Rentenabschlag

Abschläge bei vorzeitiger Rente mit 63 oder 65 Jahren berechnen mit dem Rentenabschlag-Rechner

Thema Rentenabschlag ﹣ Rechner

Berechnen Sie mit dem Rentenabschlag-Rechner die Höhe der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruch­nahme der Altersrente. Der entsprechende Abschlag wird für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, von der jeweils dann zu erwartenden Rente berechnet. Die in Frage kommenden Rentenarten werden dabei umfassend erläutert. Zudem wird eine abschlagsfreie Alternative aufgeführt, die ebenfalls einen früheren Beginn der Rente ermöglicht. Besuchen Sie unseren Rentenbeginn-Rechner, wenn Sie mehr Details zum möglichen Beginn der Altersrente erfahren möchten.

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Die wichtigsten Themen rund um Ihren Rentenabschlag

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Gibt es Rentenabschläge durch fehlende Entgeltpunkte?

Neben der Reduzierung der Rente durch Abschläge ist auch zu beachten, dass bis zum Beginn einer vorzeitigen Rente auch weniger Entgelt­punkte (Rentenpunkte) gesammelt werden können. Gehen Sie z.B. vier Jahre früher in Rente, fehlen Ihnen neben den Rentenabschlägen von 14,4 Prozent auch vier Jahre in Ihrem Rentenkonto. Einem Durchschnittsverdiener entgehen somit vier Entgeltpunkte und damit derzeit monatlich 4 × 33,47 € = 133,88 € im Osten und insgesamt 136,76 € im Westen. Die Rente ist daher dauerhaft aus zweierlei Gründen geringer: Rentenabschläge und fehlende Entgeltpunkte.

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Eingabehilfen zum Rentenabschlag-Rechner

Geburtsdatum

Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums berechnen wir das reguläre Renteneintrittsalter für die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten sowie deren frühestmögliche Inanspruch­nahme. Dazu zählen die Altersente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Schwerbehindert

Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden.

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Welchen Renten können gegen Abschläge früher in Anspruch genomen werden?

Folgende Renten kann man früher in Anspruch nehmen: Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Gegen einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent der zum jeweilgen Zeitpunkt zu erwartenden Rente je vorzeitig in Anspruch genommenem Monat können diese beiden gesetztlichen Renten bezogen werden.

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Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente ab 63?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Regelaltersrente, die bereits nach einer Versicherungs- bzw Wartezeit von 5 Jahren bezogen werden kann, kann man diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab 63 Jahren in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2013 noch bei 65 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2014 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 67 Jahre erhöht.

Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruch­nahme der Rente für langjährig Versicherte

GeburtsjahrReguläre Alters­grenzeFrüh­zei­ti­ge In­an­spruch­nahme abmax. Monate früherAbschlag bis
vor 19496563247,2%
1949 Jan65 + 1 Monat63257,5%
1949 Feb65 + 2 Monate63267,8%
1949 März–Dez65 + 3 Monate63278,1%
195065 + 4 Monate63288,4%
195165 + 5 Monate63298,7%
195265 + 6 Monate63309,0%
195365 + 7 Monate63319,3%
195465 + 8 Monate63329,6%
195565 + 9 Monate63339,9%
195665 + 10 Monate633410,2%
195765 + 11 Monate633510,5%
195866633610,8%
195966 + 2 Monate633811,4%
196066 + 4 Monate634012,0%
196166 + 6 Monate634212,6%
196266 + 8 Monate634413,2%
196366 + 10 Monate634613,8%
ab 196467634814,4%

Die vorzeitige Inanspruch­nahme dieser Rente ist also stets ab dem 63. Geburtstag möglich.

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Wie hoch sind die Abschläge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist,
  • bei Beginn der Altersrente mindestens eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Diese Altersrente können Sie mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab drei Jahre vor der Altersgrenze in Anspruch nehmen.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2014 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2015 stufenweise gemäß folgender Tabelle auf 65 Jahre erhöht.

Tabelle Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruch­nahme der Rente für schwerbehinderte Menschen

GeburtsjahrAltersgrenzeFrüh­zei­ti­ge In­an­spruch­nahme abmax. Monate früherAbschlag bis
vor 195263603610,8%
1952 Jan63 + 1 Monat60 + 1 Monat3610,8%
1952 Feb63 + 2 Monate60 + 2 Monate3610,8%
1952 März63 + 3 Monate60 + 3 Monate3610,8%
1952 April63 + 4 Monate60 + 4 Monate3610,8%
1952 Mai63 + 5 Monate60 + 5 Monate3610,8%
1952 Juni–Dez63 + 6 Monate60 + 6 Monate3610,8%
195363 + 7 Monate60 + 7 Monate3610,8%
195463 + 8 Monate60 + 8 Monate3610,8%
195563 + 9 Monate60 + 9 Monate3610,8%
195663 + 10 Monate60 + 10 Monate3610,8%
195763 + 11 Monate60 + 11 Monate3610,8%
195864 613610,8%
195964 + 2 Monate61 + 2 Monate3610,8%
196064 + 4 Monate61 + 4 Monate3610,8%
196164 + 6 Monate61 + 6 Monate3610,8%
196264 + 8 Monate61 + 8 Monate3610,8%
196364 + 10 Monate61 + 10 Monate3610,8%
ab 196465623610,8%

Die vorzeitige Inanspruch­nahme dieser Rente ist also stets ab drei Jahre vor den regulären Altersgrenzen möglich.

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Eventuell eine Alternative: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Versicherte haben Anspruch auf "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wenn

  • die Mindest­versicherungs­zeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt ist sowie
  • abhängig vom Geburtsjahr die Altersgrenze zwischen 63 und 65 Lebensjahren erreicht ist.

Im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) besteht der Anspruch auf diese Rente bereits zwei Jahre früher. Jedoch kann die Rente für besonders langjährig Versicherte - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anpruch genommen werden.

Altersgrenze abhängig vom Geburtsjahr

Grundsätzlich wird die Altersgrenze, also das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Diese Altersgrenze lag bei Renteneintritt bis einschließlich 2015 noch bei 63 Jahren und wird aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Rentenbezugszeit seit 2016 gemäß folgender Tabelle stufenweise auf 65 Jahre erhöht.

Tabelle Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrAltersgrenze
vor 195363
195363 + 2 Monate
195463 + 4 Monate
195563 + 6 Monate
195663 + 8 Monate
195763 + 10 Monate
195864
195964 + 2 Monate
196064 + 4 Monate
196164 + 6 Monate
196264 + 8 Monate
196364 + 10 Monate
ab 196465
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Beispiel für die Berechnung des Rentenabschlags

Herr Schneider möchte ein Jahr früher in Rente gehen und wissen, mit welchen Abschlägen er rechnen muss.

  • Herr Schneider ist am 16.01.1960 geboren.
  • Er hat mit 19 seine Lehre absolviert und war seitdem ununterbrochen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

1. Berechnung der frühestmöglichen Rente mit Abschlag

Herrn Schneider stehen grundsätzlich drei geeignete Altersenten zur Auswahl:

  • Dies ist zum einen die Regelaltersrente, also die normale Rente. Sie hat gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Herr Schneider bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen könnte.
  • Da Herr Schneider bereits über mehr als 35 Beitragsjahre verfügt, kann er auch vorzeitig die Rente in Form der Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
  • Sollte er noch auf 45 Beitragsjahre kommen, hätte er ein Anrecht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Die frühestmögliche Rente mit Abschlag für Herrn Schneider ist die Altersrente für langjährig Versicherte.

2. Berechnung des regulären Beginns der frühestmöglichen Rente

Das Eintrittsalter der frühestmöglichen Rente, also der Altersrente für langjährig Versicherte liegt grundsätzlich, wie auch für die normale Altersrente bei 67 Jahren. Herr Schneider ist aber bereits 1960 geboren und kann die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß obiger Tabelle bereits mit einem Eintrittsalter von 66 Jahren und 4 Monaten am 1.6.2026 beziehen.

3. Berechnung der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruch­nahme

Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Beschäftigte mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig ab 63 in Anspruch nehmen. Sein Wunsch, 12 Monate früher in Rente zu gehen, ist damit möglich, so dass er mit 65 Jahren und 4 Monaten ab dem 1.6.2025 in Altersrente gehen kann. Neben den für 12 Monate weniger zu sammelnden Entgeltpunkten, werden 12 × 0,3 Prozent = 3,6 Prozent dauerhaft abgezogen.

4. Berechnung einer Alternative ohne Abschlag

Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Herr Schneider mit Jahrgang 1960 hier bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten am 1.6.2024 in Rente gehen, sofern er die dafür erfoderlichen 45 Beitragsjahrte noch erzielt. Damit könnte er sogar zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Kann ich abschlagsfreie Rente für bes. langjährig Versicherte immer vor Altersrente nutzen?

    Unser Nutzer ne....e.de hatte am 09.02.2021 folgende Frage:
    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zum Renteneintritt. (Geburtsdatum 12.09.1959; Versicherungszeit ab 01.09.1979)
    Kann ich den Renteneintritt (mind. 45 Versicherungsjahre) nutzen, also ohne abschlagsfrei in Rente gehen zum 01.12.2024, dann wären die 45 Jahre erfüllt, oder muss ich dann bis 66 + 2 Monate zum Regelaltersrente abwarten um nicht Abzug zu erhalten?

    Mit freundlichem Gruß, P. N.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 12.02.2021:
    Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß unseres Rentenbeginn-Rechnes unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php können Sie als besonders langjährig Versicherter ab dem 01.12.2023 Ihre Rente ohne Abschlag beziehen. Dann sind aber in Ihrem Fall noch nicht alle 45 Beitragsjahre erfüllt. Diese wären anhand Ihrer Angaben am 31.08.2024 erfüllt, so dass Sie ab September 2024 Ihre Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen können. Sie müssen also nicht bis Dezember 2025, also bis zur Regelaltersrente warten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen.

    „Abschlagsfrei“ bedeutet allerdings nur, dass keine 0,3 Prozent je Monat wegen frühzeitigen Antritts der Rente abgezogen werden. Generell sammeln Sie aber bis zum Renteneintritt Entgeltpunkte. Gehen Sie früher in Rente - auch abschlagsfrei - sammeln Sie auch weniger Entgeltpunkte, so dass Ihre Rente dann grundsätzlich etwas niedriger ist. Dies können Sie in der Box unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php auch noch einmal nachlesen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Werden Abzüge wegen geringerer Einzahlungszeit beachtet?

    Unser Nutzer fr....b.de hatte am 02.06.2020 folgende Frage:
    Hallo,
    Ihr Rechner ist aus meiner Sicht falsch oder zumindest grob irreführend.
    Wenn jemand z.B. zur Regelaltersgrenze von z.B. 66 eine Rente von 2000 Euro bekäme und dann nur bis 63 arbeitet, hat er nicht nur die von Ihnen genannten Abschläge, sondern ca. das Doppelte.
    Es werden nämlich jeweils Abzüge für die frühere Inanspruchnahme und damit längere Zahlung gemacht, aber auch für die geringere Einzahlungszeit.

    Über ein Feedback zu meiner Kritik würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße Franz B.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 02.06.2020:
    Sehr geehrter Herr B.,
    vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Rechner berechnet die gesetzlichen Rentenabschläge für die bis zur Inanspruchnahme zu erwartenden Rente. Insofern ist der Rechner korrekt.
    Um aber Missverständnisse zu verhindern, haben wir dank Ihres Hinweises zum einen im Rechnerergebnis-Hilfetext zur Tabelle mit den Abschlägen und zum anderen unterhalb des Rechners einen entsprechenden Hinweistext platziert.
    Dank Ihrer Mithilfe konnten wir den Rechner also wieder ein Stück weit optimieren.
    Nochmals Danke und herzliche Grüße
    Unser Nutzer fr....b.de hatte am 02.06.2020 noch eine Nachfrage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    danke für Ihre schnelle Reaktion.
    Ihr Punkt ist schon richtig, aber meist kennen die Leute ja insbesondere den Wert, den sie zum regulären Renteneintritt mit ca. 66 bekommen würden und ziehen dann den berechneten Abschlag ab.
    Deshalb ist Ihr Hinweis sehr wichtig und es freut mich, dass Sie das so schnell und konstruktiv aufgenommen haben.
    Ich sehe das Thema übrigens nicht nur bei Ihnen sondern bei vielen Print- und Online-Medien, die hier ähnlich zwar nicht unbedingt falsch, aber für viele irreführend informieren.
    Viele Grüße Franz B.
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Rentenabschlag?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Rentenabschlag" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.07.2021

  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 und bis 30. Juni 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenabschlag-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Rentenabschlag
  • 02.06.2020: Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
  • 04.11.2019: Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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