Rentenhöhe

Altersrente - die 10 wichtigsten Fragen

Thema Altersrente ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Erfahren Sie mehr, ab wann Sie mit welchen Rentenzahlungen im Alter rechnen können. Sie erhalten zahlreiche wichtige Informationen zur Berechnung der Rente anhand der Rentenformel. Alle damit verbundenen Begrifflichkeiten, wie Entgeltpunkte, Rentenwert, Rentenartfaktor und Zugangsfaktor werden erläutert. Neben den wichtigsten Fragen und Antworten können Sie sich mit unserem Rentenrechner schnell und einfach überschlägig informieren, wir hoch Ihre Rente in der Zukunft ausfallen wird.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Rentenhöhe der Altersrente

  • 01.

    Wann kann ich eine Regelaltersrente beziehen?

    Deutschland wird immer älter – mit Folgen für die Rentenversicherung. Das Renteneintrittsalter wurde in den letzten Jahren Schritt für Schritt heraufgesetzt. Arbeitnehmer, die vor dem Jahr 1947 geboren wurden, konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen. Jedes spätere Geburtsjahr verlängert die Lebensarbeitszeit um einen Monat, jetzt sogar um zwei Monate. Ab Jahrgang 1967 gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Mit Eintritt in das gesetzlich vorgesehene Rentenalter wird die Regelaltersrente ohne Abzüge gezahlt. Voraussetzung ist eine Mindestwartezeit von 5 Jahren.

  • 02.

    Gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen?

    Besondere Regelungen für den Renteneintritt gibt es z.B. für Schwerbehinderte mit einem Behindertengrad von mehr als 50 Prozent. Wenn sie 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben, können sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Bereits drei Jahre früher, also nach ihrem 63. Geburtstag, können sie frühzeitig verrentet werden – dann allerdings mit Abschlägen. Auch für Menschen, die im Bergbau tätig waren, gibt es Ausnahmen. Für unter Tage arbeitende Lohnempfänger gilt ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren, allerdings müssen sie eine Wartezeit von 25 Jahren vorweisen können.

  • 03.

    Was ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?

    Wer bereits frühzeitig begonnen hat zu arbeiten, der hat über viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Das betrifft vor allem Arbeiter und Angestellte, die nach dem Schulbesuch eine Ausbildung schnell abgeschlossen haben. Besonders langjährig Versicherte haben ein Anrecht auf einen vorzeitigen Rentenbeginn. Dafür müssen sie eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen können. Dann ist ein Renteneintritt mit 65 Jahren möglich, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

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  • 04.

    Und wenn ich früher in Rente gehen möchte?

    Ein früherer Renteneintritt ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nur möglich, nachdem 35 Jahre Wartezeit eingehalten worden sind. Das ist mit dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner finanzielle Einbußen hinnehmen. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer früher in Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent von der jeweils für diesen Zeitpunkt zu erwartenden Rente vorgenommen. Liegt das Renteneintrittsalter also bei 67 Jahren und der Bürger möchte bereits mit 65 Jahren berentet werden, so erhält er jeden Monat 24 × 0,3 Prozent – also 7,2 Prozent weniger Rente als zu diesem Zeitpunkt zu erwarten wäre. Es mindern sich auch seine Rentenbezüge, weil er keine Entgeltpunkte mehr bis zum Erreichen des Regeleintrittalters mehr erwirbt.

  • 05.

    Zählen auch Ausbildungs- oder Wehrdienstzeiten für die Rente?

    Bei der Ermittlung der Wartezeit werden die Zeiten für die Ausbildung und den Wehrdienst berücksichtigt. Auch Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeiten zählen ebenfalls für die Rente, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand. Nicht anerkannt werden dagegen Zeiten für ein Hoch- oder Fach­hoch­schul­studium.

  • 06.

    Wie gerecht ist die Rentenformel?

    Die Höhe der künftigen Monatsrente wird nach folgender Formel berechnet:

    Monatsrente =
    Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor

    Dabei berücksichtigen die Entgeltpunkte den Bruttoverdienst des Arbeitnehmers. Nach oben hin sind diese Entgeltpunkte durch die Beitrags­bemessungs­grenze gedeckelt. Je mehr Arbeitsjahre zusammenkommen, desto mehr Entgeltpunkte konnten erworben werden. So erhalten also Arbeitnehmer, die lange Jahre eingezahlt haben, auch eine höhere Rente. In Deutschland gibt es nach wie vor unterschiedliche Rentenwerte für Beschäftigte in Ost und West. Das soll den immer noch verschiedenen Lebens­verhältnissen Rechnung tragen.

  • 07.

    Welchen Einfluss hat das derzeitige Bruttoeinkommen auf die Rentenhöhe?

    Für die Ermittlung der korrekten Rentenhöhe muss der gesamte Bruttoverdienst aller Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden. Daher sind korrekte Angaben zur Höhe der Rente auch so schwer zu ermitteln. Das aktuelle Bruttogehalt kann daher immer nur die Grundlage für eine Schätzung sein. Für die Berechnung mit Hilfe unseres Rentenrechners werden für das derzeitige Gehalt die Entgeltpunkte ermittelt. Für jedes Lebensjahr darunter ein Prozent weniger Entgeltpunkte berücksichtigt, für alle weiteren Jahre 1 Prozent mehr. So wird der im Laufe eines Arbeitslebens steigende Lohn simuliert.

  • 08.

    Wie werden Entgeltpunkte ermittelt?

    Ein Faktor der deutschen Rentenformel sind die Entgeltpunkte. Grundlage ist das jährliche Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer, der genau in Höhe dieses Durchschnittsentgelts verdient, erhält dafür auch genau einen Entgeltpunkt. Erzielt ein Arbeitnehmer also in einem Jahr 20 Prozent mehr Verdienst als der Durchschnitt, so erhält er 1,2 Entgeltpunkte. Die Höhe des jährlichen Durchsschnittsentgelts wird jährlich durch die Bundesregierung festgestellt.

Was andere Leser auch gelesen haben

  • 09.

    Rentenwert – was ist das?

    Jährlich zum 1. Juli passt der Gesetzgeber den Rentenwert an. Die Basis dafür bildet die jährliche Lohnentwicklung. Berücksichtigt werden die Verdienst­verhältnisse in den alten sowie in den neuen Bundesländern (Rentenwert Ost). Der Rentenwert West beträgt derzeit 34,19 Euro, der Rentenwert Ost liegt aktuell bei 33,47 Euro.

  • 10.

    Was verbirgt sich hinter den Begriffen Zugangsfaktor und Rentenartfaktor?

    Jede Rentenart bekommt in der Sozialversicherung seinen eigenen Rentenartfaktor. Der Faktor der Altersrente beträgt 1,0, der Wert einer Vollwaisenrente liegt nur bei 0,2 Punkten. Der Zugangsfaktor von normalerweise 1,0 berücksichtigt dagegen eine frühere Inanspruch­nahme einer Rente. Zum Beispiel kann die Altersrente für langjährig Versicherte schon vorzeitig bezogen werden. Dies allerdings nur mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent je Monat von der zu diesem Zeitpunk gemäß der gesammelten Rentenpunkte zu erwartenden Rente. Dies schlägt sich in der Rentenformel nieder in einem um 0,003 verminderten Zugangsfaktor je Monat.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Was ist der Unterschied zwischen Bruttorente und Nettorente?

    Unser Nutzer ge.....com hatte am 01.02.2022 folgende Frage:
    Guten Tag,
    zum Begriff Bruttomonatsrente hätte ich am Beispiel meiner Frau folgende Frage: Meine Frau bekommt zur Zeit monatlich eine Rente
    von 717 Euro ausgezahlt. Ist dies die Bruttorente oder die Nettorente? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Georg B.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 05.02.2022:
    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die ausgezahlte Rente ist - ähnlich wie bei ausgezahltem Gehalt - die Nettorente. Dies ist in der Regel die Bruttorente gemäß Rentenbescheid abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge welche zusammen rund 11 Prozent der Bruttorente betragen.

    Jährlich erhalten Sie möglicherweise auch eine Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung über die im Vorjahr gezahlte Bruttorente abzüglich der geleisteten Beiträge.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Fragen zu Tätigkeiten in Vollzeit während Rente

    Unser Nutzer se.....com hatte am 21.10.2021 folgende Frage:
    Hallo,
    ich möchte ab Januar 2022 Regelaltersrente beziehen und weiter Vollzeit arbeiten. Wie sind die Bedingungen, z.B. Besteuerung, Krankenversicherung, erhöht sich meine Rente dann noch etc.,
    Viele Grüsse Sophia G.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 22.10.2021:
    Sehr geehrte Frau G.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir Ihr Anliegen nicht rechtssicher beantworten können, wenden Sie sich am besten damit an die kostenfreie Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html können sie gleich online einen passenden Termin vereinbaren.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Rente für besonders langjährig Versicherte

    Unser Nutzer Ti....x.de hatte am 19.02.2019 folgende Frage:
    Ich bin 1961 geboren. Von 1978 bis 1982 absolvierte ich ein Fachschulstudium und habe seitdem gearbeitet. Zählt die Ausbildung als Wartezeit für die Rente für besonders langjährig Versicherte mit? Bei der Rente für langjährig Versicherte scheint die Zeit zu zählen, bei den 45 Jahren nicht. Kann das sein oder habe ich da was falsch verstanden?
    Vielen Dank Martina D
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 20.02.2019:
    Guten Morgen Frau D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben nochmals recherchiert und finden ebenfalls die Information, dass ein Fachschulstudium zwar bei der Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) als Wartezeit berücksichtigt wird, jedoch nicht bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre).

    Nachzulesen unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/02_fachliteratur/studientexte/02_rentenrecht/19_wartezeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

    Dort heißt es auf Seite 24 zusammenfassend:

    "Alle Anrechnungszeiten sind nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36 und 236 SGB VI) und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37 und 236a SGB VI) auf die Wartezeit von 35 Jahren anzurechnen.
    Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38 und 236b SGB VI) werden nur Anrechnungszeiten mit Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet."

    Fragen Sie vorsichtshalber aber auch einmal bei der Beratung der Deutschen Rentenversicherung nach oder prüfen Sie Ihren jährlichen Rentenbescheid.

    Mit besten Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Altersrente?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 01.04.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Altersrente" wurden am 01.04.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
  • 22.03.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
  • 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitrags­bemessungs­grenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
  • 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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