Abschreibung AFA

Kalkulatorische Abschreibungen

Thema Abschreibung / AfA ﹣ Kalkulatorische Abschreibungen

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Berechnung der linearen Abschreibung anhand der Nutzungsdauer (AfA-Tabelle), den Kosten sowie dem Zeitpunkt der Anschaffung. Bei unterjährigen Anschaffungszeitpunkten wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet. Das Ergebnis liefert einen Abschreibungsplan zu allen betreffenden Steuerjahren.

Bedeutung der Kostenkalkulation

Die Ermittlung von Verkaufspreisen für Produkte und Dienstleistungen ist ein Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung, der für die Sicherung der Existenz des Unternehmens entscheidend ist. Ausgangspunkt für die Preiskalkulation sind dabei stets die tatsächlich anfallenden Kosten unter den konkreten Bedingungen im Unternehmen. Dabei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle, hier einige Beispiele:

  • die ausgehandelten Materialpreise
  • die Ausstattung mit Maschinen, Geräten, Anlagen
  • die Anzahl der leistungserbringenden Arbeitskräfte und ihre Produktivität
  • die Kosten der Verwaltung
  • die Höhe der Nebenkosten (Miete, Zinsen, Energie, Raumkosten, Versicherungen etc).

Zuordnung zu Verursachern

In der Kosten- und Leistungsrechnung wird versucht, die einzelnen Kosten genau den Verursachern zuzuordnen. Das gelingt bei Materialkosten noch relativ genau. Kosten, die mehrere Kostenstellen oder dem allgemeinen Betrieb zuzurechnen sind, werden dann prozentual aufgeteilt.

Da die diese Aufwendungen nur in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst werden und nicht in der Finanzbuchhaltung, bezeichnet man sie auch als kalkulatorische Kosten.

Die kalkulatorische im Vergleich zur bilanziellen Abschreibung

In der betrieblichen Realität werden die Wirtschaftsgüter oft länger genutzt, als die AfA-Tabellen es vorsehen. Ausgangspunkt der bilanziellen Abschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögenswertes. Würde das Unternehmen diese Beträge jedes Jahr zur Seite legen, so könnte es mit diesem Geld ein identisches Wirtschaftsgut anschaffen. Doch der technische Fortschritt geht weiter – für den gezahlten Preis wird eine Wiederbeschaffung nicht gelingen.

Ein Vergleich für eine CNC-Drehmaschine zeigt, wie sich die beiden grundlegenden Unterschiede zwischen den beiden Abschreibungen auswirken:

Wirtschaftsgut Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Grundlage der Berechnung Anschaffungskosten:
800.000 €
Wiederbeschaffungskosten:
880.000 €
Nutzungsdauer Afa-Tabelle: 8 Jahre Laut betrieblicher Einschätzung: 12 Jahre
Abschreibung im Jahr 100.000 € 73.300 €

Einfluss auf die Kosten im Unternehmen

Bilanziell mindert die jährliche Abschreibung den Gewinn des Unternehmens.

Für die kalkulatorische Abschreibung wird der Wiederbeschaffungspreis auch unter Berücksichtigung der Inflationsrate sowie einer besseren technischen Ausstattung des ersetzten Wirtschaftsgutes geschätzt.

p> Entsprechend der tatsächlichen Nutzung kann der Kalkulator dann Stückkosten bzw. Maschinenstundensätze berechnen.

Die kalkulatorische Abschreibung sichert also, dass jedes gefertigte Stück bzw. jede Maschinenstunde auch das Geld für den notwendigen Ersatz des Wirtschaftsgutes „verdient“.

Beispiel

Die oben genannte Maschine wird im Zwei-Schicht-Betrieb an 5 Tagen je Woche genutzt. Bei 80 Stunden in der Woche ergeben sich 4.160 Betriebsstunden im Jahr. Entsprechend der Erfahrungen aus den Vorjahren rechnet das Unternehmen mit 5 Prozent Ausfall durch Wartungen und Reparaturen - aus Vereinfachungsgründen rechnen wir mit 4.000 Betriebsstunden im Jahr weiter. Bei der Jahresabschreibung 73.300 € müssen also im Maschinenstundensatz 18,25 € als kalkulatorische Abschreibung berücksichtigt werden.

Zusammenfassung

Bilanzielle Abschreibung Kalkulatorische Abschreibung
Benötigt für Finanzbuchhaltung:
Bewertung der Güter im Jahresabschluss, Gewinnermittlung
Kosten- und Leistungsrechnung:
Preiskalkulation vorab, Controlling
Grundlage Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Handelsgesetzbuch Schätzungen des Unternehmens, Erfahrungswerte
Methode Gemäß rechtlicher Grundlage – zur Zeit nur lineare Abschreibung je nach Wirtschaftsgut und Abschreibungszweck – nach tatsächlicher Beanspruchung, linear, degressiv
Abschreibungsdauer so kurz wie möglich - Gewinnmaximierung So realistisch wie möglich – tatsächliche Kostenzuordnung
Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabellen gemäß geschätzter Nutzungsdauer
Ausgangswert Anschaffungs- und Herstellungskosten Wiederbeschaffungspreis
Endwert Null (oder Verkaufspreis) Schrottwert (oder Verkaufswert)

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abschreibung / AfA" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 17.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Abschreibung / AfA" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2020

  • 05.11.2021: Erläuterung der nunmehr einjährigen AfA auf Computer und Software im Ratgeber Abschreibung von Software sowie der coronabedingten Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Ratgeber Lineare und degressive Abschreibung.
  • 21.06.2020: Berücksichtigung der Mehrwertsteuer-Senkung für das 2. Halbjahr 2020 auf 16 Prozent im Abschreibungs-Rechner, sofern Auswahl von Brutto bei den Anschaffungskosten erfolgt und der Zeitpunkt der Anschaffung im 2. Halbjahr 2020 liegt.
  • 27.01.2019: Erweiterung des Artikes Abschreibung auf Gebäude: Beschrieben wird nun sowohl die Abschreibung auf gewerblich genutzte sowie die Abschreibung auf zu Wohnzwecken dienende Gebäude.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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