Steuern und Abgaben für Putzfrau

Haushaltsscheck

Thema Haushaltsscheck ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Der Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale ist ein vereinfachtes Verfahren zur offiziellen Anmeldung einer 450-Euro-Kraft als Haushalts- oder Putzhilfe in einem Privathaushalt (Minijob im Privathaushalt). Der Haushaltsscheck ist in § 28a Abs. 7 bis 9 des vierten Sozialgesetzbuches gesetzlich geregelt.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Haushaltsscheck

  • 01.

    Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

    Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Einerseits zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, andererseits hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt. Mit Hilfe des Haushaltsscheck-Rechners kann berechnet werden, wie wenig Minijobs als Haushaltshilfe tatsächlich kosten.

  • 02.

    Was ist der Haushaltsscheck und wo bekomme ich ihn her?

    Das Formular zur vereinfachten Anmeldung einer Haushaltshilfe für die Sozialversicherung wird Haushaltsscheck genannt. Es wird auf der Website der Minijob-Zentrale zum Download zur Verfügung gestellt bzw. kann dort online ausgefüllt und versendet werden. Neben der An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung, wird gleichzeitig der zuständige Unfall­versicherungs­träger durch die Minijob-Zentrale informiert, sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingeht.

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  • 03.

    Was muss der Haushaltsscheck, also das Anmeldeformular, enthalten?

    Der Haushaltsscheck ist ein überschaubares Formular und enthält folgende Angaben:

    • Familienname, Vorname, Anschrift und, falls schon vorhanden, die Betriebsnummer des Arbeitgebers,
    • Familienname, Vorname, Anschrift und die Versicherungsnummer des Beschäftigten; kann die Versicherungsnummer nicht angegeben werden, ist das Geburtsdatum des Beschäftigten einzutragen,
    • die Angabe, ob der Beschäftigte im Zeitraum der Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist
    • die Angabe, ob der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist
    • die Angabe, ob sich der Beschäftigte von der Rentenversicherungs­pflicht befreien lassen möchte
    • Beginn bzw. Ende der Beschäftigung
    • Höhe des monatlichen Arbeitentgelts
    • SEPA-Lastschriftmandat an die Minijob-Zentrale
    • Unterschrift von Arbeitgeber und Beschäftigtem.

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  • 04.

    Was ist das Haushaltsscheck-Verfahren

    Das Haushaltsscheck-Verfahren beschreibt die Abwicklung der Zahlungen für Sozialversicherung und Steuern. Die Abgaben werden per Lastschrifteinzug vom Konto des Arbeitgebers durch die Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni zum 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres.

  • 05.

    Was ist die Minijob-Zentrale und wer steckt dahinter?

    Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Zu den Aufgaben der Minijob-Zentrale gehört außer dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und dem Einzug der Abgaben bei allen gewerblichen Minijobs auch die Durchführung des Haushaltsscheck-Verfahrens für Minijobs in Privathaushalten. Die Minijob-Zentrale gehört dem Verbund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an und unterliegt damit dem Bundes­versicherungsamt als Aufsichtsbehörde.

  • 06.

    Warum das Haushaltsscheck-Verfahren?

    Das Ziel für die Vereinfachungen und Vergünstigungen ist sicherlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Denn, wie weiter unten beschrieben und im Rechner für Haushaltshilfen verdeutlicht, ist eine angemeldete Haushaltshilfe oft sogar günstiger als eine "schwarz" beschäftigte, was an der Möglichkeit zur steurlichen Geltentmachung des Arbeitsentgeltes und den zugleich günstigen Abgaben liegt.

  • 07.

    Muss die Haushaltshilfe selber Abgaben und Steuern tragen?

    Bis auf die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Haushaltshilfe im Minijob frei von Steuern und Abgaben. Aber auch von dieser Rentenversicherungs­pflicht kann sie sich einfach über ihren Arbeitgeber befreien lassen. Im Haushaltsscheck kann der Arbeitgeber an entsprechender Stelle ankreuzen, dass die Haushalsthilfe die Befreiung von der Rentenversicherungs­pflicht beantragt. Die Beiträge zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber sind von der Befreiung jedoch unberührt. Ansonsten kann die Haushaltshilfe beispielsweise zur Erzielung weiterer Rentenpunkte die Pflicht bestehen lassen und muss dann den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 5 Prozent mit 13,6 Prozent des Einkommens aufstocken bis zum allgemeinen Satz von 18,6 Prozent (Stand 2022).

  • 08.

    Wie hoch sind die Abgaben für den Arbeitgeber?

    Der Arbeitgeber hat insgesamt einen Anteil von 14,99 Prozent (Stand 2022) des monatlichen Arbeitentgeltes zu tragen. Im einzelnen sind dies

    • 5 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung (auch, wenn sich der Beschäftigte von der Beitragspflicht befreien lässt),
    • 5 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung (entfällt, sofern der Beschäftigte nicht gesetzlich krankenversichert ist),
    • 1,6 Prozent als Einheitsbeitrag zur Unfallversicherung,
    • 2 Prozent als Pauschalsteuer-Satz für Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
    • 0,9 Prozent Umlage U1 als Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit und
    • 0,29 Prozent Umlage U2 als Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft.

  • 09.

    Was leistet die Minijob-Zentrale?

    Der Arbeitgeber muss sich nur um die An- und Abmeldung des Minijobbers mit dem Haushaltsscheck kümmern. Die wesentliche Erleichterung des Haushaltsscheck-Verfahrens zeigt sich bei der Berechnung und Abführung der Beiträge. Denn die Minijob-Zentrale berechnet für den Privathaushalt alle zu zahlenden Abgaben auf Grundlage des gemeldeten Arbeitsentgelts und zieht diese halbjährlich im Lastschriftverfahren ein.

  • 10.

    Kann ich die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?

    Ja. Aufwände bis zu 2.550 € im Jahr, also bis zu 212,50 € monatlich im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe können zu 20 Prozent als echte Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Genaueres finden Sie unter Haushaltsnahe Dienstleistungen - Mindern der Steuerlast. Durch diese Steuerminderung können die Abgaben, die im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens zu tragen sind auch komplett wieder reinhgeholt werden. Der Haushaltshilfen-Rechner rechnet es Ihnen vor!

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wie viel spare ich durch Haushaltshilfe als Rentner ohne Steuerpflicht?

    Unser Nutzer j....x.de hatte am 07.07.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    wenn ich als Renter nicht Steuerpflichtig bin, wie hoch ist dann meine Ersparnis?
    Bekomme ich eine Erstattung obwohl ich keine Steuern gezahlt habe?
    Vielen Dank für die Beantwortung
    Mit freundlichen Grüßen
    j.wfl.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 09.07.2019:
    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Anfrage,
    da Sie selber nicht steuerpflichtig sind, können Sie leider auch keine Steuerermäßigung erhalten. Demnach erhalten Sie auch keine Erstattung oder Gutschrift. In Ihrem Fall haben Sie also keine „Ersparnis“, so wie sie im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/haushaltsscheck/rechner.php berechnet wird.
    Nochmals Danke für Ihre Anfrage und herzliche Grüße
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Haushaltsscheck?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 15.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurden zuletzt am 15.03.2022 redaktionell überprüft durch . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 26.01.2022

  • 26.01.2022: Anpassung der für 2022 neuen Umlagesätze U1 von 1,0 auf 0,9 Prozent und U2 von 0,39 auf 0,29 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen der Themenwelt Haushaltsscheck.
  • 05.11.2020: Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2022
  • 01.10.2020: Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bei Minijobs ab Oktober 2020 im Haushaltshilfen-Rechner: Erhöhung der Umlage U1 auf 1,0 Prozent und Erhöhung der Umlage U2 auf 0,39 Prozent.
  • 11.03.2020: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzfrau steuerlich absetzen
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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