Waisenrente

Vollwaisenrente berechnen mit dem Vollwaisenrenten-Rechner

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Waisenrente Berechnung

Berechnen Sie mit dem Waisenrentenrechner die Höhe der Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen. Auch der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente wird berechnet und sämtliche Berechnungen werden anschaulich und nachvollziehbar hergeleitet.

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Vollwaisenrente setzt sich zusammen aus einem Anteil der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils mit den höheren Rentenansprüchen und einem Zuschlag zur Vollwaisenrente, welcher anhand der Rentenzeiten dieses verstorbenen Elternteils berechnet wird.

Anspruch auf Vollwaisenrente

Als Vollwaisen gelten

  • leibliche und adoptierte Kinder der Verstorbenen Eltern,
  • Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt der Verstorbenen Eltern lebten.
  • Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt der Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihnen unterhalten wurden.

Der Anspruch auf die Vollwaisenrente endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit, es sei denn, die Vollwaisen üben noch eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Erststudium aus. Spätestens mit dem 27. Geburtstag erlischt aber dann sowohl bei Ausbildung, als auch bei geistiger bzw. körperlicher Behinderung der Anspruch auf Vollwaisenrente.

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Berechnung der Vollwaisenrente

Die Höhe der Vollwaisenrente errechnet sich sich aus dem Grundbetrag und dem Zuschlag zur Vollwaisenrente.

Grundbetrag der Vollwaisenrente

Der Grundbetrag der Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils mit den höheren Rentenansprüchen. Als Rentenanspruch gilt der Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zum Zeitpunkt des Todes dieses Elternteils. Bezog der Verstorbene bereits eine Altersrente, werden 20 Prozent von der Altersrente als Grundbetrag der Vollwaisenrente berechnet.

Zuschlag zur Vollwaisenrente

Der Zuschlag zur Vollwaisenrente berechnet sich anhand der Rentenzeiten des verstorbenen Versicherten mit den höheren Rentenansprüchen.

  • Zuschlagsmonate

    Zur Bestimmung des Zuschlags werden zunächst die sogenannten Zuschlagsmonate berechnet. Echte Beitragszeiten des Verstorbenen werden komplett gewertet. Seine Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten werden zu einem bestimmten Anteil als Zuschlagsmonate berücksichtigt.

  • Entgeltpunkte

    Für die Vollwaisenrente werden (unter Beachtung des eventuell bis zu 10,8 Prozent mindernden Zugangsfaktors) für diese Zuschlagsmonate gemäß §78 SGB VI jeweils 0,0750 Entgeltpunkte zugrundegelegt. Bei der Vollwaisenrente werden allerdings die Entgeltpunkte des verstorbenen Elternteils mit den geringeren Rentenansprüchen negativ auf den Zuschlag angerechnet, so dass der Zuschlag zur Vollwaisenrente auch sehr gering oder gar Null betragen kann.

  • Berechnung Zuschlag

    Je nach Wohnort der hinterbliebenen Vollwaisen werden die Entgeltpunkte schließlich mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser beträgt seit Juli 2021 33,47 Euro in den neuen und 34,19 Euro in den alten Bundesländern.

Gesamthöhe der Vollwaisenrente

Grundbetrag und Zuschlag zur Vollwaisenrente werden letztlich addiert und bilden somit die Vollwaisenrente für jedes Waisenkind.

Vollwaisenrente exakt berechnen

Die exakte Berechnung der Vollwaisenrente, insbesondere des Zuschlags wird im Ergebnis des Vollwaisenrenten-Rechners hinter den Infobuttons anschaulich hergeleitet.

Anrechnung von Einkommen auf die Vollwaisenrente? - Nein

Bei der Witwenrente werden die Einkünfte des hinterbliebenen Ehepartners negativ auf die Witwenente angerechnet. Dies ist dies bei der Vollwaisenrente und auch bei der Halbwaisenrente nicht so. Denn seit dem 1. Juli 2015 dürfen auch volljährige Waisen unbegrenzt hinzuverdienen. Bis zum 30. Juni 2015 wurde das Einkommen volljähriger Waisen teils auf die Vollwaisenrente angerechnet.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Waisenrente" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.07.2021

  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 und bis 30. Juni 2022 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Waisenrente
  • 19.11.2020: Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der neuen Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
  • 28.06.2019: Berücksichtigung der ab 1. Juli 2019 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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