Abschreibung AFA

Abschreibung / AfA

Thema Abschreibung / AfA ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Eine Investition in Wirtschaftsgüter darf nicht sofort in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. Stattdessen wird für die Nutzungsdauer der jährliche Wertverlust des Wirtschaftsguts als Kosten steuerlich abgesetzt. Diese steuerrechtlich zu berechnende Wertminderung nennt man Abschreibung bzw. Absetzung auf Abnutzung (AfA). Wie die Abschreibung ermittelt wird und welche gesetzlichen Vorgaben es hierzu gibt, klären die folgenden 10 Fragen und Antworten.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Abschreibung

  • 01.

    Was ist eine Abschreibung?

    Unter einer Abschreibung versteht man einen planmäßigen oder außerplanmäßigen Werteverlust von Unternehmer­vermögen. Das kann sowohl das Umlaufvermögen als auch das Anlagevermögen betreffen. Die Wertminderung kann durch verschiedene Ursachen entstehen. Die Erfassung einer Abschreibung in der Bilanz spiegelt den Verlust wider und mindert den Wert der entsprechenden Vermögens­gegenstände. Generell stellt die Abschreibung einen Aufwand dar und reduziert den Gewinn. Das Gegenteil einer Abschreibung ist eine Zuschreibung. Diese kann als Ausgleich erforderlich sein, wenn im Vorjahr eine zu hohe Abschreibung vorgenommen wurde.

  • 02.

    Was sind mögliche Ursachen einer Abschreibung?

    Es gibt verschiedene Ursachen, die eine Abschreibung vorsehen:

    • Zeitliche Ursachen: durch Alterung oder Verschleiß
    • Verbrauchsbedingte Ursachen: durch Abnutzung
    • Wirtschaftliche Ursachen: Änderung der Nachfrage oder technischer Fortschritt
    • Rechtliche Ursachen: Ablauf von Schutzrechten oder Ablauf von Nutzungs­rechten
    • Witterungs­bedingte Ursachen: Rostbildung durch Regen, Schäden durch Frost

  • 03.

    Wann verbucht man eine planmäßige und wann eine außerplanmäßige Abschreibung?

    Bei der planmäßigen Abschreibung mindert man Vermögensgegenstände in der Bilanz anteilig über einen längeren Zeitraum und verbucht nicht direkt im Jahr der Anschaffung einen Aufwand. Dabei orientiert man sich an entsprechenden Abschreibungstabellen. Somit sinkt der Wert des Gegenstandes entsprechend seiner Nutzungsdauer in den folgenden Geschäftsjahren. Geht beispiels­weise eine Maschine während des geplanten Abschreibungs­zeitraumes kaputt, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen, da der Vermögenswert plötzlich dauerhaft gesunken ist.

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  • 04.

    Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

    Lineare Abschreibung

    Die Höhe der Abschreibungen verteilt sich gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Somit schreibt man jedes Jahr den gleichen Betrag ab.

    Degressive Abschreibung

    Da der Wert eines Nutzungs­gegenstandes in den Anfangsjahren schneller sinkt, ist auch die Höhe der Abschreibung im ersten Jahr am höchsten und sinkt dann im Laufe der Nutzungsdauer. Man unterscheidet zwischen arithmetisch-degressiv und geometrisch-degressiv.

    Progressive Abschreibung

    Hier verhält es sich genau entgegengesetzt wie bei der degressiven Abschreibung: Anfangs ist der Wert der Abschreibung am geringsten und steigt dann bis zum Ende der Nutzungsdauer an.

    Leistungsbezogene Abschreibung

    Wenn man einem Nutzungs­gegenstand eine Gesamtleistung unterstellt, kann dieser bei einer leistungs­bezogenen Methode entsprechend seiner jährlichen Leistung abgeschrieben werden.

  • 05.

    Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

    Normalerweise erfolgt die Abschreibung von Anlagegütern über mehrere Wirtschaftsjahre verteilt. Als Ausnahme gelten jedoch geringwertige Wirtschaftsgüter. Eine Abschreibung über mehrere Jahre lohnt sich hier nicht, deshalb darf man diese sofort abschreiben. Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Gegenstände, die beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind. Darunter fällt beispielsweise ein Bürostuhl, das Ersatzteil eines Bürogerätes aufgrund fehlender selbstständigen Nutzbarkeit allerdings nicht. Die Sofortabschreibung gilt für Anschaffungen ab 2018 bis zu einer Betragsgrenze von 800 Euro, für Anschaffungen bis Ende 2017 bis zu einer Grenze von 410 Euro. Daneben besteht die Möglichkeit der Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) für Wirtschaftsgüter zwischen 250 Euro (bis Ende 2017: 150 Euro) und 1.000 Euro.

  • 06.

    Was ist eine AfA-Tabelle?

    Die Abkürzung AfA steht für Abschreibung für Abnutzung. Da die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes nicht frei wählbar ist, erstellt das Bundesfinanzministerium sogenannte Abschreibung-Tabellen, um die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagegütern festzulegen. Die festgelegten Werte beruhen auf Erfahrungswerten und sind keine bindende Rechtsnorm. Allerdings orientieren sich sowohl Rechtsprechung, Wirtschaft und auch Verwaltung an den dort angegebenen Werten. Es gibt zum einen Tabellen für allgemein verwendbare Güter aber auch Tabellen für spezielle Wirtschaftszweige. Zu den AfA-Tabellen des BMF

  • 07.

    Wann beginnt und wann endet die Möglichkeit zur Abschreibung?

    Abschreibungen nimmt man ab dem Tag der Betriebsbereitschaft vor. Dabei rechnet man monatsgenau ab. Es ist also nicht der Beginn der Nutzung ausschlaggebend, sondern der Tag der Anschaffung, also der Kauf- oder Liefertermin. Bei Gebäuden ist es in der Regel der Tag der Übergabe. Abschreibungen enden grundsätzlich bei Ausscheiden aus dem Betrieb wie bei einem Verkauf oder Verschrottung. Wird das Wirtschaftsgut auch nach der Abschreibung bis auf den Nullwert weiter im Betrieb genutzt, ist es mit einem Erinnerungswert von 1,00 Euro in den Büchern zu führen.

  • 08.

    Wie können durch Abschreibung stille Reserven entstehen?

    Stille Reserven können entstehen, wenn beispielsweise eine Maschine linear über zehn Jahre abgeschrieben wurde, sie jedoch auch nach dem zehnten Jahr weiter im Betrieb eingesetzt wird. In den Büchern stellt sie keinen Vermögenswert mehr dar, für die Produktion und für den Betrieb jedoch schon. Die Differenz zwischen Buchwert und dem tatsächlichen Wert der Maschine bezeichnet man als stille Reserve.

  • 09.

    Was ist eine Sonderabschreibung?

    Sonderabschreibungen stehen nicht unmittelbar mit einer Wertminderung im Zusammenhang. Sie haben eher den Charakter einer Subvention. Aktuell besteht ausschließlich für kleinere und mittlere Betriebe die Möglichkeit zu einer Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die genauen Voraussetzungen regelt der Paragraph 7g des Einkommensteuergesetzes

  • 10.

    In welchen Gesetzen ist die Abschreibung geregelt?

    Die Abschreibung ist zum einen im Einkommensteuergesetz als auch im Handelsgesetzbuch geregelt.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2020

  • 05.11.2021: Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • 27.01.2019: Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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