Witwenrente

Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente - Wie hoch ist Ihr Anspruch?

Thema Witwenrente ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Der Tod eines Ehepartners bringt immer viel Leid mit sich. In der Regel haben Hinterbliebene ein Anrecht auf Witwenrente. Unser Witwenrente-Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch aus der großen und der kleinen Witwenrente. Auch unter der Vorraussetzung eines eigenen Einkommens oder Rente. Nutzen Sie unseren kostenlosen und neutralen Online-Rechner zum Thema Witwenrente.

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Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Witwenrente

  • 01.

    Was ist die Witwenrente?

    Die Witwenrente wird gezahlt, wenn der Ehemann stirbt und wenn bestimmte weitere Faktoren erfüllt werden. Auf die entsprechenden Faktoren und die genaue Ausgestaltung des Anspruches werden wir in diesem Ratgeber eingehen. Gerne können Sie aber auch umgehend unseren Rechner verwenden, um ihren Anspruch zu ermitteln.

  • 02.

    Gibt es auch eine Witwerrente?

    Ja, auch der hinterbliebene Ehemann hat Anspruch auf Witwerrente. Dazu gelten die gleichen Bedingungen, allerdings muss die Ehefrau nach dem 31. Dezember 1985 gestorben sein.

  • 03.

    Wozu dient die Witwenrente?

    Mit der Witwenrente sollen Rentner, die nur kurz oder gar nicht gearbeitet haben, davor geschützt werden, selbst bedürftig zu werden. Außerdem soll der Lebensstandard nach dem Tod des Hauptverdieners erhalten werden können.

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  • 04.

    Wann besteht Anspruch auf Witwenrente?

    Ein Anspruch besteht dann, wenn der verstorbene Ehepartner bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Außerdem muss die Ehe seit mehr als einem Jahr bestanden haben, andernfalls muss ausgeschlossen sein, dass die Ehe nur zur Sicherung der Rente geschlossen wurde.

  • 05.

    Was ist die kleine Witwenrente?

    Die kleine Witwenrente wird für eine Dauer von zwei Jahren gezahlt und tritt dann in Kraft, wenn keine zusätzlichen Bedingungen erfüllt werden. Detailinformationen finden Sie im Artikel Die kleine Witwenrente.

  • 06.

    Was ist die große Witwenrente?

    Wenn der Anspruchsberechtigte erwerbsgemindert ist, das 45. Lebensjahr vollendet hat oder ein minderjähriges Kind erzieht, hat dieser Anspruch auf die große Witwenrente.Alles weitere finden Sie im Artikel Die große Witwenrente.

  • 07.

    Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

    Die kleine Witwenrente wird zwei Jahre lang gezahlt, die große Witwenrente ist prinzipiell nicht zeitlich begrenzt. Sie kann jedoch durch eine erneute Heirat enden.

  • 08.

    Wie hoch ist die Witwenrente?

    In den ersten drei Monaten entspricht die Höhe der Witwenrente immer der Versichertenrente, danach beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent, die große Witwenrente 55 Prozent der Versichertenrente. Sie sollten auch unseren Online Rechner Witwenrente nutzen, um diese schnell und einfach zu berechnen.

  • 09.

    Werden Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet?

    Ja, Einkünfte werden grundsätzlich auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

  • 10.

    Was passiert, wenn die Witwe wieder heiratet?

    Dann fällt die Witwenrente ab dem Monat der Eheschließung weg, allerdings erhält die Witwe eine Abfindung. Bei der kleinen Witwenrente werden die ursprünglichen Beiträge in einer Summe gezahlt, bei der großen Witwenrente wird die 24-fache Monatsrente in einer Summe ausgezahlt.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Was heißt fünf Jahre Wartezeit bei der Witwenrente?

    Unser Nutzer be....x.de hatte am 18.02.2021 folgende Frage:
    Hallo und guten Tag,
    was heißt fünf Jahre Wartezeit, muss meine Frau nach meinem Ableben fünf Jahre auf die Witwenrente warten?
    Gruss, Bernd L.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 18.02.2021:
    Sehr geehrter Herr L.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Allgemein bezeichnet man als Wartezeit eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Falle der Witwenrente müsste natürlich nicht Ihre Frau fünf Jahre warten. Der verstorbene Ehepartner muss u.a. diese fünf Jahre an Rentenzeiten mindestens erfüllt haben, damit die Hinterbliebene Anspruch auf eine gesetzliche Witwenrente hat.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Werden Betriebsrenten der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet?

    Unser Nutzer ma.....com hatte am 09.02.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    beim Ansatz aller Einkünfte der Witwe (zusätzlich zum Ruhegehalt als Beamtin) bleibt die Versorgung aus der Betriebsrente des Verstorbenen unberücksichtigt - oder?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse, D. S.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 09.02.2021:
    Sehr geehrter Herr S.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Witwenrente nach altem Recht werden die Einkünfte aus Betriebsrenten nicht berücksichtigt. Bei der Witwenrente nach neuem Recht werden sie jedoch berücksichtigt. Das können Sie auch sehen, wenn sie in unserem Witwenrentenrechner unter https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php „Anspruch nach altem Recht“ auf “ja“ oder „nein“ setzen.
    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Entfällt Witwenrente bei erneuter Heirat?

    Unser Nutzer pu....n.de hatte am 12.05.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage. Ich bekomme die große Witwenrente. Ich habe jemanden kennengelernt und er hat mir einen Heiratsantrag gemacht. Meine Frage: Kann ich mir 2 Jahre als Aufwandsentschädigung die Witwenrente noch auszahlen lassen oder gibt es das nicht mehr. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. MfG Angelika B
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 13.05.2019:
    Sehr geehrte Frau B.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens müssen Sie den gesetzlichen Rentenversicherungsträger schnellstmöglich über eine Wiederheirat informieren. Der Anspruch auf Witwenrente erlischt mit der erneuten Heirat.
    Mit besten Grüßen
  • Lungenkrebs - Ist meine Rechnung korrekt?

    Unser Nutzer ha....e.de hatte am 04.02.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Telefongespräch mir Ihrem Herrn Mühl hat mich ermutigt, Sie einmal mit meinem Problem zu kontaktieren.
    Nach der Suche zur Ermittlung der Witwenrente bin ich auf Ihre Webseite gestoßen.
    Herzlichen Dank dafür, das es so etwas gibt.

    Bei mir wurde vor 2 Jahren eine Lungenkrebserkrankung diagnostiziert,
    Es würde mich etwas beruhigen, wenn ich wüsste, dass meine Frau einmal alleinstehend wenigstens finanziell
    einigermaßen abgesichert ist.
    Nun habe ich Ihren Rechner genutzt und eine Witwenrente ausgerechnet.
    Obwohl es mich freuen würde, erscheint sie mir etwas hoch.
    Deshalb, und um Fehler meinerseits auszuschließen, möchte ich Sie bitten, eine Kontrollrechnung durchzuführen.
    Es ist mir auch vollkommen klar, dass es sich dabei um grobe Werte handelt und das diese unverbindlich sind.

    Meine Frau und ich haben am 14.11.1959 geheiratet.
    Mein gegenwärtiges Alter ist 84 Jahre, das meiner Frau 80 Jahre.
    Wir haben einen Sohn ( geb. 1963 )
    Wir wohnen in den neuen Bundesländern ( Thüringen )
    Meine gegenwärtige Rente beträgt 2179 Euro brutto - netto 1951 Euro ;
    die Rente meiner Frau 1202 Euro brutto - netto 1077 Euro.
    Einkünfte aus Kapitalvermögen könnten bei dem gegenwärtigen Zinsniveau vielleicht bei monatlich ca. 100 Euro liegen.

    Die von mir errechnete Witwenrente liegt bei 1218 Euro.
    Das hieße wohl dann : Meine Frau bekäme 1202 ihre eigene Rente
    + 1218 Witwenrente
    d. h. in Summe = 2418 Euro Bruttorente .

    Ich glaube Ihnen alle relevanten Daten mitgeteilt zu haben, und wäre sehr erfreut, wenn Sie eine Vergleichsrechnung
    vornehmen und mir das Ergebnis mitteilen würden.

    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
    Harald S
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 05.02.2019:
    Sehr geehrter Herr S.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage,
    ich habe mich noch einmal in die Thematik eingearbeitet und die Berechnung anhand Ihrer konkreten Daten nachvollzogen. Dabei komme ich zu dem gleichen Ergebnis wie Sie. Positiv wirkt sich u.a. aus, dass Ihrer Frau die große Witwenrente nach altem Recht zusteht.

    Vorsichtshalber habe ich zum Vergleich einige andere Online-Rechner mit den gleichen Daten gefüttert und erhalte auch dort das gleiche bzw. annähernd das gleiche Ergebnis.

    Um aber sicher zu gehen, sollten Sie besser bei entsprechenden Rentenspezialisten anfragen. An Ihrer Stelle würde ich die kostenlose Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de) in Anspruch nehmen, um die berechnete voraussichtliche Höhe der Witwenrente zu verifizieren.
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit ein wenig weiterhelfen. Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich alles Gute und verbleibe
    mit herzlichen Grüßen
    Unser Nutzer ha....e.de hatte am 05.02.2019 noch eine Nachfrage:
    Sehr geehrter Herr Banse,
    ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe, Ihre Mitteilung und weitere Information.
    Hat mir sehr geholfen.
    Ihnen alles Gute - mit freundlichen Grüßen
    Harald S.
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Witwenrente?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 09.11.2021

  • 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
  • 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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