Viele Menschen träumen davon, weniger zu arbeiten und mehr Zeit für die Familie zu haben. Doch nicht jeder kann sich eine
Teilzeitstelle wirklich leisten. Verwenden Sie unseren einfachen Teilzeit-Rechner, um die finanziellen Auswirkungen auf Ihren Nettolohn zu simulieren.
Bei einer Halbierung der Arbeitszeit halbiert sich in der Regel auch das Bruttoeinkommen. Dies gilt für jede prozentuale Veränderung der Arbeitszeit. Da die Steuern jedoch durch Freibeträge, Bemessungsgrundlagen und weitere Sonderregelungen nicht immer den gleichen Prozentsatz des Einkommens ausmachen, kann eine Halbierung der Arbeitszeit indirekt auch zu einem anderen Stundenlohn führen. Der Teilzeitrechner hilft Ihnen zu berechnen, ob Sie bei halber Arbeitszeit mehr als die Hälfte Ihres Einkommens erwarten können.
Im Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) sind alle gesetzlichen Vorgaben zur Teilzeitarbeit geregelt. Dieses Gesetz beschreibt die Rahmenbedingungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, zu denen auch die Teilzeitarbeit gehört. Es gilt nach § 8 Verringerung der Arbeitszeit TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) der Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer einen allgemeinen Anspruch hat, vom Ganz- auf Halbtagsjob zu wechseln . Die nachfolgenden Bedingungen müssen dabei erfüllt werden:
das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (Auszubildende sind ausgeschlossen)
der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
Ihrem Teilzeitwunsch stehen keine betrieblichen Gründe entgegen (hierzu später mehr).
Das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) beschreibt grundsätzlich das Recht des Arbeitnehmers auf Teilzeit. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit den Antrag abzulehnen. Dies ist aber nur möglich, wenn betriebliche Gründe zur Ablehnung vorliegen. Mögliche Gründe sind:
die Teilzeitbeschäftigung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
die Verringerung der Arbeitszeit mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Sollten Sie die Begründung des Arbeitgeber nicht nachvollziehen können, so würden wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht empfehlen.
Wie überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber beim Thema Teilzeit?
Manchmal stehen Chefs dem Wunsch nach Teilzeit skeptisch gegenüber, da der administrative Aufwand abschreckend wirken kann. Folgende Argumente könnten Ihnen im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber helfen:
Teilzeitbeschäftigte haben ein besseres Zeitmanagement
Teilzeitarbeit steigert nachweislich die Motivation
Sollte eine ganze Stelle mit zwei Menschen besetzt werden, so hat der Arbeitgeber den Vorteil, dass er weniger Fehlstunden hat und mehr Flexibilität, Spitzenzeiten durch zwei Arbeitskräfte auffangen zu können.
Die nachfolgende Formel hilft Ihnen bei der Berechnung Ihrer Urlaubstage in der Teilzeit:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit = Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche
Beispiel-Berechnung:
Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu. Ersetzen Sie diese Zahl durch Ihre im Vertrag zugesicherte Anzahl Urlaubstage.
Sie haben Ihre Arbeitszeit auf vier Tage je Woche reduziert.
Ihre Urlaubstage berechnen sich: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage x 4 tatsächliche Arbeitstage = 16 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Wichtig: nicht Ihre wöchentliche Arbeitszeit ist ausschlaggebend, sondern die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche. Wichtig ist, dass Sie bei Teilzeit nur dann Urlaub nehmen müssen, wenn Sie auch an den jeweiligen Tagen wirklich gearbeitet hätten. An Wochentagen, an denen Sie ohnehin frei haben, müssen Sie keinen Urlaub nehmen.
Sozialversicherungen werden in der Regel nach festen Prozentsätzen abgerechnet. Sofern die Teilzeitstelle den Arbeitnehmer nicht
unter eine bestimmte Einkommensgrenze führt, haben diese Beiträge keinen Einfluss auf eine indirekte Lohnsteigerung. Da viele
Freibeträge jedoch konstant bleiben, wirken diese sich anteilig bei Teilzeitstellen positiver aus. Auch steigt der
Steuersatz für gewöhnlich bei steigendem Bruttogehalt. Sie sollten bei der Einwilligung in die Teilzeitstelle
darauf achten, dass Sie so viele Stunden einsparen, dass Sie auch tatsächlich einen niedrigeren Steuersatz zur Berechnung nutzen können.
Ob die Reduzierung der Arbeitszeit für Sie von Vorteil ist, hängt letzten Endes jedoch davon ab, ob Sie genügend finanziellen Spielraum haben,
auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten zu können. Viele Fixkosten lassen sich nicht so einfach reduzieren. Wenn Sie zum
Beispiel privat krankenversichert sind, sollten Sie sicherstellen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auch tatsächlich möglich ist.