Außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geldend machen

Außergewöhnliche Belastungen

Thema Außergewöhnliche Belastungen ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Manche Personen sind durch gewisse Umstände gezwungen, mehr Geld auszugeben, um normal leben zu können, als andere. Dies kann zum Beispiel sein, wenn eine Behinderung einen besonderen Umbau oder eine teurere Wohnlage erforderlich macht. In diesen Fällen können die Kosten hierfür von der Steuer abgesetzt werden. Ob eine Belastung als außergewöhnlich anerkannt wird, hängt aber stets vom Einzelfall ab und wird streng geprüft.

Außergewöhnliche Belastungen Rechner starten

Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Außergwöhnliche Belastung

  • 01.

    Wann ist eine Belastung außergewöhnlich?

    Die Außergewöhnlichkeit einer Belastung zeigt sich dann, wenn diese nur eine Minderheit der Bevölkerung betrifft. Wer etwa im Winter eine warme Jacke benötigt, unterscheidet sich damit nicht von der Mehrheit der Steuerzahler, kann also keine außergewöhnliche Belastung vorweisen. Anders sieht es unter Umständen bei einem Gehbehinderten aus, der je nach Witterung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kann. Für diesen sind eventuell auch Taxifahrten als Sonderausgabe absetzbar. Auch der Tod eines nahen Angehörigen wird als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die Bestattungskosten können daher abgesetzt werden.

  • 02.

    Müssen die Kosten zwangsläufig bzw. unumgänglich sein?

    Ja. Die für die außergewöhnliche Situation entstehenden Ausgaben müssen zwangsläufig auf den Steuerzahler zukommen. Es müssen anerkannte Gründe vorliegen, aus denen die Ausgaben nicht umgangen werden können. So ist ein Vater, der von seinen Kindern getrennt lebt, beispielsweise rechtlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Da er sich von den Ausgaben nicht befreien kann, werden die Beträge in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben anerkannt. Aber auch sittliche Gründe können ausschlaggebend sein. Wenn ein Mann zum Beispiel seine pflegebedürftige Frau zu Hause pflegt, statt den möglicherweise günstigeren Weg eines Pflegeheims zu akzeptieren, kann er die finanzielle Belastung, die sich hieraus ergibt, von der Steuer absetzen. Von den gesamten Pflegekosten müssen jedoch Zahlungen der Versicherung und eine Eigenleistung abgezogen werden. Nur, was das Paar selbst finanziell aufbringen muss, gilt als entsprechende Sonderausgabe.

  • 03.

    Muss die Mehrbelastung nachgewiesen werden?

    Ja. Der Steuerzahler muss nachweisen, dass die außergewöhnliche Situation tatsächlich zu einer Belastung führt. Wenn zum Beispiel die besonderen Lebensmittel, die ein Allergiker zu sich nehmen muss, nicht mehr kosten als eine normale, gesunde Ernährung, sind seine außergewöhnlichen Bedürfnisse nicht steuerlich relevant.

Außergewöhnliche Belastungen Rechner

Werbung
  • 04.

    Gehören Ausbildungskosten der Kinder zu den außergewöhnlichen Belastungen?

    Ja. Im Steuerrecht sind gewisse belastende Situationen bereits anerkannt und unter §33a EStG "Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen" geregelt. Daher unterliegen Sie etwas anderen Steuerberechnungen sowie anderen Freibeträgen als die "normalen " außergewöhnlichen Belastungen. Sie lassen sich dann meist mit einem formlosen Antrag im Rahmen der Steuererklärung durchsetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für ein Erststudium der Kinder oder die Ausbildungskosten. Bei den Kosten einer Ausbildung ist zwischen bezahlten und unbezahlten Ausbildungsmodellen zu unterscheiden. Im ersten Fall werden die Kosten als Werbungskosten vom Einkommen des Auszubildenden abgezogen. Wenn die Eltern weiterhin finanziell für das Kind verantwortlich bleiben müssen, gehen die Kosten der Ausbildung als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung der Eltern ein.

  • 05.

    Gehören Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen?

    Auch die meisten Krankheitsbilder sind steuerlich sehr gut erfasst. Es gibt unzählige Regelungen, bei welchen Krankheiten oder Behinderungen welche Aufwendungen anerkannt werden und welche nicht. Wenn sich Mehrbelastungen durch ungewöhnliche Kombinationen verschiedener Krankheitsbilder ergeben, sollte im Zweifelsfall immer ein Antrag gestellt werden. Wichtig für die Anerkennung ist in jedem Fall eine gute Dokumentation des gesundheitlichen Zustandes. Behinderungen sollten also entsprechend eingestuft und im Behindertenausweis vermerkt werden, damit die entsprechenden Steuererleichterungen auch in Anspruch genommen werden können. Mit der entsprechenden Dokumentation einer Lungenerkrankung kann dann beispiels­weise auch der Umzug in eine vorteilhafte Klimaregion als Sonderausgabe anerkannt werden.

  • 06.

    Sind Belastungen, die dem Schutz der Gesundheit dienen, außergewöhnlich?

    Im Einzelfall ja. Auch Ausgaben, die zum Schutz der Gesundheit getätigt werden, können im Einzelfall anerkannt werden. Wenn zum Beispiel in einem alten Gebäude entdeckt wird, dass die Heizkörper, das Dach oder die Wände Asbest enthalten, gelten die Renovierungsarbeiten als außergewöhnliche Belastung. Da ein Antrag nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, kann im Grunde jederzeit versucht werden, eine entsprechende Anerkennung zu erhalten. Wer der Meinung ist, zu einer Ausgabe, die für ihn keinen Mehrwert darstellt, gezwungen zu sein, kann den Betrag, der die zumutbare Eigenleistung übersteigt, jederzeit in der Steuererklärung angeben und so die Belastung zumindest um den jeweiligen Steuersatz zu reduzieren. Falls der Antrag nicht anerkannt wird, ergeben sich daraus für den Steuerzahler keine Nachteile.

  • 07.

    Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

    Abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder, und - falls Sie keine Kinder haben - auch abhängig von Ihrem Familienstand wird nach §33 Abs. 3 EStG Ihre sogenannte zumutbare Belastung in Prozent Ihres Einkommens bestimmt. Der Teil der außergewöhnlichen Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt, ist absetzbar. Die zumutbare Belastung kann also als Eigenanteil für die außergewöhnlichen Belastungen betrachtet werden.

  • 08.

    Wie berechnet sich die zumutbare Eigenbelastung?

    Eine zumutbare Eigenbelastung errechnet sich aus dem Einkommen eines Haushaltes und der Anzahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen. Je nach den Familien­verhältnissen müssen die Mehrkosten ein bis sieben Prozent des Jahreseinkommens ausmachen, bevor eine Anerkennung des Finanzamtes erfolgen kann. Absetzbar sind immer nur die über diese Eigenbelastung hinausgehenden Ausgaben.

  • 09.

    Wieviel kann man absetzen? Gibt es eine Höchstgrenze?

    Nein. Der über die zumutbare Eigenbelastung hinausgehende Betrag an außergewöhnlichen Belastungen kann voll von der Steuer abgesetzt werden. Das heißt, dass dieser Betrag rechnerisch von Ihrem Gesamteinkommen abgezogen wird und dann nur das verbleibende Einkommen versteuert werden muss.

  • 10.

    Macht es Sinn, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr geltend zu machen?

    Ja. Denn erst, sobald die Summe der außergewöhnlichen Belastungen Ihre vom Einkommen abhängige zumutbare Eigenbelastung übersteigt, können die darüber hinausgehenden außergewöhnlichen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden.

Außergewöhnliche Belastungen Rechner starten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Außergewöhnliche Belastungen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Außergewöhnliche Belastungen" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 03.11.2021

  • 03.11.2021: Anpasssungen des Außergewöhnliche Belastung absetzen - Rechners anhand des Einkommensteuertarifes 2022.
  • 16.06.2019: Klarstellung der Definition für den Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die Berechnung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 EStG zugrunde zu legen ist.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 8c69b74bab0b4673b117a0670867eb55