Rechner zum Thema
Rentenbeginn-Rechner
Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.Viele Deutsche träumen davon, mit dem 60. Geburtstag aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Den Ruhestand genießen, die Enkelkinder heranwachsen sehen, reisen, dem Hobby nachgehen. Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.
Die Rente mit 62 Lebensjahren
Für schwerbehinderte gesetzlich Versicherte ist der Rentenbeginn am frühesten möglich. Sie können mit einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Dafür muss eine Behinderung von 50 Prozent attestiert worden sein. Eine Ausnahme bilden die Geburtsjahrgänge bis 1958 – 1963.
Sie profitieren noch von der Rentenreform – früher begann der Rentenanspruch für Schwerbehinderte mit Abschlägen bei 60 Jahren. Diese Grenze wird schrittweise angehoben. Für die oben genannten Jahrgänge ist daher der Rentenbeginn zwischen 61 Jahren und 61 Jahren und 10 Monaten möglich.
Renteneintritt mit 63 Jahren
Wer besonders lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat – also mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet hat (besonders langjährig Versicherter), kann ohne Abschläge nach dem 63. Geburtstag den Ruhestand genießen. Für jüngere Geburtsjahrgänge ändert sich diese Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise auf 65 Jahre.
Auch für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) ist ein Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich. Die Einbußen betragen dann bis zu 14,4 Prozent der Regelaltersrente. Jeder Monat, der früher in Rente gegangen wird, bringt einen Abzug von 0,3 Prozentpunkten mit sich. Diese Abschläge bleiben für die gesamte Dauer des Rentenbezuges bestehen, auch wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer noch etwas hinzuverdienen möchte, darf das nur in beschränktem Maße.
Renteneintritt mit 65 Jahren
Für ältere Geburtsjahrgänge gilt noch die Regelaltergrenze von 65 Jahren. Sie können also mit 65 in Rente gehen.
Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Für alle gesetzlich Versicherten ab dem Geburtsjahr 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt haben sie Anspruch auf die Regelaltersrente. Ihr persönliches Renteneintrittsalter errechnet unser Rechner.
Bei Erwerbsminderung ist Frührente möglichVersicherte, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Viele Arbeitnehmer machen davon Gebrauch. An ein bestimmtes Alter ist diese Rente nicht gebunden. Doch für den Antrag sind ärztliche Atteste und unter Umständen auch Gutachten notwendig. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhalten ihre Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt geworden sind. Unterschiede beim monatlichen Rentenbetrag gibt es jedoch zwischen den beiden Rentenarten nicht.
Mit Altersteilzeit den Ruhestand vorziehen
Eine Möglichkeit, vorzeitig die Arbeitstätigkeit zu beenden, ist die Altersteilzeit. Diese muss allerdings mit dem Arbeitgeber verhandelt werden, denn einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Mit der Altersteilzeit soll dem älteren Arbeitnehmer der schrittweise Übergang in die Rente gelingen. Das wird aufgrund von körperlichen oder auch psychischen Beeinträchtigungen gern in Anspruch genommen. Besonders beliebt bei Unternehmen und Arbeitnehmern ist das Blockmodell. Hier bleibt die Arbeitszeit zunächst wie vereinbart, ausgezahlt wird jedoch nur die Hälfte des Entgeltes. Arbeitgeber sind verpflichtet, noch einmal 20 Prozent der Vergütung aufzustocken. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bleibt der Arbeitnehmer dann zu Hause, erhält aber weiterhin den reduzierten Lohn. Außerdem müssen zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Arbeitnehmer können Altersteilzeit nur mit ihrem Chef verhandeln, wenn sie
- mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben
- in den letzten fünf Arbeitsjahren 1.080 Kalendertage (das sind 36 Monate, also drei Jahre) einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen.
Die Altersteilzeit muss über Monate hinweg gut geplant werden. Interessante Informationen dazu hat die Techniker Krankenkasse zusammengestellt.
Rente mit 60 durch private Vorsorge
Versicherte, die dennoch schon mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten, benötigen ein entsprechend großes finanzielles Polster. Sie müssen nicht nur die fehlenden Jahre ohne eigenes Arbeitseinkommen bis zur Rente zwischenfinanzieren, ihre Rente wird auch durch die fehlenden Beitragszahlungen in diesen Jahren geringer ausfallen. Die Alternative sind private Rentenversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherungen, die das Sparguthaben als Rente bereits früher auszahlen können. Vertraglich können hier die verschiedensten Varianten vereinbart werden.
Rentenlücke durch langfristigen Vermögensaufbau schließen
Ein langfristiger Aufbau eines Rentenvermögens muss früh geplant werden. Dazu zählt, sich über den gewünschten Lebensstandard im Alter Gedanken zu machen. So sind zum Beispiel solche Fragen zu beantworten:
- Wie viel Geld benötige ich im Alter, um meine regelmäßigen Ausgaben zu decken?
- Entstehen zusätzliche Kosten für eine private Krankenversicherung für die Jahre, in denen keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird?
- Welchen zusätzlichen Luxus möchte ich mir leisten und wie kann ich ihn finanzieren?
- Wie hoch muss das Vermögen sein, damit der frühere Renteneintritt finanzierbar ist?
Für den Aufbau des Vermögens bieten sich die verschiedensten Produkte an, von Versicherungen über Rentensparpläne bis hin zu Aktien und Fonds. Geht es um die Rente, sind sichere Geldanlagen denen vorzuziehen, die eine sehr hohe Rendite versprechen. Einige Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn lohnt es sich unter Umständen, das angelegte Geld umzuschichten. Interessierte sollten sich hier Unterstützung von einem erfahrenen Berater sichern.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 12.11.2021
- 06.08.2019: Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- 13.03.2019: Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt