Rechner zum Thema
Witwenrenten-Rechner
Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.Heute ist es völlig selbstverständlich: Witwer haben genauso, wie Witwen ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente, wenn der Ehepartner verstirbt. Dies war nicht immer so. Denn noch bis Ende 1985 hatten Witwer nur dann Anspruch auf eine Witwerrente, wenn die verstorbene Ehefrau zuletzt, also vor ihrem Tod, den überwiegenden Familienunterhalt bestritten hatte. War dies nicht gegeben, bestand auch kein Anspruch auf eine Witwerrente für den hinterbliebenen Ehemann. Die Ehefrau hatte hingegen immer einen Anspruch auf eine Witwenrente, nachdem der Ehegatte verstorben war.
Mit folgendem Rechner können Sie die Witwerrente berechnen. Viele Tipps zur Bedienung der Rechners und ein Berechnungsbeispiel erhalten Sie auf der allgemeinen Seite mit dem Witwenrenten-Rechner.
Weiterführende Informationen zu Witwenrente
Unser Tipp für Witwer: Antrag lohnt immer wegen Sterbevierteljahr
Viele Witwer stellen nach dem Tod ihrer Ehefrau keinen Antrag auf Witwerrente. Sie gehen nämlich davon aus, dass sie aufgrund ihrer auf die Witwerrente negativ anzurechnenden Einkünfte gar keinen Anspruch auf die Witwerrente haben.
Doch der Antrag auf Witwerrente lohnt in jedem Fall. Denn für die Zeit des Sterbevierteljahrs, also in den ersten drei Monaten nach dem Tod entspricht die Höhe der Witwerrente - unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte - den vollen Rentenansprüchen der verstorbenen Ehefrau.
Um das Sterbevierteljahr als Witwer in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag auf Witwerrente innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesmonat gestellt werden.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 12.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 09.11.2021
- 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
- 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Erhalte ich die eigene Rente weiter wenn ich Witwerrente erhalte?
Hallo Smart-Rechner,
ich habe erfolgreich Ihren Witwenrenten-Rechner benutzt. Hiernach würde ich ca. € 900,-- Witwerrente erhalten.
Ich selbst bin auch in Rente und habe eine Rente von ca. € 500,--
Wenn ich Witwerrente beantrage, erhalte ich dann nur die Witwerrente von ca. € 900,-- oder bekomme ich auch meine eigene Rente von ca. € 500,-- weiter?
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
MfG
Peter V
Hallo Herr V.,
wir glauben schon, dass Sie auch Ihre bisherige Rente weiter erhalten werden. Aber oft steckt der Teufel im Detail, weshalb Sie sich am besten an die Rentenberatung wenden sollten.
Mit besten Grüßen
Hallo Herr Banse,
besten Dank für Ihre schnelle Antwort.
Gruß Peter V.
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