Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 für Unverheiratete und Geschiedene

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Im folgenden stellen wir Ihnen Steuerklasse 1 - eine der sechs verschiedenen Steuerklassen in Deutschland vor. Sie suchen nach Informationen zu den anderen Steuerklassen? Hier sind Sie: Steuerklasse 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 5, Steuerklasse 6.

Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen?

Es gehört zum deutschen System des Sozialstaates, dass sich die Bürger auch unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Steuerverhältnisse an der Finanzierung des Staates beteiligen sollen. Die Steuerklassen unterteilen die steuer­pflichtigen Arbeitnehmer nach ihren Familien­verhältnissen und ordnen ihnen gleichzeitig bestimmte steuerliche Merkmale zu. In Deutschland gibt es 6 verschiedene Lohnsteuer­klassen. Mit ihrem Ausweis auf der Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber die Vergütung einfacher abrechnen.

Lohnsteuer wird als Quellensteuer direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten

Die Lohnsteuer gilt als Einkommensteuer eines Arbeitnehmers. Sie wird im Rahmen der Abrechnung der Monatsvergütung eines Angestellten berechnet, vom Arbeitgeber einbehalten und direkt (von der Quelle) an das Finanzamt abgeführt. Sie gehört damit zu den Quellensteuern des deutschen Steuersystems. Liegen noch weitere Einkünfte vor, etwas aus einer Nebentätigkeit oder einer Vermietung oder Verpachtung, so sind alle Einkommensarten zusammen in einer Einkommensteu­erklärung anzugeben. Die bereits abgeführte Lohnsteuer wird dann angerechnet. Angestellte, die

erhalten von ihrem Arbeitgeber meist mit der Lohnabrechnung Dezember schon einen Lohnsteuer-Jahres­ausgleich. Hat der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer bezahlt, so wird die Differenz damit zeitnah erstattet. Das Einreichen einer Einkommen­steuer­erklärung entfällt dann. Die Steuerklassen „optimieren“ also die monatlichen Vergütungs­abrechnungen, so dass am Jahresende keine Lohnsteuern nachgezahlt werden müssen. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie die in diesem Sinne „optimale“ Steuerklassen­kombination berechnen.

Wer erhält die Steuerklasse 1?

Entscheidend für die Zuteilung der Lohnsteuerklasse ist zuerst der Familienstand des steuer­pflichtigen Arbeitnehmers. So weist der Fiskus allen ledigen und nicht verheirateten, aber auch den wieder geschiedenen oder verwitweten Steuerpflichtigen die Lohnsteuerklasse 1 zu. Die Steuerklasse 1 kann man also nicht beantragen. Sie gilt nur für Lohn- und Gehalts­empfänger, nicht für selbstständig oder freiberuflich Tätige.

Ab wann gilt die Lohnsteuerklasse 1?

Für die Ausstellung einer digitalen Lohnsteuerkarte genügt die Angabe der persönlichen Identi­fikations­nummer – in Deutschland ist das kein Problem, denn heute wird sie bereits mit Geburt eines Kindes vergeben. Wer dann erstmals einen lohnsteuer­pflichtigen Job antritt, für den eröffnet der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte. Erfüllt der Arbeitnehmer dann die Kriterien „nicht verheiratet“ und „nicht allein Kinder erziehend“, erhält er automatisch die Lohnsteuerklasse 1. Das gilt jedoch nur für einen Voll- oder Teilzeitjob eines Arbeitnehmers. Im sogenannten Minijob (Verdienstgrenze 450 Euro) werden monatlich keine Lohnsteuern vom Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt. Möchte ein Steuer­pflichtiger ein zweites Arbeitsverhältnis beginnen, so muss er dieses mit der Steuerklasse 6 abrechnen lassen.

Kann die Steuerklasse 1 gewechselt werden?

Nicht verheiratete Steuerpflichtige können die Lohnsteuerklasse nicht frei wählen. Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur bei einer Heirat möglich – zu diesem Zeitpunkt ordnet das Finanzamt den beiden Jungvermählten die Steuerklasse 4 zu, wenn sie denn beide Arbeitnehmer sind. Arbeitnehmer können allerdings beantragen, nach den Steuerklassen 3 und Steuerklasse 5 versteuert zu werden. Sollte der Ehegatte eines Steuerpflichtigen in Steuerklasse 4 versterben, so genießt der Verbliebene den besonderen Schutz des Sozialstaates und wird vorerst in die Steuerklasse 3 eingestuft. Diese gilt für das Todes- und auch noch für das nachkommende Jahr. Erst im dann folgenden Jahr erfolgt die Zuordnung zur Steuerklasse 1. Wenn der zurückbleibende Partner aber Kinder zu versorgen hat, so gilt er als alleinerziehend und erhält die Steuerklasse 2.

Welche Abzüge gibt es bei der Steuerklasse 1?

Die Differenz zwischen der Brutto- und der Nettovergütung bei Arbeitern und Angestellten ergibt sich immer aus den Abzügen für die Lohnsteuer und den Abgaben für die Sozial­versicherung. Beides behält der Chef ein und führt die Beträge dann an das Finanzamt und die Krankenkasse ab. Wie viel genau das ist, wird von der Höhe des Einkommens bestimmt. Die fällige Lohnsteuer der Steuerklasse 1 für Ihr Einkommen berechnen Sie am einfachsten mit unserem Lohnssteuerrechner. Mit dem Steuerklassenrechner können Sie als Paar vergleichen, welche Steuerklassen­kombination sich als optimal für Sie herausstellt..

Unverheiratete Steuerpflichtige, die auch nicht für ein Kind aufkommen müssen, gelten als steuerlich sehr leistungsfähig und zahlen daher prozentual die meisten Steuern. In Deutschland ist der Steuerklasse 1 hauptsächlich der Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die einkommens­abhängige Vorsorgepauschale zugeordnet. Nach Abzug dieser Beträge wird anhand der Grundtabelle die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags berechnet. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers geht davon aus, dass das vereinbarte monatliche Einkommen auch tatsächlich in jedem Monat erzielt wird. Daraus wird die Jahresvergütung hochgerechnet und fiktiv mit der Lohnsteuer belegt. Ein Zwölftel davon wird dann bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt.

Freibeträge der Steuerklasse 1 im Jahr 2022

Bei der Lohnsteuer­berechnung werden in Steuerklasse 1 folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 9.984 Euro
  • Arbeitnehmer­pausch­betrag bzw. Werbungs­kosten­pauschale: 1.000 Euro
  • Sonder­ausgaben­pausch­betrag bzw. Sozial­ausgaben­pauschb­etrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: orientiert sich am Bruttolohn
  • Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf): 4.194 Euro

Beispiel

Frau Mustermann verdient als kaufmännische Angestellte ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Sie ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und wurde in der Lohnsteuerklasse 1 eingruppiert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenkasse entspricht dem Durchschnitt 2022 und beträgt 1,3 Prozent.

Die monatliche Lohnsteuerabrechnung für 2022 errechnet sich aus

Lohnsteuer­berechnung in Steuerklasse 1
3.000 € × 1236.000,00 €
Abzüglich aller Freibeträge gemäß Steuerklasse 1 verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 28.590,00 €
Lohnsteuer gemäß Grundtabelle 2022 auf das zu versteuernde Einkommen 4.598,00 €
Davon 1/12 383,16 €

In Frau Mustermanns monatlicher Lohnabrechnung werden also 383,16 Euro Lohnsteuer ausgewiesen, jedoch nicht ausgezahlt, sondern direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen

In unserem Lohnsteuerrechner sind die Freibeträge der einzelnen Lohnsteuerklassen bereits berücksichtigt. Unter Eingabe der Beispielwerte, also 3.000 Euro Monatsbrutto, Steuerklasse  1, kinderlos und 1,3 Prozent Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhalten Sie die im Beispiel errechnete monatliche Lohnsteuer.

Was ist besser – Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 4?

Heiraten Steuerpflichtige, die der Lohnsteuerklasse 1 zugehören, so werden die Arbeits­verhältnisse nach der Hochzeit mit der Steuerklasse 4 abgerechnet. Bei einem Blick auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung lässt sich jedoch bei der Lohnsteuer kein Unterschied bemerken. Verständlich, denn allein der Trauring verändert die finanzielle Leistungs­fähigkeit eines Steuerzahlers nicht. Der Unterschied zwischen den beiden Steuerklassen liegt nur in der Zuordnung des Kinder­freibetrages. Einem ledigen Vater, dessen Kind aber bei der Mutter lebt, wird ein halber Kinder­freibetrag zugeordnet. Auch zusammen veranlagte Ehepaare mit einem Kind erhalten zusammen nur einen Kinder­freibetrag pro Kind. Auf die monatliche Lohnsteuer wirkt sich das jedoch aktuell in der Regel nicht aus. Die deutschen Finanzämter vergleichen den Lohnsteuer­freibetrag mit dem Kindergeld, das bei uns gezahlt wird. Es zählt nur die Variante, die für den Steuerzahler vorteil­hafter ist. Diese sogenannte Günstiger­prüfung fällt bei Arbeitnehmern meistens zugunsten des Kindergeldes aus, so dass sich der steuerliche Kinder­freibetrag nicht mehr auf die Lohnsteuer auswirkt. Nur bei einem sehr hohen Einkommen des Steuerzahlers kann der Kindergeld­anspruch geringer als der Steuervorteil sein.

Nach der Hochzeit sollte das junge Paar allerdings prüfen, ob sich statt der Steuerklasse 4 eine Kombination der Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 anbietet. Unser Steuerklassenrechner berechnet Ihnen, welche Kombination für Sie am günstigsten ist. Dabei berücksichtigt er auch den Beitragssatz der Krankenversicherung sowie eventuell vorhandene Kinder. In der Regel werden Verheiratete zusammen veranlagt. Sollte einer der beiden Partner deutlich weniger verdienen als der andere, dann können durch die Wahl der Steuerklassen bereits monatlich Lohnsteuern eingespart werden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerklassen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuerklassen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 10.11.2021

  • 10.11.2021: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2022
  • 16.03.2021: Veröffentlichung neuer Ratgeber zu den sechs Steuerklassen: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6
  • 12.11.2020: Anpassung des Steuerklassenrechners sowie der dazugehörigen Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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