Rechner zum Thema
Witwenrenten-Rechner
Berechnen Sie mit dem Witwenrenten-Rechner Ihren Anspruch auf Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich unterschiedlich zu behandelnden Einkommensarten des Hinterbliebenen zur Berechnung seines anrechenbaren Nettoeinkommens. Der allgemeine und der Freibetrag für Kinder sowie der Kinderzuschlag bei selbst erzogenen Kindern wird bestimmt.
Die Hinterbliebenenrente wurde 2002 gesetzlich neu geregelt. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für die bis dahin Versicherten, gelten heute die Witwenrente nach altem Recht und die Witwenrente nach neuem Recht.
In diesem Ratgeber-Artikel möchten wie Sie über die Neuerungen und Unterschiede informieren. Nutzen Sie gerne auch unseren Rechner zur Witwenrente.
Voraussetzungen für Witwenrente nach altem Recht
Das alte Witwenrecht gilt, falls
- Der Ehepartner vor 2002 gestorben ist oder
- die Heirat vor 2002 stattfand und
- einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Unterschiede bei Witwenrente nach neuem und nach altem Recht
Im Vergleich zwischen kleiner und großer Witwenrente werden die grundlegenden Unterschiede zwischen der kleinen und großen Ausprägung der Witwenrente beschrieben. Eng verzahnt sind deren Unterschiede mit den unterschiedlichen Regelungen nach altem und neuem Recht. Die folgende Übersichtstabelle verdeutlicht die Unterschiede.
Altes Recht | Neues Recht | |||
---|---|---|---|---|
Kleine Rente | Große Rente | Kleine Rente | Große Rente | |
Anteil vom Rentenanspruch | 25 Prozent | 60 Prozent | 25 Prozent | 55 Prozent |
Zuschlag bei Kindererziehung | nein | nein | ja | ja |
Dauer | unbegrenzt | unbegrenzt | 24 Monate | unbegrenzt |
Mindestdauer Ehe | keine | keine | 1 Jahr | 1 Jahr |
Anzurechnendes Einkommen |
|
Die bereits beim alten Recht anzurechnenden Einkommen werden erweitert um
Somit sind nach neuem Recht nahezu alle Einkommen negativ auf die Witwenrente anzurechnen. |
Grundsätzlich ist das alte Recht vorteilhafter für die Bezüge aus der Witwenrente, wie die Tabelle verdeutlicht. Der einzige Vorteil bei der Witwenrente nach neuem Recht ist der, dass ein Zuschlag für die Kindererziehung geleistet wird. Dies kann als Ausgleich für den geringeren Anteil am Rentenanspruch des Verstorbenen - 55 statt 60 Prozent- interpretiert werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Witwenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung am 12.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Witwenrente" wurden zuletzt am 12.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 09.11.2021
- 09.11.2021: Altersgrenze zur großen Witwenrente für 2022 auf 45 Jahre und 11 Monate angepasst.
- 15.06.2021: Anpassung unseres Rechners für die Witwenrente und der Texte an die aktuellen Rentenwerte vom 1. Juli 2021
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt