Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Steuerklassen - 10 Tipps zur optimalen Auswahl der Steuerklasse

Thema Steuerklassen ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Welche Steuerklasse ist für Sie und Ihren Partner optimal? Die Kombination der jeweiligen Steuerklassen im Steuerklassenrechner beeinflusst eventuelle Steuernachzahlungen und Erstattungen. Wir beantworten Ihnen im weiteren Verlauf 10 wichtige Fragen zum Thema Steuerklassen. Doch vielleicht die wichtigste Frage ist: Was ist die beste Steuerklasse? Diese Frage bentwortet Ihnen sofort unsere Online-Rechner, klicken Sie auf:

Steuerklassenrechner starten

Die wichtigsten Fragen zum Thema Steuerklassen

  • 01.

    Was versteht man unter Steuerklassen?

    Jeder Arbeitnehmer wird zur Erhebung von Einkommenssteuer in eine bestimmte Steuerklasse eingeteilt. Der zu zahlende Steuerbetrag richtet sich nach Familienstatus, Kinderanzahl , Art des Einkommens sowie den jeweils geltenden Freibeträgen. Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag sowie evtl. Kirchensteuer monatlich von dem Bruttolohn zu entrichten sind. Auf der Basis der jährlich stattfindenden Steuererklärung stellt das Finanzamt fest, ob ausreichend, zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt worden sind. Alleinstehende werden vom Finanzamt automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet bzw. erhalten die Steuerklasse 2, sofern Sie mindestens ein Kind zu betreuen haben. Nur Ehepaare haben die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Steuerklassen zu wählen.

  • 02.

    Wie unterscheiden sich die einzelnen Steuerklassen?

    Man unterscheidet im deutschen Einkommensteuergesetz sechs verschiedene Lohnsteuerklassen:
    Steuerklasse 1: Hierein fallen alle Alleinstehenden ohne Kinder oder Verheiratete, die von ihrem Partner dauerhaft getrennt leben.
    Steuerklasse 2: Dieser Steuerklasse werden Ledige mit Kindern (Alleinerziehende) zugeordnet.
    Steuerklasse 3: Für verwitwete Steuerzahler, verheiratete Alleinverdiener oder Verheiratete, deren Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat, gilt Steuerklasse 3.
    Steuerklasse 4: Verheiratete Doppelverdiener können beide die Steuerklasse 4 wählen. Diese Lösung kann sinnvoll sein, wenn beide etwa gleich viel Einkommen haben.
    Steuerklasse 5: Diese kann von Verheirateten gewählt werden, wenn deren Partner Steuerklasse 3 wählt. Diese Variante empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkünfte haben.
    Steuerklasse 6: Sie bewirkt die höchste Steuerbelastung, da hier keine Freibeträge geltend gemacht werden können. Sie gilt für Arbeitnehmer mit Zweit- oder Drittjob, die eine andere Steuerklasse schon für ihren Erstjob verwenden.

  • 03.

    Wann sollten Ehe- oder Lebenspartner eine Steuerklasse wechseln?

    Gleichverdienende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner werden der Lohnsteuerklasse 4 zugeordnet. Wenn allerdings ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere (etwa 60% des Gesamteinkommens), sollte der besser verdienende sich in Steuerklasse 3 veranlagen lassen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen (mindestens 40%) in Steuerklasse 5 wechselt. Dies hat ein wesentlich höheres Nettoeinkommen zur Folge. Allerdings muss bei der Kombination von Steuerklassen 3/5 am Jahresende eine Steuererklärung abgegeben werden, was bei der Kombination 4/4 nicht erforderlich ist. In den meisten Fällen wird dann erfahrungsgemäß eine Steuernachzahlung verlangt.

    Anhand des Steuerklassenrechners können Sie berechnen, wie sich die verschiedenen Steuerklassenkombinationen bei Ihnen auswirken würden. So können sie eine Steuerklassenkombination bestimmen, die Steuernachzahlungen und -erstattungen am Jahresende minimiert und somit eine sinnvolle Anpassung Ihrer monatlichen Lohnsteuer erzielen.

Steuerklassenrechner

Werbung
  • 04.

    Wie können Ehe- und Lebenspartner ihre Steuerklasse ändern?

    Ausschließlich Ehepaare sowie eingetragene Lebensgemeinschaften sind befugt, ihre Steuerklassen zu wählen. Die Zustimmung des Ehepartners zu einem Wechsel ist immer erforderlich. Eine Änderung der Steuerklasse kann beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Benötigt wird hierzu das entsprechende Antragsformular sowie, bei Neuvermählten, das Familienstammbuch.

  • 05.

    Was beinhaltet das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4?

    Verheiratete oder verpartnerte Paare mit etwa gleichem Monatsgehalt können bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2010 ein "optionales Faktorverfahren" in Kombination mit Steuerklasse 4 (§ 39f EStG) wählen. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, Steuernachzahlungen weitgehend zu vermeiden. Der Faktor wird aus dem Verhältnis zweier Beträge errechnet: der Jahreseinkommensteuerschuld, die wahrscheinlich von beiden Partnern nach dem Splittingverfahren zu zahlen wäre (Y), und der Lohnsteuersumme, die jeweils gemäß Steuerklasse 4 zu zahlen wäre (X). Ist das Ergebnis des Dividierens von Y durch X kleiner als 1, kann das Faktorverfahren kann angewandt werden.

  • 06.

    Wann ist man gezwungen, eine Steuerklasse zu ändern?

    Eine Änderung der Steuerklasse wird zwingend notwendig, wenn sich die Familien­verhältnisse eines Arbeitnehmers ändern. Dies ist der Fall bei Heirat, Trennung oder Scheidung, Tod des Ehe- oder Lebenspartners oder der Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden.

  • 07.

    In welche Lohnsteuerklasse wird man nach einer Trennung oder Scheidung eingestuft?

    Nach einer Trennung oder Scheidung werden die ehemaligen Partner in die Steuerklasse 1 oder 2 eingestuft und vergleichbar wie Ledige besteuert. Der Wechsel der Steuerklasse muss jedoch nicht gezwungermaßen unmittelbar nach der Trennung stattfinden; vielmehr wird für das Trennungsjahr eine Übergangsphase gewährt, in der die Betreffenden in der bisherigen Steuerklasse bleiben können.

  • 08.

    In welcher Steuerklasse muss ich eine Einkommensteuer­erklärung abgeben?

    Grundsätzlich ist man als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, eine Einkommen­steuer­erklärung abzugeben, wenn man als lediger Arbeitnehmer in der Steuerklasse 1 ist. Ebenso sind Ehepaare, bei denen beide Partner in der Steuerklasse 4 sind, nicht zur Abgabe einer Einkommen­steuer­erklärung verpflichtet. Durch eine Änderung der Steuerklasse kann die monatlich zu zahlende Steuerlast deutlich sinken, allerdings ist man in diesem Fall auch dazu verpflichtet, eine Einkommen­steuer­erklärung abzugeben.

Was andere Leser auch gelesen haben

  • 09.

    Wie häufig ist ein Wechsel der Steuerklassen möglich?

    Während eines Kalenderjahres kann eine Steuerklasse generell einmal gewechselt werden. Allerdings sind weitere Wechsel in Ausnahmefällen möglich, wenn z. B. der Ehe- oder Lebenspartner keinerlei Einkommen mehr aus nicht­selbstständiger Arbeit erhält - oder umgekehrt, wenn (z.B. nach Arbeitslosigkeit oder Erziehungsurlaub) erneut diese Art von Einkommen bezogen wird sowie beim Tod eines Ehepartners.

  • 10.

    Führt der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse zu mehr Einkommen?

    Zwar ist es möglich, durch den Wechsel in eine andere Steuerklasse ein monatlich höheres Nettoeinkommen zu beziehen. Diese Mehreinnahmen nivellieren sich jedoch weitgehend bei der Jahres­einkommen­steuer­erklärung.

Steuerklassenrechner starten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • 12.11.2020: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort acae79f5043b4facb9097543b4ab8b35