Berechnen Sie mit dem Rentenabschlag-Rechner die Höhe der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente. Der entsprechende Abschlag wird für jeden Monat,
den Sie früher in Rente gehen, von der jeweils dann zu erwartenden Rente berechnet. Die in Frage kommenden Rentenarten werden dabei umfassend erläutert. Zudem wird eine abschlagsfreie
Alternative aufgeführt, die ebenfalls einen früheren Beginn der Rente ermöglicht.
Besuchen Sie unseren Rentenbeginn-Rechner, wenn Sie mehr Details zum möglichen Beginn der Altersrente erfahren möchten.
Gibt es Rentenabschläge durch fehlende Entgeltpunkte?
Neben der Reduzierung der Rente durch Abschläge ist auch zu beachten, dass bis zum Beginn einer vorzeitigen Rente auch weniger Entgeltpunkte (Rentenpunkte) gesammelt werden können.
Gehen Sie z.B. vier Jahre früher in Rente, fehlen Ihnen neben den Rentenabschlägen von 14,4 Prozent auch vier Jahre in Ihrem Rentenkonto.
Einem Durchschnittsverdiener entgehen somit vier Entgeltpunkte und damit derzeit monatlich
4 × 33,47 € = 133,88 € im Osten und
insgesamt 136,76 € im Westen.
Die Rente ist daher dauerhaft aus zweierlei Gründen geringer: Rentenabschläge und fehlende Entgeltpunkte.
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein.
Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das reguläre Renteneintrittsalter für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten sowie deren frühestmögliche Inanspruchnahme.
Dazu zählen die Altersente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Schwerbehindert
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.
Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Welchen Renten können gegen Abschläge früher in Anspruch genomen werden?
Folgende Renten kann man früher in Anspruch nehmen: Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gegen einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent der zum jeweilgen Zeitpunkt zu erwartenden Rente je vorzeitig in Anspruch genommenem Monat können diese beiden gesetztlichen Renten bezogen werden.
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn
die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Regelaltersrente, die bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann, kann man diese Rente mit Abschlägen in Höhe
von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren
Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 67 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente für langjährig Versicherte
Geburtsjahr
Reguläre Altersgrenze
Frühzeitige Inanspruchnahme ab
max. Monate früher
Abschlag bis
vor 1949
65
63
24
7,2%
1949 Jan
65 + 1 Monat
63
25
7,5%
1949 Feb
65 + 2 Monate
63
26
7,8%
1949 März–Dez
65 + 3 Monate
63
27
8,1%
1950
65 + 4 Monate
63
28
8,4%
1951
65 + 5 Monate
63
29
8,7%
1952
65 + 6 Monate
63
30
9,0%
1953
65 + 7 Monate
63
31
9,3%
1954
65 + 8 Monate
63
32
9,6%
1955
65 + 9 Monate
63
33
9,9%
1956
65 + 10 Monate
63
34
10,2%
1957
65 + 11 Monate
63
35
10,5%
1958
66
63
36
10,8%
1959
66 + 2 Monate
63
38
11,4%
1960
66 + 4 Monate
63
40
12,0%
1961
66 + 6 Monate
63
42
12,6%
1962
66 + 8 Monate
63
44
13,2%
1963
66 + 10 Monate
63
46
13,8%
ab 1964
67
63
48
14,4%
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist also stets ab dem 63. Geburtstag möglich.
Wie hoch sind die Abschläge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn
die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze in Anspruch nehmen.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren
Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 65 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen
Geburtsjahr
Altersgrenze
Frühzeitige Inanspruchnahme ab
max. Monate früher
Abschlag bis
vor 1952
63
60
36
10,8%
1952 Jan
63 + 1 Monat
60 + 1 Monat
36
10,8%
1952 Feb
63 + 2 Monate
60 + 2 Monate
36
10,8%
1952 März
63 + 3 Monate
60 + 3 Monate
36
10,8%
1952 April
63 + 4 Monate
60 + 4 Monate
36
10,8%
1952 Mai
63 + 5 Monate
60 + 5 Monate
36
10,8%
1952 Juni–Dez
63 + 6 Monate
60 + 6 Monate
36
10,8%
1953
63 + 7 Monate
60 + 7 Monate
36
10,8%
1954
63 + 8 Monate
60 + 8 Monate
36
10,8%
1955
63 + 9 Monate
60 + 9 Monate
36
10,8%
1956
63 + 10 Monate
60 + 10 Monate
36
10,8%
1957
63 + 11 Monate
60 + 11 Monate
36
10,8%
1958
64
61
36
10,8%
1959
64 + 2 Monate
61 + 2 Monate
36
10,8%
1960
64 + 4 Monate
61 + 4 Monate
36
10,8%
1961
64 + 6 Monate
61 + 6 Monate
36
10,8%
1962
64 + 8 Monate
61 + 8 Monate
36
10,8%
1963
64 + 10 Monate
61 + 10 Monate
36
10,8%
ab 1964
65
62
36
10,8%
Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist also stets ab drei Jahre vor den regulären Altersgrenzen möglich.
Eventuell eine Alternative: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn
die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.
Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher.
Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.
Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr
Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren
Rentenbezugszeit seit 2016 gemäß folgender Tabelle stufenweise auf 65 Jahre erhöht.
Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte
Herr Schneider möchte ein Jahr früher in Rente gehen und wissen, mit welchen Abschlägen er rechnen muss.
Herr Schneider ist am 16.01.1960 geboren.
Er hat mit 19 seine Lehre absolviert und war seitdem ununterbrochen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
1. Berechnung der frühestmöglichen Rente mit Abschlag
Herrn Schneider stehen grundsätzlich drei geeignete Altersenten zur Auswahl:
Dies ist zum einen die Regelaltersrente, also die normale Rente. Sie hat gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Herr Schneider bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen könnte.
Da Herr Schneider bereits über mehr als 35 Beitragsjahre verfügt, kann er auch vorzeitig die Rente in Form der Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
Sollte er noch auf 45 Beitragsjahre kommen, hätte er ein Anrecht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die frühestmögliche Rente mit Abschlag für Herrn Schneider ist die Altersrente für langjährig Versicherte.
2. Berechnung des regulären Beginns der frühestmöglichen Rente
Das Eintrittsalter der frühestmöglichen Rente, also der Altersrente für langjährig Versicherte liegt grundsätzlich, wie auch für die normale Altersrente bei 67 Jahren.
Herr Schneider ist aber bereits 1960 geboren und kann die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß
obiger Tabelle bereits mit einem Eintrittsalter von 66 Jahren und 4 Monaten am 1.6.2026 beziehen.
3. Berechnung der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme
Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Beschäftigte mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab 63 in Anspruch nehmen.
Sein Wunsch, 12 Monate früher in Rente zu gehen, ist damit möglich, so dass er mit 65 Jahren und 4 Monaten ab dem 1.6.2025 in Altersrente gehen kann.
Neben den für 12 Monate weniger zu sammelnden Entgeltpunkten,
werden 12 × 0,3 Prozent = 3,6 Prozent dauerhaft abgezogen.
4. Berechnung einer Alternative ohne Abschlag
Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß
obiger Tabelle kann Herr Schneider mit Jahrgang 1960 hier bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten am 1.6.2024 in Rente gehen,
sofern er die dafür erfoderlichen 45 Beitragsjahrte noch erzielt.
Damit könnte er sogar zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Kann ich abschlagsfreie Rente für bes. langjährig Versicherte immer vor Altersrente nutzen?
Unser Nutzer ne....e.de hatte am 09.02.2021 folgende Frage: Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Renteneintritt. (Geburtsdatum 12.09.1959; Versicherungszeit ab 01.09.1979)
Kann ich den Renteneintritt (mind. 45 Versicherungsjahre) nutzen, also ohne abschlagsfrei in Rente gehen zum 01.12.2024, dann wären die 45 Jahre erfüllt, oder muss ich dann bis 66 + 2 Monate zum Regelaltersrente abwarten um nicht Abzug zu erhalten?
Mit freundlichem Gruß, P. N.
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 12.02.2021: Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß unseres Rentenbeginn-Rechnes unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php können Sie als besonders langjährig Versicherter ab dem 01.12.2023 Ihre Rente ohne Abschlag beziehen. Dann sind aber in Ihrem Fall noch nicht alle 45 Beitragsjahre erfüllt. Diese wären anhand Ihrer Angaben am 31.08.2024 erfüllt, so dass Sie ab September 2024 Ihre Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen können. Sie müssen also nicht bis Dezember 2025, also bis zur Regelaltersrente warten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen.
„Abschlagsfrei“ bedeutet allerdings nur, dass keine 0,3 Prozent je Monat wegen frühzeitigen Antritts der Rente abgezogen werden. Generell sammeln Sie aber bis zum Renteneintritt Entgeltpunkte. Gehen Sie früher in Rente - auch abschlagsfrei - sammeln Sie auch weniger Entgeltpunkte, so dass Ihre Rente dann grundsätzlich etwas niedriger ist. Dies können Sie in der Box unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php auch noch einmal nachlesen.
Werden Abzüge wegen geringerer Einzahlungszeit beachtet?
Unser Nutzer fr....b.de hatte am 02.06.2020 folgende Frage: Hallo,
Ihr Rechner ist aus meiner Sicht falsch oder zumindest grob irreführend.
Wenn jemand z.B. zur Regelaltersgrenze von z.B. 66 eine Rente von 2000 Euro bekäme und dann nur bis 63 arbeitet, hat er nicht nur die von Ihnen genannten Abschläge, sondern ca. das Doppelte.
Es werden nämlich jeweils Abzüge für die frühere Inanspruchnahme und damit längere Zahlung gemacht, aber auch für die geringere Einzahlungszeit.
Über ein Feedback zu meiner Kritik würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße Franz B.
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 02.06.2020: Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Rechner berechnet die gesetzlichen Rentenabschläge für die bis zur Inanspruchnahme zu erwartenden Rente. Insofern ist der Rechner korrekt.
Um aber Missverständnisse zu verhindern, haben wir dank Ihres Hinweises zum einen im Rechnerergebnis-Hilfetext zur Tabelle mit den Abschlägen und zum anderen unterhalb des Rechners einen entsprechenden Hinweistext platziert.
Dank Ihrer Mithilfe konnten wir den Rechner also wieder ein Stück weit optimieren.
Nochmals Danke und herzliche Grüße
Unser Nutzer fr....b.de hatte am 02.06.2020 noch eine Nachfrage: Sehr geehrter Herr Banse,
danke für Ihre schnelle Reaktion.
Ihr Punkt ist schon richtig, aber meist kennen die Leute ja insbesondere den Wert, den sie zum regulären Renteneintritt mit ca. 66 bekommen würden und ziehen dann den berechneten Abschlag ab.
Deshalb ist Ihr Hinweis sehr wichtig und es freut mich, dass Sie das so schnell und konstruktiv aufgenommen haben.
Ich sehe das Thema übrigens nicht nur bei Ihnen sondern bei vielen Print- und Online-Medien, die hier ähnlich zwar nicht unbedingt falsch, aber für viele irreführend informieren.
Viele Grüße Franz B.
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Rentenabschlag?
Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
Die Seiten der Themenwelt "Rentenabschlag" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
02.06.2020: Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
04.11.2019: Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Bewerten Sie unseren Rechner mit nur einem Klick
(linker Stern miserabel - rechter Stern gut)
4.3
Sterne bei
626
Bewertungen
5626Rentenabschlag-Rechner 2022 mit 63 oder 65 Jahren
Kann ich abschlagsfreie Rente für bes. langjährig Versicherte immer vor Altersrente nutzen?
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Renteneintritt. (Geburtsdatum 12.09.1959; Versicherungszeit ab 01.09.1979)
Kann ich den Renteneintritt (mind. 45 Versicherungsjahre) nutzen, also ohne abschlagsfrei in Rente gehen zum 01.12.2024, dann wären die 45 Jahre erfüllt, oder muss ich dann bis 66 + 2 Monate zum Regelaltersrente abwarten um nicht Abzug zu erhalten?
Mit freundlichem Gruß, P. N.
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß unseres Rentenbeginn-Rechnes unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php können Sie als besonders langjährig Versicherter ab dem 01.12.2023 Ihre Rente ohne Abschlag beziehen. Dann sind aber in Ihrem Fall noch nicht alle 45 Beitragsjahre erfüllt. Diese wären anhand Ihrer Angaben am 31.08.2024 erfüllt, so dass Sie ab September 2024 Ihre Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen können. Sie müssen also nicht bis Dezember 2025, also bis zur Regelaltersrente warten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen.
„Abschlagsfrei“ bedeutet allerdings nur, dass keine 0,3 Prozent je Monat wegen frühzeitigen Antritts der Rente abgezogen werden. Generell sammeln Sie aber bis zum Renteneintritt Entgeltpunkte. Gehen Sie früher in Rente - auch abschlagsfrei - sammeln Sie auch weniger Entgeltpunkte, so dass Ihre Rente dann grundsätzlich etwas niedriger ist. Dies können Sie in der Box unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php auch noch einmal nachlesen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Werden Abzüge wegen geringerer Einzahlungszeit beachtet?
Hallo,
Ihr Rechner ist aus meiner Sicht falsch oder zumindest grob irreführend.
Wenn jemand z.B. zur Regelaltersgrenze von z.B. 66 eine Rente von 2000 Euro bekäme und dann nur bis 63 arbeitet, hat er nicht nur die von Ihnen genannten Abschläge, sondern ca. das Doppelte.
Es werden nämlich jeweils Abzüge für die frühere Inanspruchnahme und damit längere Zahlung gemacht, aber auch für die geringere Einzahlungszeit.
Über ein Feedback zu meiner Kritik würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße Franz B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Rechner berechnet die gesetzlichen Rentenabschläge für die bis zur Inanspruchnahme zu erwartenden Rente. Insofern ist der Rechner korrekt.
Um aber Missverständnisse zu verhindern, haben wir dank Ihres Hinweises zum einen im Rechnerergebnis-Hilfetext zur Tabelle mit den Abschlägen und zum anderen unterhalb des Rechners einen entsprechenden Hinweistext platziert.
Dank Ihrer Mithilfe konnten wir den Rechner also wieder ein Stück weit optimieren.
Nochmals Danke und herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr Banse,
danke für Ihre schnelle Reaktion.
Ihr Punkt ist schon richtig, aber meist kennen die Leute ja insbesondere den Wert, den sie zum regulären Renteneintritt mit ca. 66 bekommen würden und ziehen dann den berechneten Abschlag ab.
Deshalb ist Ihr Hinweis sehr wichtig und es freut mich, dass Sie das so schnell und konstruktiv aufgenommen haben.
Ich sehe das Thema übrigens nicht nur bei Ihnen sondern bei vielen Print- und Online-Medien, die hier ähnlich zwar nicht unbedingt falsch, aber für viele irreführend informieren.
Viele Grüße Franz B.
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Rentenabschlag?