Witwenrente

Aktuelles zum Thema Versteuerung der Witwenrente

Thema Witwenrente ﹣ Versteuerung der Witwenrente

Rechner zum Thema

Witwenrenten-Rechner

Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.

Witwer oder Witwen, die nach dem Tod ihres Partners eine so genannte Witwenrente erhalten, müssen diese unter bestimmten Umständen versteuern.

Witwenrente durch die gesetzlichen Unfallversicherung

Verstirbt der Versicherte aufgrund eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung, also aufgrund eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, besteht für den hinterbliebenen Partner Anspruch auf eine Witwenrente bzw. Witwerrente. Eine Witwenrente, die von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerfrei.

Witwenrente durch die gesetzliche Rentenversicherung

Sofern die Witwenrente nicht durch die Unfallversicherung getragen wird, leistet die gesetzliche Rentenversicherung die Witwenrente. Für eine Witwenrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, gelten die gleichen Regelungen wie bei der sogenannten Rentensteuer.

Nutzen Sie unseren Rechner zur Witwenrente, um Ihren Anspruch auf Witwenrente zu ermitteln.

Witwenrente

Mit der Rentensteuer wurde im Jahr 2005 das Prinzip eingeführt, dass auch Renten der Einkommensteuer unterliegen. Der zu versteuernde Teil betrug im ersten Jahr 50 Prozent, bis zum Jahr 2040 wird dieser Teil schrittweise von Jahr zu Jahr leicht angehoben, bis er bei 100 Prozent liegt. Dabei gilt diese Regelung nicht nur für die normale Rente, sondern auch für die Witwenrente. Dabei kann man zwei Fälle unterscheiden.

Der Verstorbene hat bereits eine Rente bezogen

Für die Höhe des zu versteuernden Anteils der Witwenrente ist das Jahr ausschlaggebend, in dem die Altersrente erstmalig ausgezahlt wurde. Verstirbt der Partner also im Jahr 2022, während er bereits im Jahr 2005 erstmals Rente bezogen hat, liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei den 2005 festgesetzten 50 Prozent. Dieser Anteil ändert sich bis an das Lebensende nicht mehr. Eine Witwenrente, die sich daraus ergibt, liegt ebenfalls bei 50 Prozent.

Der Verstorbene hat noch keine Rente bezogen

Verstirbt der Partner im Jahr 2022 und er hat bis dahin keine Altersrente bezogen, so beginnt der Bezug der Witwenrente und damit der zu versteuernden Rente im Jahr 2022. Dann, also 2022, liegt der zu versteuernde Anteil der Witwenrente bereits bei 82 Prozent.


Weiterführende Informationen zu Witwenrente

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 09.11.2021

  • 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
  • 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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