Rechner zum Thema
Rentenbeginn-Rechner
Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden.
Ihr persönlicher Rentenbeginn
Nutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner!Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
1948 | 65 Jahre, 2 Monate |
1949 | 65 Jahre, 3 Monate |
1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
1951 | 65 Jahre, 5 Monate |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Ihr persönlicher Rentenbeginn
Nutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner!Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente.
Die Schritte der Anpassung des Renteneintrittsalters
Nach der Reform: Regelaltersrente mit 67 Jahren
Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflichtversicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:
- mit Beginn des Anspruches muss das 67. Lebensjahr vollendet worden sein
- die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben.
Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.
Besondere Regelungen
Für besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen:
Besonders langjährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren
Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein:
Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1953 | 63 Jahre |
1953 | 63 Jahre, 2 Monate |
1954 | 63 Jahre, 4 Monate |
1955 | 63 Jahre, 6 Monate |
1956 | 63 Jahre, 8 Monate |
1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten.
Langjährig Versicherte
Wer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent.
Schwerbehinderte Versicherte
Auch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben:
Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1952 | 63 Jahre |
Jan. 1952 | 63 Jahre, 1 Monat |
Feb. 1952 | 63 Jahre, 2 Monate |
März 1952 | 63 Jahre, 3 Monate |
April 1952 | 63 Jahre, 4 Monate |
Mai 1952 | 63 Jahre, 5 Monate |
Juni-Dez. 1952 | 63 Jahre, 6 Monate |
1953 | 63 Jahre, 7 Monate |
1954 | 63 Jahre, 8 Monate |
1955 | 63 Jahre, 9 Monate |
1956 | 63 Jahre, 10 Monate |
1957 | 63 Jahre, 11 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:
Rentenstart mit 62 Jahren: | Dauerhaft 10,8 Prozent weniger Rente (Abschläge: 36 Monate à 0,3 Prozent) |
Rentenstart mit 63 Jahren: | Dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente (Abschläge: 24 Monate à 0,3 Prozent) |
Rentenstart mit 64 Jahren: | Dauerhaft 3,6 Prozent weniger Rente (Abschläge: 12 Monate à 0,3 Prozent) |
Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen.
Individuelles Renteneintrittsalter ermitteln
Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet.
Was andere Leser auch gelesen haben
Weitere Online-Rechner
Rentenabschlag berechnen, Rentensteuerrechner, Rentenrechner, Erwerbsminderungsrente berechnen, Waisenrente Höhe, Witwenrente Rechner, Rentenlückenrechner, Sparplanrechner, Erbschaftsteuer Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 12.11.2021
- 06.08.2019: Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- 13.03.2019: Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt