Mit dem Werbungskostenrechner können sie Ihre Steuerersparnis durch Absetzen der Werbungskosten berechnen. Ihre Steuerermäßigung wird für den Grundtarif als auch für gemeinsam Veranlagte berechnet und ergänzend mittels Charts veranschaulicht.
Beispielberechnung Werbungskosten
Eingabehilfe zum Rechner
Für die Berechnung der Steuerersparnis durch Ihre Werbungskosten sind folgende Angaben notwendig:
Werbungskosten und andere absetzbare Ausgaben
Geben Sie bitte die Summe der Werbungskosten oder anderer absetzbarer Ausgaben für das betreffende Steuerjahr an. Dazu zählen neben den Werbungskosten z.B. auch Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen abzüglich der zumutbaren Belastungen nach § 33 Abs. 3 EStG.
Steuerjahr
Wählen Sie bitte das Steuerjahr aus, in dem Sie Werbungsausgaben von der Steuer absetzen möchten.
Bruttojahreseinkommen
Geben Sie bitte Ihr Bruttojahreseinkommen für das ausgewählte Steuerjahr an.
Kirchensteuer
Wählen Sie bitte Ihren Kirchensteuersatz aus. Der Satz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
Beispiel zur Berechnung der Steuerersparnis durch Werbungskosten
Herr und Frau Wagner haben 2022 ein gemeinsames Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro.
Die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit berechnen Sie anhand der Pendlerpauschale. Weitere Werbungskosten sind bei den Wagners durch eine Dienstreise, die Anschaffung von Berufsbekleidung und Fachbüchern entstanden. Dazu kommen eine Berufshaftpflichtversicherung, Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren und Steuerberatungskosten. Insgesamt haben die Wagners Werbungskosten in Höhe von 3.000 Euro.
Die Wagners sind beide aus der Kirche ausgetreten, zahlen also keine Kirchensteuer.
1. Berechnung der Steuerbelastung ohne Absetzen der Werbungskosten
Die fällige Steuer ohne Berücksichtigung der absetzbaren Werbungskosten setzt sich zusammen aus der Einkommensteuer im Splittingtarif (gemeinsame Veranlagung) und ggf. dem Solidaritätszuschlag.
Die steuerliche Belastung der Wagners ohne Absetzen der Werbungskosten beträgt 10.040 Euro.
2. Berechnung der Steuerbelastung mit Absetzen der Werbungskosten
Absetzen der Werbungskosten bedeutet, dass die Werbungskosten zur Berechnung der Einkommensteuer vom Jahreseinkommen abgezogen werden, um anhand des verbleibenden Betrags die Steuer zu berechnen.
Somit wird bei den Wagners die Einkommensteuer anhand von 60.000 abzüglich der Werbungskosten in Höhe von 3.000 Euro also von 57.000 Euro berechnet.
Die fällige Steuer unter Berücksichtigung der absetzbaren Werbungskosten setzt sich dann wieder zusammen aus der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag.
Die steuerliche Belastung der Wagners nach Absetzen der Werbungskosten beträgt 9.144 Euro.
3. Berechnung der Steuerersparnis durch die Werbungskosten
Die Wagners können die Differenz der berechneten Steuerbelastung vor und nach Absetzen der Werbungskosten als steuerlichen Vorteil geltend machen und können diesen Vorteil als Steuererstattung zurückerhalten.
Die Steuerersparnis der Wagners durch Absetzen ihrer Werbungskosten von 3.000 Euro beträgt demnach 896 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 13.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Steuer absetzen" wurden zuletzt am 13.03.2022 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 03.11.2021
- 03.11.2021; Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2022
- Überprüfung und Aktualisierung der Steuerfreibeträge
- 23.10.2020: Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt