der Berechnung der Nettoabfindung erhalte ich einen erheblichen Unterschied zu der Wiso Steuersoftware und ich verstehe nicht warum. Der Betrag unterscheidet sich um fast 20000,- Euro.
    Z.K.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 26.01.2021:
    Sehr geehrter Herr K,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen gesendete Bildschirmausschnitt Ihres Steuer-Programms weist die fällige Lohnsteuer aus, während unser Abfindungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php die Einkommensteuer auf die Abfindung berechnet.

    Die Lohnsteuer ist eine Vorabsteuer, die Sie für Ihre sogenannten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also für Ihr Gehalt monatlich abgezogen bekommen. Die Höhe der Lohnsteuer ist dabei z.B. stark davon abhängig, welche Lohnsteuerklasse und wieviele Kinder Sie haben.

    Für alle Einkünfte zusammen, also z.B. auch Zins- und Mieteinkünfte können/müssen Sie jährlich noch die Einkommensteuererklärung abgeben. Hier werden, wie gesagt, alle Einkünfte, aber auch sämtliche Freibeträge berücksichtigt. Berechnungsgrundlage ist hier das „zu versteuernde Einkommen“. Dies ist das Gesamteinkommen, bei dem z.B. die Kinderfreibeträge schon abgezogen wurden.

    So kann es, gerade durch die Wahl der Steuerklasse zu einer günstigen Besteuerung der Abfindung bei der Lohnsteuer kommen. Aber am Ende zählt, was bei der Einkommensteuer rauskommt, so dass dann eine entsprechende Steuernachzahlung erforderlich sein kann.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Ist eine Abfindung von 40.000 Euro steuerfrei?

    Unser Nutzer di....t.de hatte am 25.01.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    ich glaube im ihrem Abfindungsrechner ist ein Fehler. Wenn man in einem Jahr nur Abfindung erhält, weil man vielleicht krankheitsbedingt schon lange nicht mehr arbeiten war, weist ihr Rechner die volle Abfindung als Nettoeinkommen aus, es fallen also keine Steuern für die Abfindung an.
    Meine Eingaben: Abfindung = 40.000, Jahresbrutto = 0, Entgeltersatz = 0.
    Ausgabe: Netto = 40.000
    Könnten sie das bitte mal prüfen lassen.
    Mit freundlichen Grüßen, Dirk R.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 25.01.2021:
    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Das sollte so richtig sein. Im Hilfetext der Berechnung im Ergebnisfenster hinter „Steuer auf Abfindung“ wird die Berechnung hergeleitet. Ich möchte jedoch betonen, dass wir im Zweifel einen ausgebildeten Steuerberater oder sonstigen Spezialisten auf diesem Fachgebiet nicht ersetzen können und möchten.

    Grundsätzlich wird einen Abfindung gemäß der Fünftelregelung versteuert. Die Abfindung ist zwar im Jahr der Auszahlung zu versteuern, aber nur in der Höhe, als wenn Sie diese über fünf Jahre verteilt ausgezahlt bekommen hätten. Demnach wird zunächst die Steuer für ein Fünftel der Abfindung, also für 8.000 Euro berechnet, welche aufgrund des geltenden Grundfreibetrags 0 Euro beträgt. Diese „Steuer wird dann verfünffacht, bleibt also Null. Würden Sie doch ein Einkommen beziehen, so dass Sie zusammen mit dem Fünftel der Abfindung oberhalb des Grundfreibetrages lägen, wären Sie dadurch im Nachteil, denn dann wäre auch die Abfindung zu einem gewissen Teil zu versteuern, wie Sie anhand des Abfindungsrechners unter https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php ausprobieren können.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Wird das Arbeitslosengeld bei der Eingabe in den Rechner gefünftelt?

    Unser Nutzer th....b.de hatte am 17.01.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe eine Verständnisfrage zur Steuerberechnung bei Abfindung und Arbeitslosengeld: Ich bekomme Ende Januar 2021 eine Abfindung in Höhe von 474.000 €. Es kommt kein Einkommen mehr hinzu (Einkommen ab 01.01.2021 = 0 €). Nun wird ja die Fünftelregelung angewandt. Ab Dezember 2021 bekomme ich für 13 Monate Arbeitslosengeld (2.700 € monatlich, ergibt 35.000 €) Für die Steuerberechnung, werden da in Ihrem Rechner unter https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php diese 35.000 € einmalig angegeben, oder auch nur 1/5?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Herzlichen Dank.
    Mfg, T. R.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 22.01.2021:
    Sehr geehrter Herr R.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte meine etwas späte Antwort. Entgeltersatzleistungen, die Sie für das Steuerjahr 2021 erhalten, geben Sie bitte genauso, wie die Abfindung in voller Höhe ein. Der Rechner berücksichtig dann alles weitere. Im Infotext zur Steuer im Ergebnisfenster wird die Berechnung dann detailliert hergeleitet, also auch erklärt, wie das Arbeitslosengeld in die Berechnung der Steuer einfließt.

    Da eine Abfindung meist eine "Zahlung für mehrere vergangenen Jahre“ ist, unterliegt sie der günstigeren Fünftelregelung. Der Fiskus geht also gewissermaßen von einer „über fünf Jahre verteilten Zahlung“ aus.

    Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslostengeld haben grundsätzlich nichts mit der Fünftelregelung zu tun. Deren steuerliche Besonderheit ist, dass Sie zwar selbst steuerfrei sind, aber den prozentualen Steuersatz erhöhen, mit dem Ihr restliches Einkommen - in Ihrem Fall Ihre Abfindung - zu versteuern ist. Mehr dazu finden Sie z.B. unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/.
    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Wie wird der Soli bei der Fünftelregelung berechnet?

    Unser Nutzer rh....e.de hatte am 30.11.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Mühl,

    erstmal möchte ich mich herzlich für Ihre hervorragenden Finanztools bedanken. Diese sind eine wirklich große Hilfe bei der Steuerberechnung.
    Zur Zeit arbeite ich an einer komplexen Exceltabelle zur Steuerberechnung, bei der ich diverse Parameter als Einflussgrößen einarbeite. Als Vergleich ziehe ich u.a. Ihren Abfindungsrechner zu Rate. Mir ist dabei aufgefallen, das in der Milderungszone* (zwischen 16.956€ ESt und 31.538€ ESt) die Ergebnisse für die Berechnung des Solidaritätszuschlages, zwischen meinen Berechnungen und den Abfindungsrechner abweichen.
    Meine Berechnung ist wie folgt: z.B. Abfindung 400.000€ mit 1/5 Regel ergibt 80.000 zu versteuern. EkSt auf 80.000 ergibt (für 2021) 24.463€ Steuer. Solidaritätszuschlag in der Milderungszone: 24.463€ - 16.956€ (Freibetrag) = 7.507€ * 11,9 Prozent = 893,33€. Zur Berechnung der Nettoabfindung folgt bei mir: 400.000€ - ((24.463€ EkSt + 893,33€ Soli) x 5) = Netto 273.218,35€

    Der Abfindungsrechner ermittelt: 270.962,95€ (ohne Kirchensteuer, ohne Splitting)

    *Milderungszone ist die Differenz von ESt abzügl. Freibetrag (16.956€) x 11,9 Prozent, ergibt den Soli. Habe ich da einen Denkfehler in meiner Kalkulation, oder ist im Abfindungsrechner die Milderunsgzone nicht korrekt abgebildet?
    Vielen Dank für ein Feedback

    Mit freundlichen Grüßen
    R. H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 30.11.2020:
    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback zu den Smart-Rechnern. Der Fehler besteht darin, dass sie den Soli bezüglich des Fünftels berechnen. Der Soli wird allerdings erst am Schluss berechnet, d.h. ausgehend von einer Einkommensteuer von 5 x 24.463 = 122.315, womit man nicht mehr in der Milderungszone ist. Bei dieser Einkommensteuer beträgt der Soli dann rund 6.727 Euro.

    400.000 -122.315 - 6.727 = 270.958

    Aufgrund von Rundungen bei der Multiplikation mit 5 werden Im Rechner genauer 400.000 - 122.310 - 6.727,05 = 270.962.95 berechnet.

    Mit herzlichen Grüßen
    Michael Mühl
  • Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Abfindungsrechner?

    Unser Nutzer lo.....com hatte am 11.06.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mir ist aufgefallen, dass der Abfindungsrechner keine negativen Einnahmen aus Gewerbebetrieb zulässt. Muss in diesem Sonderfall der Abfindungsbetrag um den Verlust aus Gewerbeeinnahmen reduziert werden?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang K.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 18.06.2020:
    Sehr geehrter Herr K.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen sie bitte meine etwas verzögerte Rückmeldung. Ja, beim Verkauf eine Gewerbebetriebes unterliegt der Veräußerungsgewinn der Fünftelregelung, denn er gehört steuerrechtlich zu den außerordentlichen Einkünften.

    Die im laufenden Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Verluste hingegen zählen zum laufenden negativen Gewinn des Betriebes und wären daher beim Abfindungsrechner als „Jahresbrutto“ anzugeben. Sie gehören also zum zu versteuernden Einkommen. Inwiefern Sie hier einen Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten - also eine Verrechnung mit anderen Einkünften - durchführen können, sollten Sie am Besten einen Steuerberater fragen. Jedenfalls wäre es nicht richtig, den Veräußerungsgewinn zunächst um die Verluste zu schmälern und dann im Rechner als „Abfindung“, also als außerordentliche Einkünfte anzugeben.
    Mit herzlichen Grüßen
  • Werden die Sozialabgaben im Rechner berücksichtigt?

    Unser Nutzer da.....com hatte am 14.11.2019 folgende Frage:
    Liebes Team von Smart-Rechner.de,
    Erstmals vielen dank für den Rechner, sehr hilfreich.
    Werden in dem Rechner auch Sozialabgaben (RV/KV/PV) bei dem Jahresbrutto berücksichtigt?
    Angenommen man Zahlt ungefähr 1000 EUR Sozialabgaben vom Monatlichen Gehalt, wird das auch in dem Kalkulator berücksichtigt oder berechnet er nur Lohnsteuer?
    Beispiel unten, der Rechner zeigt „Steuer auf Jahresbrutto: 12584,04 EUR“
    Normaler brutto netto Rechner würde von dem Jahresbrutto von 65000 EUR ein Steuer von 9000 EUR berechnen.
    Woher die Differenz?
    Danke im Voraus,
    MFG
    Daniel B
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 14.11.2019:
    Sehr geehrter Herr B.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SV-Beiträge werden nicht berücksichtigt. Im Infofenster zu den einzelnen Ergebnissen wird aufgeschlüsselt, wie sich die jeweilige Summe zusammensetzt. Der Abfindungsrechner berechnet die Einkommenssteuer. Dies ist die Steuer die letztlich am Jahresende auf Ihre gesamten Einkünfte zu zahlen ist. Dies berechnet z.B. auch unser Einkommensteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php.

    Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich die Lohnsteuer, wie Sie z.B. auch mit unserem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php oder dem von Ihnen im Screenshot gezeigten Rechner berechnen können. Die Lohnsteuer ist u.a. von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder etc. abhängig. Im Folgejahr machen Sie dann den sogenannten „Lohnsteuerjahresausgleich“. D.h., dass dann die eigentliche Einkommensteuer aus allen Einkünften des vergangenen Jahres berechnet wird. Die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann wieder ausgeglichen, indem Sie eine Steuerrückzahlung oder -nachforderung haben.

    Wenn Sie z.B. im Lohnsteuerrechner eine andere Steuerklasse wählen, erhalten Sie wiederum eine ganz andere Differenz. Die Lohnsteuer wird letztlich jedes Jahr über die Einkommensteuer-Erklärung korrigiert.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so näher bringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
  • Welche Rolle spielt das Einkommen des Partners?

    Unser Nutzer In....e.de hatte am 29.05.2019 folgende Frage:
    Hallo,
    großes Lob-ihre Smart Rechner sind sehr hilfreich.
    Ich habe aber eine Nachfrage:
    Wie können sie (in meinem Fall beim Abfindungsrechner) mit dem Splitting Effekt rechnen wenn das Einkommen des Partners gar nicht bekannt ist?
    Was für ein Annahme wird bei der Brechung getroffen?
    Über eine kurze Antwort über diese Email Adresse würde ich mich sehr freuen. Danke!
    MfG
    Ingo V
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 30.05.2019:
    Sehr geehrter Herr V.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage und dem damit verbundenen positiven Feedback!
    Der Rechner geht beim Berechnen des Ehegattensplittings davon aus, dass Sie die summierten Einkommen beider Partner eingegeben haben.
    Dank Ihres Hinweises werden wir aber die Hilfetexte in einer der nächsten Versionen des Rechners so anpassen, dass dies besser verständlich ist.
    Herzliche Grüße
    Unser Nutzer In....e.de hatte am 30.05.2019 noch eine Nachfrage:
    Hallo Herr Banse,
    Vielen Dank für die schnelle Antwort am Feiertag(!)!
    Ein Hinwies darauf wäre sicher hilfreich.
    MfG
    Ingo V.
  • Wieso hat der Rechner eine Differenz der SZ im Jahr 2018?

    Unser Nutzer tt....l.de hatte am 25.10.2018 folgende Frage:
    Sehr geehrtes Team,
    vielen Dank für das Telefonat von soeben.
    Wie besprochen sende ich Ihnen anbei 2 Screenshots im .jpg-Format. Ein Ergebnis der Süddeutschen und Ihr Ergebnis.
    Alle anderen Rechner im Netz weisen mir bei meinen Eingaben (unter Berücksichtigung der 5tel-Regelung) eine Netto-Summe i.H. von 12.468 € aus.
    Nur Ihr Rechner weist erheblich weniger aus: 10.368,55 €, eine Differenz von stattlichen 2.099,45 € !!
    Wie kann das sein? Über eine Aufklärung danke ich Ihnen im Vorraus!
    Meine Eingaben bei beiden Rechnern:
    - 15.000€ Abfindung
    - 24.600€ Jahresbrutto
    Mit freundlichen Grüßen
    T.T
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 27.10.2018:
    Sehr geehrter Herr T.,
    zunächst vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Eins nur vorweg: Wir können und dürfen keine Steuerberatung für Sie vornehmen. Insofern kann ich Ihnen nur unsere Einschätzung des Sachverhalts geben. Letztlich wird es das Beste sein, wenn Sie eine offizielle Rechts- oder Steuerberatung in Anspruch nehmen, zu der dann auch all Ihre Daten vorliegen.
    Im Unterschied zu unserem Rechner berechnet der SZ-Rechner die Besteuerung der Abfindung anhand Lohnsteuerklasse etc., so dass Sie die Auszahlung der Abfindung nach Steuern über Ihren Arbeitgeber berechnen können. Wählen Sie dort z.B. Steuerklasse I, ist das Ergebnis wieder ein anderes.
    Unsern Rechner habe ich gerade nochmals geprüft: Er berechnet die Besteuerung der Abfindung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) anhand der dafür anfallenden Einkommensteuer. Wenn Sie also Ihren Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, ist letztlich Ihre Steuerklasse nicht mehr relevant, sondern Sie unterliegen letztlich der Einkommensteuer. Der Smart-Rechner berechnet also, was schließlich nach dem Jahresausgleich übrig bleibt.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe
    mit herzlichen Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Abfindung?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Abfindung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 02.11.2021

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