Die sogenannte Pendlerpauschale - offiziell Entfernungspauschale - soll Arbeitnehmern mit weitem Weg zur Arbeit ermöglichen, die persönliche Steuerlast zu verringern. Was der Pendler zur Berechnung mit dem Pendlerpauschale Rechner wissen muss, ist lediglich die Länge der Strecke und die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Strecke gefahren wird. Das genutzte Fahrzeug ist hierfür nahezu unerheblich.
Die wichtigsten Themen zum Pendlerpauschale Rechner
Inhalt
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1. Das Jahr der Steuererklärung angeben
Geben Sie hier an, für welches Jahr Sie Ihre Lohnsteuererklärung einreichen wollen. Für das Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale wie oben beschrieben 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Für die Jahre 2021 bis 2026 beachten Sie bitte den folgenden Abschnitt.
Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer für 2021 bis 2026
Im Rahmen des 2020 verabschiedeten Klimapakets wurde u.a. eine CO₂-Bepreisung beschlossen. Diese erhöht voraussichtlich auch die Preise für Benzin und Diesel. Zur Entlastung der Pendler wird daher in den Jahren 2021 bis 2026 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht. Die Erhöhung beträgt 5 Cent für die Jahre 2021, 2022 und 2023, so dass ab dem 21. Kilometer 35 Cent statt 30 Cent je Kilometer gewährt werden. Für die Jahre 2024 bis 2026 sind es 8 Cent, also 38 Cent statt 30 Cent je Kilometer. Ab 2027 wird dann wieder die bis 2021 geltende Pauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer berechnet. Für Geringverdiener wird zudem im Zeitraum von 2021 bis 2026 eine Mobilitätsprämie gewährt.
Pendlerpauschale je km | ||
---|---|---|
bis km 20 | ab 21. km | |
2020 | 0,30 Euro | 0,30 Euro |
2021 | 0,30 Euro | 0,35 Euro |
2022 | 0,30 Euro | 0,35 Euro |
2023 | 0,30 Euro | 0,35 Euro |
2024 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2025 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2026 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2027 | 0,30 Euro | 0,30 Euro |
2. Die Entfernung zur Arbeitsstätte angeben - die kürzeste Strecke zählt für die Kilometerpauschale
Die Pauschale für Pendler wird nur für die Kilometeranzahl berechnet, die als Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Wohnort des Steuerpflichtigen ermittelt wird. Hier dürfen also weder die tatsächlich täglich gefahrene Strecke und schon gar nicht die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt werden. Entscheidend ist immer die Entfernung zur ersten Arbeitsstätte. Diesen Ort sollten Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, wenn Sie regelmäßig mehrere Tätigkeitsstätten aufsuchen müssen. Als Entfernung gilt die kürzeste Strecke zwischen Ihrem Wohnort und den Arbeitsort. Findige Bearbeiter des Finanzamtes setzen inzwischen auch Routenplaner aus dem Internet ein, um diese kürzeste Wegstrecke zu berechnen.
Wenn Sie allerdings mit dem PKW zur Arbeit gelangen, dann können Sie auch die verkehrsgünstigste Strecke für die Grundlage der Entfernungsberechnung verwenden. Andere Umwege, etwa um die Kinder von der Schule oder der Kindertagesstätte abzuholen oder um Einkäufe zu erledigen, dürfen nicht mit einberechnet werden.
Die Wohnung, von der aus die Strecke gemessen wird, muss der Lebensmittelpunkt des Angestellten sein. Die zu berechnende Pendlerpauschale kann nicht von einer selten genutzten Ferienwohnung aus berechnet werden. Zudem zählt der Arbeitsweg an jedem Tag nur einmal. Wer zum Beispiel aufgrund von Schichtarbeit oder zeitlich unterbrochenen Diensten mehrmals an einem Tag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle pendelt, erhält hierfür keine gesonderte Vergütung. Alle fahrtbedingten Kosten sind mit der Pauschale abgedeckt und können daher nicht mehr zusätzlich geltend gemacht werden.
Höhere Werbungskosten bei Behinderung
Ab einem bestimmten Grad der Behinderung können nach §9 des Einkommensteuergesetzes für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anstelle der Pendlerpauschale die tatsächlichen Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Folgende Steuervorteile gelten u.a. daher für Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 beträgt und die das Merkzeichen "G" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben:
- Als Werbungskosten für die Fahrtkosten können anstatt der Pendlerpauschale (= 0,30 €/km für die einfache Strecke) die tatsächlichen Fahrtkosten abgezogen werden.
- Anstelle der tatsächlichen Kosten können bei Benutzung eines Pkws auch 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, also für den Hin- und Rückweg zusammen, berücksichtigt werden.
Demnach können Sie als behinderter Mensch ab Grad 70 oder ab Grad 50 mit Merkzeichen "G" bzw. "aG" im Rechner für die Pendlerpauschale statt der einfachen Entfernung die Entfernung für den Hin- und Rückweg eintragen.
3. Die Anzahl Arbeitstage exakt berechnen
Mit unserem Rechner zur Berechnung der Arbeitstage können Sie Ihre gesamten Arbeitstage genau berechnen und entsprechend im Rechner für die Pendlerpauschale unterteilen in Arbeitstage, an denen Sie mit dem eigenen PKW zur Arbeit gelangten bzw. in Tage, an denen Sie andere Verkehrsmittel nutzten. Grundlage sind dafür in der Regel alle Wochentage, an denen Sie im Einsatz waren. Waren sie ein ganzes Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, so sind das 52 Kalenderwochen a 5 Arbeitstage.
Sie müssen allerdings die genaue Anzahl an Arbeitstagen je Jahr berücksichtigen. Diese unterscheiden sich je Bundesland, da es verschiedene gesetzliche Feiertage gibt. Von dieser ermittelten Zahl der maximalen Arbeitstage ziehen Sie bitte alle Urlaubstage, sonstige freie Zeiten und auch Ausfalltage durch Krankheit ab. Als Ausgangswert sind im Pendlerpauschale-Rechner 220 Tage angegeben. Bitte passen Sie diese Zahl für die Tage an, die sie mit dem PKW unterwegs waren.
Ergänzen Sie außerdem die Tage, an denen Sie andere Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) genutzt haben. Hierfür gilt dann die Höchstgrenze von 4.500 Euro. Die Bearbeiter des Finanzamtes können eine Bestätigung des Arbeitgebers für die Anzahl der Arbeitstage, die Sie für ihn zur Verfügung standen, verlangen.
4. Die Höhe der Pendlerpauschale berechnen
Im Rahmen der Werbungskosten können Sie die Pendlerpauschale im Folgejahr geltend machen. Für Ihre persönliche Einkommensteuererklärung (früher auch als Lohnsteuerausgleich bekannt) haben Sie bis zum 30. Juni Zeit. Diese Frist ist in den letzten Jahren ja verlängert worden. Wer mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, kann sich sogar ein wenig länger Zeit lassen.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:
- § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) - Werbungskosten (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Entfernungspauschale bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 15.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.08.2021
- 05.08.2021: Aufnahme der Vorteile für Schwerbehinderte bei der Pendlerpauschale im Pendlerpauschale-Rechner
- 12.10.2020: Erhöhung der Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 gemäß Klimapaket im Rechner für die Pendlerpauschale sowie in den zugehörigen Texten integriert.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Gibt es bei der Pendlerpauschale Sonderregeln für Behinderte?
Hallo Redaktion Smart-Rechner,
von einem unserer Mitglieder (Grenzgängerverein VEG) sind wir darauf hingewiesen worden (Bescheid Finanzamt), dass ab 2020 für Schwerbehinderte (80 Prozent oder 70 Prozent+"G") 0,60€/km angerechnet werden. Ist das ihnen bekannt? Wenn das korrekt ist, könnten Sie das in den Smart-Rechner mit aufnehmen.
Ein Lob für Sie im allgemeinen. Die Smart-Rechner sind ein tolles Tool und auch immer up-to-date.
Mit freundlichem Gruß
Erich S.
Sehr geehrter Herr Si,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback zu den Smart-Rechnern. Möglicherweise hat Ihr Mitglied auf eine bestehende Regelung hingewiesen, die bei Behinderten mit dem genannten Schweregrad das Absetzen PRIVATER Fahrten ermöglicht.
Beim Rechner für die Pendlerpauschale unter https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/rechner.php geht es jedoch um das steuerliche Absetzen der berufsbedingten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Aber auch hier gibt es eine gesonderte Regelung für Behinderte (70 Prozent oder 50 Prozent+G), wonach statt der einfachen Pauschale entweder die tatsächlichen Kosten oder aber der Hin- und Rückweg (statt des einfachen Entfernung) als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Dank Ihres Hinweises haben wir dies nun im Hilfetext des Rechners zum Eingabefeld „Weg zu Arbeit“ und entsprechend auf der Rechner-Seite textlich ergänzt. Es wird nun darauf hingewiesen, dass man bei entsprechender Behinderung statt der einfachen Entfernung die Entfernung für den Hin- und Rückweg eingeben kann.
Nochmals Danke für Ihren Hinweis und herzliche Grüße
Stefan Banse
Smart-Rechner.de
Sehr geehrter Herr Banse,
danke für die Reaktion und die Erklärung, warum der doppelte km-Betrag eingesetzt werden kann. Das hat uns auch geholfen und wir können diese Info auch an unsere Mitglieder weitergeben.
Mit freundlichem Gruß
Erich S.
Pendlerpauschale - erhalte ich Geld zurück?
Meine Arbeitsstelle ist mit dem Auto ungefähr 84km von mir entfernt.
Das bedeutet täglich durchschnittlich 170km pro Tag.
Mit ihrem Rechner komme ich auf "Absetzbare Werbungskosten 5.610,00 €"
- bedeutet das, dass ich Ende des Jahres diesen Betrag zurück kriege auf mein Konto?
Setzt sich die oben genannte Summe für Hin- und Rückfahrt zusammen?
MfG
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre berechneten Kosten sind nach Ihrer Berechnung absetzbar. Absetzbar heißt, dass dieser Betrag von Ihrem Einkommen abgezogen werden kann, bevor das resultierende Einkommen versteuert wird. Wenn Sie z.B. ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro haben, können Sie die 5.610 Euro davon abziehen. Von den resultierenden 34.390 Euro wird dann die Steuer berechnet.
Im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/ sollten Sie zur Berechnung bitte nur Ihren Weg bis zur Arbeitsstätte von 84 km eintragen, nicht die zweifache Strecke
Mit besten Grüßen
Gibt es eine Werbungskosten-Deckelung auf 4.500 € ?
Laut ihrer Berechnung sollte ich 6500 € Pendlerpauschale erhalten. Leider sind jedoch die Werbungskosten mit 4500 € gedeckelt.
Gruß
Dirk K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grenze von 4.500 Euro gilt nicht für die Fahrten mit dem eigenen Pkw. Daher erhalten Sie im Rechner auch die Möglichkeit, die Arbeitstage mit dem eigenen Pkw gesondert anzugeben. Hinter den jeweiligen "?"-Buttons wird die Thematik entsprechend erläutert.
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Pendlerpauschale?