Witwenrente

Witwenrente - Freibeträge auf das anzurechnende Einkommen

Thema Witwenrente ﹣ Freibeträge auf Einkommen

Rechner zum Thema

Witwenrenten-Rechner

Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.

Laut Gesetzgebung dient die Witwenrente der Unterhaltssicherung, weshalb Hinterbliebene mit eigenem Einkommen 40% ihrer Nettoeinkünfte auf die ihnen zustehende Witwenrente negativ anrechnen müssen. Dabei wird jedoch nur der Teil des Nettos herangezogen, der bestimmte Freibeträge übersteigt. Zum einen gibt es den allgemeinen Freibetrag, der jedem Bezieher von Witwenrente zusteht, zum anderen gibt es weitere Freibeträge für jedes waisenberechtigte Kind des Berechtigten, das Ans. Beide Freibeträge betragen jeweils ein Vielfaches des aktuellen Rentenwerts. Für Hinterbliebene mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern wird der Rentenwert Ost verwendet, ansonsten der Rentenwert West.

Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente

Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.

Allgemeiner Freibetrag auf anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente
ZeitraumOstWest
Juli 2008 bis Juni 2009616,18 Euro701,18 Euro
Juli 2009 bis Juni 2010637,03 Euro718,08 Euro
Juli 2010 bis Juni 2011637,03 Euro718,08 Euro
Juli 2011 bis Juni 2012643,37 Euro725,21 Euro
Juli 2012 bis Juni 2013657,89 Euro741,05 Euro
Juli 2013 bis Juni 2014679,54 Euro742,90 Euro
Juli 2014 bis Juni 2015696,70 Euro755,30 Euro
Juli 2015 bis Juni 2016714,12 Euro771,14 Euro
Juli 2016 bis Juni 2017756,62 Euro803,88 Euro
Juli 2017 bis Juni 2018783,82 Euro819,19 Euro
Juli 2018 bis Juni 2019810,22 Euro845,59 Euro
Juli 2019 bis Juni 2020841,90 Euro872,52 Euro
Juli 2020 bis Juni 2021877,27 Euro902,62 Euro
Juli 2021 bis Juni 2022883,61 Euro902,62 Euro
Juli 2022 bis Juni 2023937,73 Euro950,93 Euro

Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen.

Freibetrag für jedes waisenberechtigte Kind

Der monatliche Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist. Es ist nicht notwendig, dass das Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht. Als waisenberechtigt gelten

  • leibliche und adoptierte Kinder,
  • Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.
  • Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt jedoch grundsätzlich die Waisenberechtigung. Über diesen Zeitraum hinaus gilt sie bei der Ausübung einer Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium weiterhin. Das Höchstalter liegt für Kinder in Ausbildung und behinderten Kindern bei 27 Jahren.

Freibetrag je Kind auf anzurechnendes Einkommen für die Witwenrente
ZeitraumOstWest
Juli 2008 bis Juni 2009130,70 Euro148,74 Euro
Juli 2009 bis Juni 2010135,13 Euro152,32 Euro
Juli 2010 bis Juni 2011135,13 Euro152,32 Euro
Juli 2011 bis Juni 2012136,47 Euro153,83 Euro
Juli 2012 bis Juni 2013139,55 Euro157,19 Euro
Juli 2013 bis Juni 2014144,14 Euro157,58 Euro
Juli 2014 bis Juni 2015147,78 Euro160,22 Euro
Juli 2015 bis Juni 2016151,48 Euro163,58 Euro
Juli 2016 bis Juni 2017160,50 Euro170,52 Euro
Juli 2017 bis Juni 2018166,26 Euro173,77 Euro
Juli 2018 bis Juni 2019171,86 Euro179,37 Euro
Juli 2019 bis Juni 2020178,58 Euro185,08 Euro
Juli 2020 bis Juni 2021186,09 Euro191,46 Euro
Juli 2021 bis Juni 2022187,43 Euro191,46 Euro
Juli 2022 bis Juni 2023198,91 Euro201,71 Euro

Der Freibetrag je Kind liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bei 187,43 Euro im Osten und bei 191,46 Euro im Westen.

Weiterführende Informationen zu Witwenrente

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 09.11.2021

  • 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
  • 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort cd22e0c033914e0088ab778d456250f3