Wie hoch ist die Steuer bei einer Schenkung? Wenn ein naher oder entfernter Verwandter Ihnen ein sehr großzügiges Geschenk macht, kann es sein, dass Sie hierfür Schenkungsteuer zahlen müssen.
Werden die Geschenke nach den richtigen Kriterien verteilt, kann die Familie hierdurch einige Steuern sparen, denn Geschenke gelten vor dem Finanzamt quasi als
vorgezogene Erbfälle. Mit diesem Schenkungsteuerrechner können Sie ermitteln, ob es für Sie lohnenswert ist, das Geschenk anzunehmen, oder ob Sie es lieber
ausschlagen möchten.
Die Freibeträge bei einer Schenkung hängen direkt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und Beschenktem ab. Ehepartner profitieren vom höchsten Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Kinder dürfen steuerfrei in Höhe von 400.000 Euro beschenkt werden. Alle anderen Freibeträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle (Stand 2022):
Beschenkter
Freibetrag
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
500.000 Euro
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder
400.000 Euro
Enkel
200.000 Euro
Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen)
100.000 Euro
Nichten/Neffen, Geschwister, Eltern
20.000 Euro
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern
20.000 Euro
geschiedener Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner
Eine Schenkung ist beim Finanzamt mit einer Frist von drei Monaten zu melden. Sowohl Beschenkter als auch der Schenker müssen beide eine Meldung abgeben. Folgende Angaben müssen bei der Meldung an das Finanzamt enthalten sein:
Personendaten der Beteiligten (Schenker und Beschenkter)
Wenn die Freibeträge für Geschenke stets eingehalten werden, kann ein Vermögen steuerfrei von
Eltern auf Kinder übertragen werden. Die Freibeträge gelten
jeweils für zehn Jahre und werden auf das Erbe angerechnet, wenn der entsprechende Zeitraum
zum Todeszeitpunkt des Schenkenden noch nicht vorüber ist.
Je näher der Verwandtschaftsgrad ist, umso höher darf der Wert des Geschenkes ausfallen, bevor Steuern fällig werden. Dabei ist zu beachten, dass
auch bei Sachgeschenken eine Steuerpflicht entstehen kann. Hier ist es besonders wichtig, die zu erwartende Steuerlast zu berechnen, bevor das Geschenk
angenommen wird. Im Zweifel ist jedoch der Schenkende selbst auch in der Pflicht, wenn der Beschenkte die Steuer nicht zahlen kann, ohne das Geschenk zu verkaufen.
Dies ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) von der Bundesregierung geregelt worden.
Wie wird das Eigenheim bei der Schenkung bewertet?
Wenn das Eigenheim unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern verschenkt wird, muss dafür laut ErbStG keine Schenkungsteuer gezahlt werden.
Während im Erbfall der Ehepartner noch zehn Jahre im Haus leben muss, bevor er es erbschaftsteuerfrei verkaufen kann, darf hingegen bei einer Schenkung die Immobilie
theoretisch sogar sofort steuerfrei veräußert werden.
Geschenke müssen laut ErbStG innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Zu einer Anmeldung sind sowohl der Beschenkte als auch der
Schenkende (bei Erbschaft der Erblasser) verpflichtet. Allein das Wissen darum, dass aufgrund von Freibeträge keine
Steuern zu zahlen sind, genügt noch nicht, um auf eine
Anmeldung des Betrages bzw. des Wertes zu verzichten. Falls die Schenkung jedoch notariell oder vor einem Gericht beurkundet wird, dürfen
beide Beteiligten davon ausgehen, dass die Anmeldung der Schenkung bereits auf offiziellen Wegen geschehen ist. In diesem Fall entscheidet das
Finanzamt darüber, ob der Beschenkte eine gesonderte Steuererklärung einreichen muss oder nicht.
Bei der Anmeldung einer Schenkung muss
angegeben werden, wer wem was warum schenkt. Also neben den Angaben aller Personendaten muss auch deutlich genannt werden, in welchem
verwandtschaftlichen Verhältnis beide Personen zueinanderstehen und ob es einen bestimmten Anlass zur Überlassung des Geschenkes gab.
Das verwandtschaftliche Verhältnis ist vor allem wichtig, um die Steuerklasse und die Freibeträge ermitteln zu können.
Auch diese Freibeträge werden im Steuerbescheid ausgewiesen.
Unser Rechner ersetzt keinen Steuerberater! Der Steuerberater kann im Einzelfall die besten Steuertipps nennen,
so dass Sie auf Ihrem Steuerbescheid nach der Erbschaft oder der Schenkung keine böse Überraschung erleben. Natürlich immer
im Rahmen des ErbStG Gesetzes.
Unser Nutzer er....x.de hatte am 07.01.2019 folgende Frage: Liebes Team von Smart-Rechner.de,
warum kann ich nur den Beschenkten eingeben und nicht den Schenker oder ist das egal ?
Danke für die Antwort im Voraus .
Freundliche Grüße aus Friedberg/By.
Erich V
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 07.01.2019: Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Schenker muss ja keine Steuer entrichten. Insofern berechnet der Schenkungssteuerrechner die Steuer für den Beschenkten, da dieser auch die Schenkung versteuern muss.
Mit besten Grüßen
Unser Nutzer er....x.de hatte am 08.01.2019 noch eine Nachfrage: Hallo ,
besten Dank für die schnelle Reaktion und sie haben Recht . Dank weiterer Internet Infos bin ich für mein Anliegen fündig geworden.
Grüße aus Bayern
Erich
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Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Schenkungsteuer" verwendet:
Die Seiten der Themenwelt "Schenkungsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 03.09.2021
03.09.2021: Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Schenkungsteuerrechner.
Anpassung unseres Schenkungsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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Gibt es eine Steuer beim Schenkenden?
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
warum kann ich nur den Beschenkten eingeben und nicht den Schenker oder ist das egal ?
Danke für die Antwort im Voraus .
Freundliche Grüße aus Friedberg/By.
Erich V
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Schenker muss ja keine Steuer entrichten. Insofern berechnet der Schenkungssteuerrechner die Steuer für den Beschenkten, da dieser auch die Schenkung versteuern muss.
Mit besten Grüßen
Hallo ,
besten Dank für die schnelle Reaktion und sie haben Recht . Dank weiterer Internet Infos bin ich für mein Anliegen fündig geworden.
Grüße aus Bayern
Erich
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