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Abschreibungsrechner
Berechnung der linearen Abschreibung anhand der Nutzungsdauer (AfA-Tabelle), den Kosten sowie dem Zeitpunkt der Anschaffung. Bei unterjährigen Anschaffungszeitpunkten wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet. Das Ergebnis liefert einen Abschreibungsplan zu allen betreffenden Steuerjahren.
Durch Abschreibungen werden in einem Unternehmen bestimmte Werteverluste bei Vermögensgegenständen berücksichtigt. Grundsätzlich verbucht man Abschreibungen in der Bilanz über einen längeren Zeitraum in der Bilanz – Ausnahmen bilden außerplanmäßige Abschreibungen oder Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Für eine langfristige Abschreibung gibt es verschieden Abschreibungsmethoden. Darunter fallen auch die lineare und die degressive Abschreibung.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung verteilen sich die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die gesamte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Der jeweils jährlich abgeschrieben Wert des Wirtschaftsgutes gilt als Betriebsausgabe. Die Dauer der Abschreibung bemisst sich an der sogenannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Als Richtlinie für diesen Zeitraum hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegegenstände sowie verschiedene branchenspezifische Abschreibungstabellen veröffentlicht. Diese AfA-Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten, sind jedoch keine bindende Rechtsnorm.
Abschreibungswert mit einer Formel berechnen
Für die Berechnung der Höhe der Abschreibung gilt folgende Regel:
Kauft ein Unternehmer eine Maschine für 42.000,00 EUR und geht von einer betrieblichen Nutzungsdauer von 6 Jahren aus, ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 7.000,00 EUR. Nach den 6 Jahren beträgt der Restwert 0 Euro. Wird die Maschine noch weiter im Betrieb genutzt, verbleibt ein Buchwert von 1 Euro als Erinnerungswert in der Bilanz.
Beispielrechnung für lineare Abschreibung
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 0,00 EUR | 42.000,00 EUR |
1 | 7.000,00 EUR | 35.000,00 EUR |
2 | 7.000,00 EUR | 28.000,00 EUR |
3 | 7.000,00 EUR | 21.000,00 EUR |
4 | 7.000,00 EUR | 14.000,00 EUR |
5 | 7.000,00 EUR | 7.000,00 EUR |
6 | 7.000,00 EUR | 0,00 EUR |
Rechnen lassen! Mit dem Abschreibungsrechner
Da man die Abschreibungen streng zeitanteilig und monatsbezogen ermittelt, ergeben sich bei Anschaffungen im Laufe eines Jahres anteilige Abschreibungsbeträge für das erste und das letzte Abschreibungsjahr. Anhand des Abschreibungsrechners lässt sich jedoch der Abschreibungsplan ganz leicht ermitteln.
Wann schreibt man linear ab?
Die lineare Abschreibung gilt zum einen für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Fahrzeuge. Aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie eine Betriebssoftware oder unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude schreibt man linear ab. Bei Immobilien unterstellt man aktuell – von Ausnahmen abgesehen - eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Das bedeutet, man schreibt Neubauten sowie Altbauten mit einem jährlichen AfA-Satz von 2 Prozent des Gebäudewertes ab. Die degressive Abschreibung wurde für neu gekaufte Immobilien zum 01.01.2006 abgeschafft und ist nur noch für Altfälle möglich.
Degressive Abschreibung
Anders als bei der linearen Abschreibung ergeben sich bei der degressiven Abschreibungsmethode anfangs höhere Abschreibungsbeträge als bei der linearen Methode. Im Verlauf der Nutzungsdauer sinken die Abschreibungsbeträge und werden von Jahr zu Jahr geringer. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt nur im ersten Jahr von den Anschaffungs- und Herstellungskosten. In den Folgejahren berechnet sie sich aus dem sinkenden Restbuchwert des Wirtschaftsgutes. Ein weiterer Unterschied zur linearen AfA ist, dass auch am Nutzungsende in manchen Fällen noch ein Restbuchwert verbleibt, während dieser bei der linearen AfA 0 Euro beträgt oder allenfalls als Erinnerungswert mit 1 Euro vorhanden ist.
Geometrisch-degressive und arithmetisch-degressive Abschreibung
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode errechnet sich die Abschreibung anhand eines konstanten Multiplikationsfaktors. Somit verbleibt bei dieser Methode auch nach der Nutzungsdauer ein Restwert. Bei der arithmetisch-degressiven Methode dagegen verringert sich der Restbuchwert um einen festen Betrag (Degressionsbetrag), sodass der Restbuchwert nach der Nutzungsdauer ebenfalls 0 Euro beträgt.
Beispielrechnung für geometrisch-degressive Abschreibung
Wenn wir von den gleichen Voraussetzungen wie im Beispiel für die lineare Abschreibung ausgehen, haben wir anfangs die gleichen Werte: Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 42.000,00 EUR. Diesen Wert der Maschine möchte er nun geometrisch-degressiv mit einem Abschreibungssatz von konstanten 20 Prozent abschreiben. Es ergeben sich folgende Abschreibungssätze:
Jahr | Abschreibung | Restbuchwert |
---|---|---|
0 | 0,00 EUR | 42.000,00 EUR |
1 | 8.400,00 EUR | 33.600,00 EUR |
2 | 6.720,00 EUR | 26.880,00 EUR |
3 | 5.376,00 EUR | 21.504,00 EUR |
4 | 4.300,80 EUR | 17.203,20 EUR |
5 | 3.440,64 EUR | 13.762,56 EUR |
6 | 2.752,51 EUR | 11.010,05 EUR |
Da das Beispiel zeigt, dass man nie einen Restwert von 0 Euro erreichen wird, ist es im Steuerrecht zulässig, dass man in dem Jahr von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode wechselt, in dem der lineare Abschreibungsbetrag höher ausfällt als der degressive.
Aktuelle Inanspruchnahme der degressiven Methode
In Deutschland kann man grundsätzlich seit dem 01.01.2011 die degressive Abschreibung nicht mehr für neue Investitionen in Anspruch nehmen. Die coronabedingte Ausnahmeregelung wird im Folgenden beschrieben:
Degressive Abschreibung zu Corona-Zeiten doch möglich
Die 2011 in Deutschland abgeschaffte Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vorübergehend erneut eingeführt. Damit sollen neue Investitionsanreize zur Ankurbelung der Wirtschaft gesetzt werden.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die 2020 oder 2021 angeschafft wurden, kann wahlweise die degressive AfA statt der linearen angewendet werden. Der degressive Abschreibungssatz beträgt dabei das 2,5-fache des linearen Satzes und darf 25 Prozent nicht übersteigen.
Beispiel
Ein Unternehmer investiert in eine Maschine mit Anschaffungskosten von 20.000 Euro und mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Diese Maschine soll degressiv abgeschrieben werden. Die Abschreibung sieht folgendermaßen aus:
Linearer Abschreibungssatz = 5 % (= 100 %/20 Jahre)
Der degressive Abschreibungssatz berechnet sich aus dem 2,5-fachen linearen Abschreibungssatz: 2,5 × 5 % = 12,5 %
1. Jahr 20.000 Euro (Buchwert) × 12,5 % = 2.500 Euro (Abschreibungsbetrag)
2. Jahr 17.500 Euro (= 20.000 Euro − 2.500 Euro = Restbuchwert) × 12,5 % = 2.187,50 Euro (Abschreibungsbetrag)
3. Jahr 15.312,50 Euro (= 17.500 Euro − 2.187,50 Euro = Restbuchwert) × 12,5 % = 1.914,06 Euro (Abschreibungsbetrag) usw.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:
- § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Abschreibung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.11.2020
- 05.11.2021: Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
- 21.06.2020: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
- 27.01.2019: Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt