Rechner zum Thema
Witwenrenten-Rechner
Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.Laut Gesetzgebung dient die Witwenrente der Unterhaltssicherung, weshalb Hinterbliebene mit eigenem Einkommen 40% ihrer Nettoeinkünfte auf die ihnen zustehende Witwenrente negativ anrechnen müssen. Dabei wird jedoch nur der Teil des Nettos herangezogen, der bestimmte Freibeträge übersteigt. Zum einen gibt es den allgemeinen Freibetrag, der jedem Bezieher von Witwenrente zusteht, zum anderen gibt es weitere Freibeträge für jedes waisenberechtigte Kind des Berechtigten, das Ans. Beide Freibeträge betragen jeweils ein Vielfaches des aktuellen Rentenwerts. Für Hinterbliebene mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern wird der Rentenwert Ost verwendet, ansonsten der Rentenwert West.
Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente
Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.
Allgemeiner Freibetrag auf anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente | ||
---|---|---|
Zeitraum | Ost | West |
Juli 2008 bis Juni 2009 | 616,18 Euro | 701,18 Euro |
Juli 2009 bis Juni 2010 | 637,03 Euro | 718,08 Euro |
Juli 2010 bis Juni 2011 | 637,03 Euro | 718,08 Euro |
Juli 2011 bis Juni 2012 | 643,37 Euro | 725,21 Euro |
Juli 2012 bis Juni 2013 | 657,89 Euro | 741,05 Euro |
Juli 2013 bis Juni 2014 | 679,54 Euro | 742,90 Euro |
Juli 2014 bis Juni 2015 | 696,70 Euro | 755,30 Euro |
Juli 2015 bis Juni 2016 | 714,12 Euro | 771,14 Euro |
Juli 2016 bis Juni 2017 | 756,62 Euro | 803,88 Euro |
Juli 2017 bis Juni 2018 | 783,82 Euro | 819,19 Euro |
Juli 2018 bis Juni 2019 | 810,22 Euro | 845,59 Euro |
Juli 2019 bis Juni 2020 | 841,90 Euro | 872,52 Euro |
Juli 2020 bis Juni 2021 | 877,27 Euro | 902,62 Euro |
Juli 2021 bis Juni 2022 | 883,61 Euro | 902,62 Euro |
Juli 2022 bis Juni 2023 | 937,73 Euro | 950,93 Euro |
Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen.
Freibetrag für jedes waisenberechtigte Kind
Der monatliche Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Es ist nicht notwendig, dass das Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht. Als waisenberechtigt gelten
- leibliche und adoptierte Kinder,
- Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.
- Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt jedoch grundsätzlich die Waisenberechtigung. Über diesen Zeitraum hinaus gilt sie bei der Ausübung einer Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium weiterhin. Das Höchstalter liegt für Kinder in Ausbildung und behinderten Kindern bei 27 Jahren.
Freibetrag je Kind auf anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente | ||
---|---|---|
Zeitraum | Ost | West |
Juli 2008 bis Juni 2009 | 130,70 Euro | 148,74 Euro |
Juli 2009 bis Juni 2010 | 135,13 Euro | 152,32 Euro |
Juli 2010 bis Juni 2011 | 135,13 Euro | 152,32 Euro |
Juli 2011 bis Juni 2012 | 136,47 Euro | 153,83 Euro |
Juli 2012 bis Juni 2013 | 139,55 Euro | 157,19 Euro |
Juli 2013 bis Juni 2014 | 144,14 Euro | 157,58 Euro |
Juli 2014 bis Juni 2015 | 147,78 Euro | 160,22 Euro |
Juli 2015 bis Juni 2016 | 151,48 Euro | 163,58 Euro |
Juli 2016 bis Juni 2017 | 160,50 Euro | 170,52 Euro |
Juli 2017 bis Juni 2018 | 166,26 Euro | 173,77 Euro |
Juli 2018 bis Juni 2019 | 171,86 Euro | 179,37 Euro |
Juli 2019 bis Juni 2020 | 178,58 Euro | 185,08 Euro |
Juli 2020 bis Juni 2021 | 186,09 Euro | 191,46 Euro |
Juli 2021 bis Juni 2022 | 187,43 Euro | 191,46 Euro |
Juli 2022 bis Juni 2023 | 198,91 Euro | 201,71 Euro |
Der Freibetrag je Kind liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bei 187,43 Euro im Osten und bei 191,46 Euro im Westen.
Was andere Leser auch gelesen haben
Weiterführende Informationen zu Witwenrente
Weitere Online-Rechner
Krankheitskosten Rechner, Rentenbeginn-Rechner, Rentensteuerrechner, Lohnrechner 2021, Wohngeld Rechner, Rentenrechner, Rentenabschlag berechnen, Personalrabatt Rechner, Dienstwagenrechner, Nebenkostenberechnung Immobilie
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 12.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 09.11.2021
- 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
- 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt