Sowohl Einzelunternehmer als auch Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer ist eine regionale Steuer, dass heißt die Höhe der Steuer ist abhängig vom regionalen Gewerbesteuer-Hebesatz in den entsprechenden Gemeinde. Nutzen Sie unseren Gewerbesteuerrechner um Ihre Gewerbesteuer zu berechnen.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbesteuer
- 01.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste steuerliche Einnahmequelle der Gemeinden. Sie ist nicht auf Personen zugeschnitten, sondern auf Unternehmen und orientiert sich an der objektiven Ertragskraft eines Unternehmens. Das heißt, zur Bestimmung des für die Gewerbesteuer maßgebenden Ertrags wird der eigentliche steuerliche Gewinn zunächst um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
- 02.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Wer die Gewerbesteuer entrichten muss, richtet sich danach, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine juristische Person handelt. Bei einer juristischen Person ist diese selbst der Gläubiger. Ansonsten wird eine natürliche Person dafür in Anspruch genommen.
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Wer kassiert Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer rechtfertigt sich daraus, dass das Unternehmen von der Infrastruktur profitiert sowie Raum einnimmt.
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Wann handelt es sich um einen Gewerbebetrieb?
Ein Gewerbebetrieb liegt normalerweise bei wirtschaftlicher Betätigung eines Unternehmens vor. Anders ist das bei Unternehmern, die freiberuflich tätig sind. Diese brauchen gewöhnlich keine Gewerbesteuer zu entrichten. Das gilt allerdings nicht, soweit sie dabei eine gewerbliche Nebentätigkeit ausüben. Durch eine gewerbliche Nebentätigkeit kann der Status als Freiberufler gefährdet werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich vor allem danach, inwieweit die jeweiligen Einkünfte separat ermittelt werden können.
- 05.
Was ist die Berechnungsgrundlage?
Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dieser richtet sich zunächst nach dem ermittelten Gewinn. Um aus diesem den Gewerbeertrag zu bestimmen, werden Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen. Davon wird dann ein Freibetrag abgezogen.
- 06.
Was sind Hinzurechnungen?
Zur Berechnung der Gewerbesteuer werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb einige Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Diese Hinzurechnungen führen dazu, dass sich die Gewerbesteuer erhöht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vorschrift von § 8 des Gewerbesteuergesetzes. Zu einer Hinzurechnung kommt es beispielsweise durch entrichtete Zinsen sowie durch Finanzierungsanteile für Miete und Pacht.
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Was sind Kürzungen?
Demgegenüber wird durch Kürzungen die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer gemindert. Dies richtet sich nach § 9 des Gewerbesteuergesetzes. Hierzu gehören etwa 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Ein anderes Beispiel sind Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind.
- 08.
Was für Freibeträge gibt es?
Die Höhe des Freibetrages hängt von der rechtlichen Organisationsform des Unternehmens ab. Bei Einzelunternehmen sowie Personenunternehmen beläuft er sich auf 24.500 Euro. Demgegenüber beträgt er bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts lediglich 5.000 Euro. Kapitalgesellschaften haben es noch schlechter: Sie haben überhaupt keine Freibeträge.
- 09.
Was ist der Hebesatz?
Die Höhe des Hebesatzes wird von jeder Gemeinde für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt. Er beträgt mindestens 200%. Der durch Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibetrag ermittelte maßgebende Gewerbeertrag wird mit der gesetzlich festgelegten Gewerbesteuer-Messzahl in Höhe von 3,5% multipliziert. Der so berechnete Steuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebeseatz multipliziert. Das Ergebnis ist die zu entrichtende Gewebesteuer.
- 10.
Kann man die Gewerbesteuer von der Einkommenssteuer absetzen?
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen seit 2020 gemäß § 35 EStG bis zum 4,0-fachen (vorher 3,8-fachen) des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Demnach stellt die Gewerbesteuer für diese Gruppe bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent (380 Prozent vor 2020) keine zusätzliche Belastung dar. Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde dieser Ermäßigungsfaktor von zuvor 3,8 auf 4,0 ab dem Erhebungsjahr 2020 erhöht.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gewerbesteuer" verwendet:
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Gewerbesteuer" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 25.11.2020
- 25.11.2020: Erweitern der Inhalte auf der Gewerbesteuerrechner-Seite um ein ausführliches Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer.
- 22.07.2020: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Überarbeitung der Inhalte für die Themenwelt Gewerbesteuer und des Gewerbesteuer-Rechners.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt