Wie Sie die optimale Steuerklasse finden

Die optimale Steuerklassenwahl

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Steuerklassenrechner

Mit Hilfe unseres Steuerklassenrechners ermitteln Sie Ihre optimale Steuerklassenkombination.

Während ledige Personen in Bezug auf ihre Steuerklasse keine Wahl haben, können Ehepaare zwischen verschiedenen Berechnungsmodellen wählen. Die übliche Steuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer ist die Steuerklasse 4. Diese unterscheidet sich in den Freibeträgen und der zu erwartenden Steuerlast kaum von den Steuern, die ein lediger Arbeitnehmer zu zahlen hat.

Interessant wird die Berechnung der Steuern, wenn die Einkommen beider Partner unterschiedlich sind. Falls das Einkommen eines Partner unter den vorhandenen Freibeträgen liegt, kann auch eine gemeinsame Veranlagung beantragt werden. Kombinieren die Partner die Steuerklassen 3 und 5, werden alle Freibeträge dem Partner in Steuerklasse 3 übertragen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen zahlt so zwar viel mehr Steuern als noch zuvor, die Freibeträge können dagegen vom Partner voll ausgeschöpft werden. Die Steuerlast des Partners mit höherem Einkommen kann sich damit stärker reduzieren, als das geringere Einkommen belastet wird. Da beide gemeinsam wirtschaften, ist auch nur die gemeinsam gesunkene Steuerlast relevant.

Nutzen Sie auch unseren Steuerklassen Rechner zur Ermittlung der optimalen Steuerklasse.

Lohnt sich ein Wechsel?

Ob ein Wechsel zu dieser Kombination lohnt, hängt nicht nur vom Einkommensunterschied, sondern von sehr viel mehr Details ab. So ist es zum Beispiel nur sinnvoll, die Freibeträge eines Geringverdieners auf einen Partner zu übertragen, wenn dieser auch tatsächlich mehr des zusätzlichen Betrages ausnutzen kann als der Partner. Häufig wird diese Kombination genutzt, wenn einer der Partner in einem 450-Euro-Job angestellt ist. Da diese Arbeit vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, fällt für den Arbeitnehmer keine Steuerlast an. Die Freibeträge können also ohne Verlust abgegeben werden. Schon eine geringe Einkommenssteigerung hätte allerdings eine überproportional steigende Steuerlast zur Folge.

Das Faktor-Verfahren

Um den Anreiz höherer Lohnstufen für die Ehepartner in Steuerklasse 5 nicht zu stark einzuschränken, wurde die Veranlagung nach Steuerklasse 4 mit Faktor eingeführt. Hierbei wird zunächst anhand beider Steuermodelle errechnet, wie stark sich die jeweiligen Steuerlasten voneinander unterscheiden. Die Berechnung der Steuern erfolgt dann zwar wieder für beide Partner getrennt, der Faktor wird jedoch mit einberechnet, um die Gesamtlast zu verringern. Der Faktor bewirkt in den meisten, aber nicht in allen Fällen, dass die Steuerlast von den Unterschieden im Einkommen unabhängig wird. Die Berechnung mit Faktor soll dazu führen, dass auch die geringer verdienenden Partner ihr Einkommen steigern können, ohne damit eine insgesamt schlechtere finanzielle Situation zu riskieren. Die Wahl der Steuerklasse für Ehepaare soll mit dieser Methode der Steuerberechnung auch vereinfacht werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • 12.11.2020: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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