BAföG-Rechner

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Thema BAföG ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Die Berechnung des Anpsruches auf BAföG ist kompliziert. Unser BAföG-Rechner ermöglicht die Berechnung, ob eine Anspruch auf die Förderung vorliegt.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema BAföG

  • 01.

    Welche Ausbildungen werden gefördert?

    Normalerweise kommt eine Förderung für ein Studium einer Universität, einer Hochschule oder Fachhochschule in Betracht. Dabei muss es sich gewöhnlich um ein Erststudium handeln. Unter Umständen kommt diese Förderung auch etwa bei einem Master-Studiengang, beim zweiten Bildungsweg (etwa bei Besuch eines Abendgymnasiums) oder bei Schülern infrage. Demgegenüber ist eine Ausbildung in Form einer Lehre in einem Betrieb nicht förderungsfähig.

  • 02.

    Wie beantragt man BAföG?

    Die Förderungsanträge für ein Studium müssen normalerweise beim BAföG -Amt am Studienort eingereicht werden. Dieses befindet sich beim Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. Schüler sollten sich an ihre Gemeindeverwaltung wenden.

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    Hört sich gut an? Hier geht es zum Antrag und BAföG-Rechner

  • 03.

    Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz für Studierende?

    Als Studierender erhältst Du bis zu 865 € als BAföG-Förderung (Stand 2022), wovon du später die Hälfte zurückzahlen musst. Die genaue Höhe Deiner Förderung ist abhängig von Deinem eigenen Einkommen und Vermögen und dem Deiner Eltern. Beziehen Deine Eltern beispielsweise Hartz 4 und Du gehst einem 450€-Job nach, dann kann es gut sein, dass Du den Höchstsatz erhältst. Beim Auslands-BAföG sind die Höchstsätze in der Regel nochmal deutlich höher, abhängig davon in welches Ausland Du gehst.

  • 04.

    Erhalten auch Ausländer BAföG?

    Ausländer können unter Umständen ebenfalls BAföG für sich in Anspruch nehmen. Unter welchen Voraussetzungen sie förderungsfähig sind, richtet sich zunächst einmal danach, ob es sich um jemanden aus der EU oder einem Drittstaat handelt. Bei Ausländern aus einem Drittstaat hängt es von jeweiligen Aufenthaltstitel ab. Schwierig ist es bei einer Aufenthaltserlaubnis, die nur vorübergehend erteilt wird.

  • 05.

    Gibt es eine Altersgrenze?

    Generell kann man sagen, dass die jeweilige Ausbildung spätestens bis zum 30 Labensjahr begonnen werden sollte. Dann wird es schwieriger. Wer einen Master-Studiengang absolvieren möchte, kann damit prinzipiell bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres anfangen.

  • 06.

    Inwieweit wird auch eine Zweitausbildung gefördert?

    Normalerweise gibt es die Förderung nach dem BAföG nur für die erste förderungsfähige Ausbildung. Demgegenüber kann ein Zweitstudium nur im Ausnahmefall gefördert werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Studium an eine Lehre anschließt oder ein Zweitstudium unbedingt erforderlich ist für den angestrebten Beruf. Hiervon ist auszugehen, wenn die jeweilige Berufsordnung zwei Berufsausbildungen vorschreibt oder nur solche Bewerber eingestellt werden. Hingegen reicht der Wunsch nach einer Spezialisierung nicht aus. Soweit jemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung den angestrebten Beruf nicht ausüben kann, kommt ebenfalls die Förderung eines Zweitstudiums infrage. Wenn es unbedingt erforderlich ist für den angestrebten Beruf.

  • 07.

    Was passiert nach einem Abbruch der Ausbildung?

    Wer mit seinem Studium wirklich nicht klarkommt, sollte sich möglichst schnell darüber beraten lassen, inwieweit ein Wechsel der Fachrichtung sinnvoll ist. BAföG gibt es nach einem Abbruch des Studiums und Wahl eines neuen Studiengangs nämlich nur nur bis zum Abschluss des 3. Fachsemesters. Allerdings gibt es auch in diesem Fall nur dann Geld, wenn ein vom Gesetzgeber anerkannter Grund vorliegt. Dieser ist insbesondere dann gegeben, wenn das gewählte Studium nicht geeignet ist oder ein schwerwiegender Neigungswechsel vorliegen. Demgegenüber sollten sich Studenten nicht auf eine Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt berufen. Man sollte sich daher auch gründlich darüber beraten lassen, wie man den Förderungsantrag am besten begründet.

  • 08.

    Müssen für den Bezug Leistungsnachweise erbracht werden?

    Als eingeschriebener Student an einer Hochschule muss normalerweise ein Leistungsnachweis nach dem 4. Semester vorgelegt werden. In machen Studiengängen muss die Vorlage auch eher erfolgen. Das ist dann der Fall, wenn die Zwischenprüfung bereits früher stattfindet. Diese Frist sollte man unbedingt einhalten, weil sonst die Förderung gestrichen wird. Wer das nicht schafft, kann unter Umständen einen Härtefallantrag stellen. Dies ist beispielsweise dann möglich,wenn der Zeitraum aufgrund einer Erkrankung nicht eingehalten werden konnten.

  • 09.

    Wie lange kann BAföG bezogen werden?

    Die Dauer der Förderung hängt bei Studenten von der jeweiligen Regelstudienzeit ab. Diese ist bei jedem Studiengang unterschiedlich. Eine längere Dauer kommt nur im Ausnahmefalle in Betracht (etwa wegen langwieriger Erkrankung).

  • 10.

    Wann gibt es elternunabhängiges BAföG

    Normalerweise wird BAföG nur dann gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ist. Anders ist das nur bei der sogenannten elternunabhängigen Förderung. Dies gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen, die in § 11 Abs. 3 BAföG genannt werden. Elternunabhängige Förderung kommt unter anderem dann infrage, wenn Auszubildende ein Abendgymnasium/Kolleg besuchen oder sie bei Beginn des Studiums seit Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig gewesen sind.

  • 11.

    Inwieweit müssen erhaltene BAföG-Leistungen zurückbezahlt werden?

    Studenten müssen normalerweise die Hälfte der gezahlten Zuschüsse nach Abschluss ihres Studiums zurückzahlen. Dies geschieht über zinslose Raten. Die Zahlungspflicht besteht ab einer bestimmten Einkommensgrenze. In manchen Ausnahmefällen muss auch der gesamte Betrag zurückbezahlt werden (kommt etwa bei Überschreitung der jeweiligen Regelstudienzeit in Betracht).

  • 12.

    Werden BAföG-Bezieher von den Studiengebühren befreit?

    Dummerweise sind Bezieher von BAföG normalerweise nicht von den üppigen Studiengebühren befreit und müssen selbst sehen, wie sie damit klarkommen. Eventuell kommt ein Studienkredit in Betracht. Allerdings sollte bei der Hochschule nachgefragt werden, ob eine Gebührenbefreiung wegen einem Härtefall infrage kommt. Im Einzelfall können auch andere Gründe zum Tragen kommen, wie eine Behinderung oder das die Eltern mehrere studierende Kinder haben. Darüber hinaus sollte man sich erkundigen, in welchen Bundesländern keine Studiengebühren bei Studenten erhoben werden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "BAföG" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "BAföG" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.10.2018

  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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