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Steuer absetzen und Steuern sparen - Wie Sie Ihre Kosten von der Steuer absetzen können

Thema Steuer absetzen ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Steuer optmieren können.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema "Steuer absetzen"

  • 01.

    Was versteht man genau unter dem Begriff "Steuer absetzen"?

    Wenn ein Arbeitnehmer Ausgaben hat, die für die Ausübung des Berufes zwingend waren, können die Beträge vom Einkommen abgezogen werden, bevor die Steuern berechnet werden. Das für die Steuer relevante Einkommen wird also durch die Ausgaben verringert. Somit ergibt sich auch eine geringere Steuerschuld, weil der prozentuale Anteil von einem kleineren Betrag ermittelt wird. Wenn Sie dies noch einmal ausführlich verstehen wollen, so lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema Steuern absetzen.

  • 02.

    Welche Ausgaben sind absetzbar?

    Von der Steuer absetzbar sind im Grunde alle Ausgaben, die nicht für das Privatleben, sondern für den Beruf getätigt wurden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fachliteratur, die im Beruf weiterbringen soll, die Kosten für ein Heimbüro aber auch ein Umzug, der einen näher an die Arbeitsstelle bringt. Auch Sonderausgaben, wie etwa Spenden, Unterhaltszahlungen oder die Kosten für die Beerdigung eines nahen Verwandten können von der Steuer abgesetzt werden. Für die meisten Positionen kann ein Arbeitnehmer eine unbürokratische Pauschale in Anspruch nehmen. Höhere oder ungewöhnliche Ausgaben müssen mit einer Rechnung oder einem Kaufbeleg nachgewiesen werden können.

  • 03.

    Mein Freund sagt, er kann alles "absetzen"? Was meint er damit?

    Wenn er sich damit auf eine bestimmte Ausgabe bezieht, meint er, dass er dem Finanzamt nachweisen kann, dass diese Ausgabe beruflich oder betrieblich relevant war. Als Selbstständiger kann er zum Beispiel auch Geschäftsessen anerkennen lassen. Hat er zum Beispiel einen Kunden eingeladen, kann er die Rechnung von seinen Einnahmen abziehen. Der Gewinn, den er versteuern muss, verringert sich auf diese Weise.

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  • 04.

    Welche Einkünfte müssen versteuert werden?

    Jedes Einkommen muss dem Finanzamt gemeldet werden. Zinseinkünfte werden meistens bereits von der Bank gemeldet und die hierfür veranschlagte Abgeltungsteuer dorthin überwiesen. Das Gehalt aus einem Arbeits­verhältnis wird über die Lohnsteuerkarte ebenfalls automatisch gemeldet. Auch hierfür wird bereits die Steuer dem Finanzamt überwiesen. Kommen noch Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit hinzu, müssen diese Einkünfte eigenständig gemeldet werden.

  • 05.

    Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

    Als Arbeitnehmer ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtend. Diese muss nur dann abgegeben werden, wenn Geld eingenommen wurde, das noch nicht über Lohnsteuerkarte oder Abgeltungsteuer gemeldet wurde. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Oftmals kann eine Rückzahlung erreicht werden.

  • 06.

    Was versteht man unter Werbungskosten?

    Werbungskosten sind die Ausgaben, die jemand tätigen muss, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Hierzu zählen Arbeitsmaterialien, Berufskleidung und Fachliteratur. Auch Fortbildungen und Sprachkurse, sofern sie beruflich relevant sind, können geltend gemacht werden. Welche Ausgaben im Detail zählen, hängt also auch vom Beruf des Steuerzahlers ab. Weitere Infos gibt es in unserem Artikel zum Thema Werbungskosten.

  • 07.

    Welche Sonderausgaben können geltend gemacht werden?

    Sonderausgaben sind Kosten, die entweder nur in besonderen Situationen auf jemanden zukommen oder vom Staat gezielt gefördert werden. Zu den besonderen Situationen zählt zum Beispiel der Tod eines nahen Angehörigen, dessen Bestattungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Auch Mehrkosten, die durch eine Krankheit oder eine Behinderung verursacht werden, dürfen von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Als förderungswürdig gelten dagegen Spenden an gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsorganisationen oder auch die Bezahlung einer Haushaltshilfe. Wer den Überblick verliert und einen Steuerberater heranzieht, kann übrigens auch dessen Bezahlung von der Steuer absetzen. Viele Hinweise und Tipps im Ratgeber Sonderausgaben.

  • 08.

    Wie kann ich die zu erwartende Steuer berechnen?

    Wenn ein erster Überblick über die steuerlich relevanten Ausgaben geschaffen wurde, ist es relativ einfach, die zu erwartende Steuer zu berechnen. Im passenden Online-Rechner sind die unterschiedlichen Steuerklassen und Tarife einprogrammiert, sodass eine Berechnung vor Abzug und nach Abzug der Ausgaben mit einem Klick erfolgen kann. Für Arbeitnehmer ist vor allem der Unterschied wichtig, denn die Steuern vor Abzug der Ausgaben wurden bereits an das Finanzamt überwiesen. Die Differenz kann mit der Steuererklärung zurückgefordert werden.

  • 09.

    Kann ich meinen PKW absetzen?

    Für den Weg zur Arbeit kann jeder Steuerzahler die sogenannte Entfernungspauschale geltend machen. Diese beträgt 30 Cent pro Kilometer und wird für die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gewährt. In dieser Pauschale sind bereits alle Kosten für das Auto inbegriffen. Eine Absetzung der Anschaffungskosten ist nur bei Unternehmern und Selbstständigen als Betriebsausgabe möglich. Nutzen Sie unseren Pendler Steuer-Rechner.

  • 10.

    Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen?

    Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung kann von der Steuer abgesetzt werden, sofern es tatsächlich nur als Arbeitszimmer genutzt wird. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Arbeitgeber keinen akzeptablen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, sodass das Heimbüro als berufliche Ausgabe unumgänglich ist. Wer ein Büro in der Steuererklärung angibt, muss auch bereit sein, den Raum einem Prüfer zu zeigen. Dieser darf keine Hinweise auf eine überwiegend private Nutzung des Raumes finden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Steuer absetzen" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 03.11.2021; Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2022
  • Überprüfung und Aktualisierung der Steuerfreibeträge
  • 23.10.2020: Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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