Schenkungsteuer berechnen

Freibeträge bei der Schenkungsteuer

Thema Schenkungsteuer ﹣ Freibetrag bei einer Schenkung

Rechner zum Thema

Schenkungsteuerrechner

Der Schenkungsteuerrechner bestimmt bei einer Schenkung die Höhe der anfallenden Steuern.

Schenkungen werden nach deutschem Steuerrecht vergleichbar zu Erbfällen behandelt. Dies bedeutet, dass Freibeträge stets vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem abhängen. Diese Freibeträge gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob das Geschenk in einem großen Betrag oder in mehreren kleinen überreicht wird. Ob Schenkungsteuer fällig wird, hängt stets davon ab, wie viel im Laufe der vergangenen zehn Jahre verschenkt wurde.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Ehegatten und Lebenspartner (mit eingetragener Partnerschaft) dürfen innerhalb von zehn Jahren bis zu 500.000 Euro verschenken, ohne hierfür Steuern zahlen zu müssen. Bei Kindern und den Kindern von bereits verstorbenen Kindern beträgt dieser Freibetrag 400.000 Euro. Enkel, die von noch lebenden Kindern in die Welt gesetzt wurden, dürfen sich bis zu 200.000 Euro steuerfrei schenken lassen. Der Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro, der im Erbfall für Eltern und Großeltern gelten würde, fällt bei Schenkungen unter Lebenden allerdings weg. Wie alle anderen Personen müssen diese auch schon ab einem Betrag von 20.000 Euro Schenkungsteuer zahlen.

Möchten Sie schnell und einfach die Schenkungsteuer berechnen? Wie haben einen Rechner zur Ermittlung der Schenkungsteuer entwickelt.

Anzeigepflicht bzgl. der Schenkungsteuer

Wenn ein Geschenk notariell oder vor einem Gericht beurkundet wird, werden die notwendigen Daten von den zuständigen Amtspersonen an das Finanzamt weitergeleitet. In diesem Fall genügt es, wenn das Formular für Schenkungsteuern der nächsten Steuererklärung beigefügt wird. Wer generell nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und auch keine Schenkungsteuer zahlen muss, kann sich auf die Anzeigepflicht der Notare oder Gerichte berufen. Falls das Finanzamt jedoch eine Steuererklärung verlangt, muss diese innerhalb der festgesetzten Frist einreichen. Wird das Geschenk nicht vor einem Notar oder einem Gericht beurkundet, müssen sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung davon berichten. Dies ist unabhängig von der Höhe der Schenkung notwendig.

Schenkung des Eigenheims an den Ehepartner steuerfrei ohne 10-Jahres-Frist

Bei einer selbst genutzten Wohnung können Ehegatten und Lebenspartner sich ebenfalls über die Steuerbefreiung freuen. Hier besteht im Gegensatz zur Erbschaft ein weiterer Vorteil: Während im Erbfall der Ehepartner noch zehn Jahre im Haus leben muss, bevor er es erbschaftsteuerfrei verkaufen kann, darf er bei einer Schenkung die Immobilie theoretisch sogar sofort steuerfrei veräußern.

Haben Sie auch Fragen zur Erbschaftsstteuer? Lesen Sie unseren Ratgeber

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Schenkungsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Schenkungsteuer" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.09.2021

  • 03.09.2021: Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Schenkungsteuerrechner.
  • Anpassung unseres Schenkungsteuerrechners sowie aller Texte an die rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getretene Reform zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 645f63f4440744d4a5b7532f88ddd9bb