Verstirbt ein Elternteil oder gar Vater und Mutter gemeinsam, kommen zur seelischen Belastung auch noch finanzielle Sorgen hinzu. Hier hilft die deutsche Rentenversicherung mit der Waisenrente. Die 10 wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Waisenrente
- 01.
Wer erhält Waisenrente?
Die Waisenrente der Sozialversicherung zählt zu den finanziellen Absicherungen von Hinterbliebenen, wie auch die Witwenrente. Eine Halbwaisenrente erhält ein Sohn oder eine Tochter eines Verstorbenen, wenn dieser eigene Rentenansprüche erworben oder bereits selbst eine Rente der gesetzlichen Versicherung bezogen hat. Die Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Anspruch auf die Waisenrente haben leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, wenn sie sich im gemeinsamen Haushalt aufgehalten haben oder mit Unterhalt unterstützt worden sind. Auch Geschwister oder Enkelkinder können die Waisenrente beantragen, wenn für sie diese Bedingungen zutrafen.
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Waisenrente erfüllt sein?
Eine Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie tritt erst dann ein, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren absolviert hat. In der Regel muss er also Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für die Zahlung der Rente muss das Rentenversicherungskonto des Versicherten vollständig geklärt sein. Kinder von Selbstständigen haben bei dem Tod der Eltern bzw. eines Elternteils keinen Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Auch wenn Eltern im Ausland lebten und in Deutschland keine Rentenbeträge einzahlten, gibt es keine Waisenrenten. Hier muss privat, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung, vorgesorgt werden.
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Ab wann wird die Waisenrente gezahlt?
Die minderjährigen Nachkommen sind ab dem Todestag berechtigt, eine Waisenrente zu beziehen. Nur wenn der Verstorbene bereits selbst eine Rente bezogen hat, beginnt der Anspruch am Ersten des Monats, der dem Todestag folgt.
Waisenrente Berechnung
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Wie wird die Waisenrente berechnet?
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent des monatlichen Rentenanspruchs des Verstorbenen. Bei der Vollwaisenrente erhöht sich der Anspruch auf 20 Prozent. Grundlage ist dafür der Rentenanspruch des Elternteils, der zum Todeszeitpunkt höher war. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen Zuschläge, die sich unter Berücksichtigung der Beitragszeiten der Verstorbenen berechnen.
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Wie werden die Betragszeiten der Verstorbenen angerechnet?
Nachdem der Grundbetrag der Waisenrente berechnet wurde, werden persönliche Zuschläge ermittelt. Diese berücksichtigen die persönlichen Beitragsleistungen der Eltern. Dazu zählen
- die Dauer, in denen der Verstorbene Beiträge geleistet hat
- die Eckwertpunkte, die den Zeitpunkt des Todes als Rentenbeginn (Zugangsfaktor) berücksichtigen
- der gesetzlich festgelegte Faktor für die Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrente
- der Rentenartfaktor
- der Rentenwert West oder Ost je nach Wohnort der Hinterbliebenen
Die gesamte Berechnung ist sehr kompliziert. Unser Rechner für die Waisenrente hilft hier weiter.
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Wird ein eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?
Nein. Dies war bis zum 30. Juni 2015 noch der Fall. Damals mussten bereits volljährige Waisen ihr eigenes Einkommen offenlegen und bei Überschreitung eines Freibetrags wurden 40 Prozent ihrer Einkünfte auf die Waisenrente negativ angerechnet. Ab dem 1. Juli 2015 wurde dies - auch hinsichtlich bereits bestehender Waisenrenten - grundlegend geändert. Seit dem dürfen Waisen unbegrenzt hinzuverdienen. Die Einkünfte volljähriger Waisen werden also nicht mehr negativ auf die Waisenrente angerechnet. Übrigens werden bei der Witwenrente die Einkünfte des hinterbliebenen Ehepartners weiterhin negativ auf die Witwenente angerechnet
Die Rentenzahlungen der Hinterbliebenenversorgung gelten allerdings selbst als Einkommen und zählen damit bei der Berechnung von Sozialleistungen oder BAföG mit. Als eine Art der Einkünfte ist ein Teil der Waisenrente selbst auch steuerpflichtig, wenn insgesamt der Grundfreibetrag des Steuerzahlers überschritten wird.
Weitere Online-Rechner
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Wie lange werden diese Renten gezahlt?
Waisenrenten können bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden. Der Zeitraum des Anspruches verlängert sich bis zum 27. Lebensjahr, wenn die Jugendlichen sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, ein freiwilliges Jahr absolvieren oder mit körperlichen bzw. geistigen Behinderungen leben.
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Wo kann sie beantragt werden?
Anträge auf die Zahlung der Waisenrente müssen bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Dafür gibt es Formulare, die auszufüllen sind. Daneben müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Informationen zum Rentenantrag finden Betroffene im Internet. Ab dem 15. Lebensjahr können Kinder den Antrag selbst einreichen, vorher muss diese Aufgabe ihr gesetzlicher Vertreter übernehmen. Die Anträge selbst können auch bei den regionalen Beratungsstellen der Rentenversicherung abgegeben werden. Kontaktdaten und Anschriften finden Interessierte auf den Webseiten der Versicherung. Der Antrag auf Waisenrente sollte so bald wie möglich nach dem Tod des Versicherten gestellt werden, um die finanzielle Absicherung zu unterstützen. Eine Zahlung der Rente ist nur 12 Monate rückwirkend möglich. Soll die Rente auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiter gezahlt werden, muss die Verlängerung ebenfalls beantragt werden.
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Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Zusätzlich zum amtlichen Vordruck des Rentenantrages werden für die Bearbeitung weitere Dokumente benötigt. Dazu zählen
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
- die Sterbeurkunde
- wenn das Rentenkonto des Verstorbenen nicht geklärt ist, ein entsprechender Klärungsantrag
- bei volljährigen Antragstellern der Nachweis ihrer Ausbildung/ihres Studiums
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Wo finden Betroffene Unterstützung?
Oft sind es nahe Angehörige, die sich bei dem Tod eines oder beider Elternteile um die Versorgung der trauernden Kinder kümmern. Sie erhalten Unterstützung von Sozialstationen oder karitativen Einrichtungen, auch, wenn es um Anträge auf Waisenrenten geht. Die Beratungsstellen der Rentenversicherungen helfen in solchen Fällen unbürokratisch weiter.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rente wegen Todes bei Wikipedia
- Zuschlag bei Waisenrenten (Haufe-Lexware)
Letzte Aktualisierung am 18.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Waisenrente" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.07.2021
- 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 und bis 30. Juni 2022 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Waisenrente
- 19.11.2020: Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der neuen Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
- 28.06.2019: Berücksichtigung der ab 1. Juli 2019 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt