Witwenrente

Altes und neues Recht bei der Witwenrente

Thema Witwenrente ﹣ Rente nach altem und neuem Recht

Rechner zum Thema

Witwenrenten-Rechner

Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.

Die Hinterbliebenenrente wurde 2002 gesetzlich neu geregelt. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für die bis dahin Versicherten, gelten heute die Witwenrente nach altem Recht und die Witwenrente nach neuem Recht.

In diesem Ratgeber-Artikel möchten wie Sie über die Neuerungen und Unterschiede informieren. Nutzen Sie gerne auch unseren Rechner zur Witwenrente.

Voraussetzungen für Witwenrente nach altem Recht

Das alte Witwenrecht gilt, falls

  • Der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
  • die Heirat vor 2002 stattfand und
  • einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Unterschiede bei Witwenrente nach neuem und nach altem Recht

Im Vergleich zwischen kleiner und großer Witwenrente werden die grundlegenden Unterschiede zwischen der kleinen und großen Ausprägung der Witwenrente beschrieben. Eng verzahnt sind deren Unterschiede mit den unterschiedlichen Regelungen nach altem und neuem Recht. Die folgende Übersichtstabelle verdeutlicht die Unterschiede.

Altes RechtNeues Recht
Kleine RenteGroße RenteKleine RenteGroße Rente
Anteil vom Rentenanspruch 25 Prozent 60 Prozent 25 Prozent 55 Prozent
Zuschlag bei Kindererziehung nein nein ja ja
Dauer unbegrenzt unbegrenzt 24 Monate unbegrenzt
Mindestdauer Ehe keine keine 1 Jahr 1 Jahr
Anzurechnendes Einkommen
  • Erwerbseinkommen, wie Gehalt, Besoldung, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • Minijob-Einkünfte
  • Rente, Pension, berufsständische Versorgung
  • Entgeltersatzleistungen außer von Nicht-Sozialversicherungsträgern (z.B Krankengeld einer privaten Krankenversicherung)

Die bereits beim alten Recht anzurechnenden Einkommen werden erweitert um

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Betriebsrenten/Zusatzversorgungen
  • Einkünfte aus privaten Renten-, Lebens- bzw. Unfallversicherungen
  • Entgeltersatzleistungen von Nicht-Sozialversicherungsträgern (z.B Krankengeld einer privaten Krankenversicherung)

Somit sind nach neuem Recht nahezu alle Einkommen negativ auf die Witwenrente anzurechnen.

Grundsätzlich ist das alte Recht vorteilhafter für die Bezüge aus der Witwenrente, wie die Tabelle verdeutlicht. Der einzige Vorteil bei der Witwenrente nach neuem Recht ist der, dass ein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird. Dies kann als Ausgleich für den geringeren Anteil am Rentenanspruch des Verstorbenen - 55 statt 60 Prozent- interpretiert werden.

Weiterführende Informationen zu Witwenrente

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 12.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 09.11.2021

  • 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
  • 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 0e03deb550f149b5a8d258a0a8509ee0