Die Einkommensteuer errechnet sich in jedem Jahr aus einem bestimmten Prozentsatz der Einnahmen. Für die meisten Arbeitnehmer bestehen die Einnahmen aus dem Gehalt, das sie verdienen. Doch dieses Gehalt muss nicht immer vollständig bei der Steuer berücksichtigt werden. Bestimmte Ausgaben können abgesetzt, das bedeutet vor der Berechnung der Steuer von den Einnahmen abgezogen werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Steuer absetzen" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 03.11.2021
- 03.11.2021; Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2022
- Überprüfung und Aktualisierung der Steuerfreibeträge
- 23.10.2020: Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt