Waisenrente

Höhe der Waisenrente und Halbwaisenrente berechnen

Thema Waisenrente ﹣ Rechner

Der Waisenrenten-Rechner berechnet die Höhe der voraussichtlichen Waisenrente sowohl für Halbwaisen als auch für Vollwaisen. Allgemein beträgt dabei der Grundbetrag zur Halbwaisenrente 10 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen Elternteils, während es bei der Vollwaisenrente 20 Prozent sind. Hinzu kommt jedoch noch ein komplex zu berechnender Zuschlag gemäß §78 SGB VI, den der Waisenrenten-Rechner anhand der Rentenzeiten des Verstorbenen für Sie berechnet.

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Alles Wissenswerte zur Waisenrente mit Beispiel-Berechnung

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Hintergrundinformationen zum Waisenrenten-Rechner

Die Basis für die Berechnung der Waisenrente ist das sechste Sozialgesetzbuch. Hierin sind alle Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch zur Waisenrente aufgeführt.

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Anspruchsberechtigung Halbwaisenrente

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben.

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Anspruchsberechtigung Vollwaisenrente

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben.

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Waisenberechtigung

Als waisenberechtigt gelten

  • leibliche und adoptierte Kinder,
  • Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.
  • Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt grundsätzlich die Waisenberechtigung. Über diesen Zeitraum hinaus kann sie bei der Ausübung einer Ausbildung, wie Schule, betriebliche Ausbildung oder Erststudium weiterhin gewährt werden. Die Höchstaltersgrenze liegt für Kinder in Ausbildung und körperlich oder geistig Behinderten bei 27 Jahren.

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Eingabehilfe zum Waisenrenten-Rechner

Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Eingabefelder des Rechners. Übrigens werden Einkünfte von bereits volljährigen Waisen seit einigen Jahren nicht mehr auf die Rente angerechnet. Demnach wurden hierzu natürlich auch keine Eingabefelder im Rechner berücksichtigt.

Sie leben in (Lebensmittelpunkt)

Waisenrenten-Rechner: Lebensmittelpunkt Geben Sie als Waise bitte an, ob Sie in den alten oder den neuen Bundesländern wohnen. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags zur Waisenrente. Denn für die Zuschlagsberechnung wird entsprechend Ihrer Eingabe der aktuelle Rentenwert Ost in Höhe von 33,23 Euro bzw. der Rentenwert West mit 34,19 Euro verwendet.

Rentenanspruch des Verstorbenen

Waisenrenten-Rechner: Rentenanspruch Geben Sie bitte den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen an. Dazu zählt seit 2021 auch ein eventueller Anspruch auf die Grundrente, welche als Aufstockung zur gesetzlichen Rente Menschen zusteht, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Sind beide Elternteile verstorben, geben Sie bitte hier und für die folgenden Eingaben die Daten für den Verstorbenen mit dem höheren Rentenanspruch an. Hat der Verstorbene bereits eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente bezogen, so geben Sie bitte deren Höhe an. Ansonsten entspricht der Rentenanspruch dem Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes. Generell muss die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung des Verstorbenen erfüllt sein.

Geburtsdatum des Verstorbenen

Waisenrenten-Rechner: Geburtsdatum Geben Sie bitte das Geburtsdatum des Verstorbenen an. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente. Für die Zuschlagsberechnung wird entsprechend des Geburtsdatums der sogenannte belegungsfähige Zeitraum berechnet. Dies sind die theoretisch möglichen rentenrechtlichen Monate, beginnend mit dem 17. Lebensjahr bis zum Tod des Verstorbenen bzw. bis zum Beginn seiner Regelaltersrente, sofern er diese bereits bezog.

Todestag

Waisenrenten-Rechner: Todestag Geben Sie bitte den Todestag des Verstorbenen an. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente. Für die Zuschlagsberechnung wird entsprechend des Todesdatums der sogenannte belegungsfähige Zeitraum, also die theoretisch möglichen rentenrechtlichen Monate, beginnend mit dem 17. Lebensjahr bis zum Tod des Verstorbenen berechnet.

Belegungsfähiger Zeitraum zur Waisenrente

Dies sind die anhand Geburtsdatum und Todestag durch den Rechnr ermittelten Kalendermonate, die maximal durch den Verstorbenen mit Rentenzeiten, also Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten belegt werden konnten. Sie dienen der Berechnung des Zuschlags zur Waisenrente. Dazu zählen:

  • Beitragszeiten

    Geben Sie bitte die Anzahl der Monate mit Beitragszeiten des Verstorbenen an. Zur Ersteinschätzung der Rentenhöhe ist hierbei eine ungefähre Angabe ausreichend. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Rentenkasse oder im Rentenbescheid des Verstorbenen. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente. Zu den Beitragszeiten zählen.

    • Berufliche Ausbildung
    • Zeit als rentenversicherungs­pflichtiger Arbeitnehmer
    • Wehr- bzw. Zivildienst
    • Kindererziehungszeit
    • 24 Monate*) für in diesem Zeitraum überwiegend selbst erzogene Kinder, die vor 1992 geboren wurden
    • 36 Monate*) für in diesem Zeitraum überwiegend selbst erzogene Kinder, die ab 1992 geboren wurden
    • Krankengeld

    *) Bitte bei gleichtzeitiger versicherungs­pflichtiger Erwerbstätigkeit, diese Zeiten der Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigen, um eine doppelte Erfassung von Beitragszeiten zu vermeiden.

    Jeder Monat mit Beitragszeiten wird für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten voll berücksichtigt. Für jeden Beitragsmonat gibt es bei der Halbwaisenrente 0,0833 Entgeltpunkte und bei der Vollwaisenrente 0,0750 Punkte.

  • Anrechnungszeiten

    Geben Sie bitte die Anzahl der Monate mit Anrechnungszeiten des Verstorbenen an. Zur Ersteinschätzung der Rentenhöhe ist hierbei eine ungefähre Angabe ausreichend. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Rentenkasse oder im Rentenbescheid des Verstorbenen. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus persönlichen Gründen an der Beitragszahlung gehindert war. Zu diesen Gründen zählen

    Jeder Monat mit Anrechnungszeiten wird für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten, anders als bei den Beitragszeiten, nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Die Anrechnungszeiten werden nur in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Anzahl der Monate mit Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten zur Anzahl der für die Grundbewertung belegungsfähigen Monate steht. Erst von dieser reduzierten Anrechnungszeit gibt es für jeden Monat bei der Halbwaisenrente 0,0833 Entgeltpunkte und bei der Vollwaisenrente 0,0750 Punkte.

  • Berücksichtigungszeiten

    Geben Sie bitte die Anzahl der Monate mit Berücksichtigungszeiten des Verstorbenen an, die nicht gleichtzeitig als Beitragszeiten erfasst wurden. Zur Ersteinschätzung der Rentenhöhe ist hierbei eine ungefähre Angabe ausreichend. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Rentenkasse oder im Rentenbescheid des Verstorbenen. Abhängig davon ist die Höhe des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente.

    Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr wird bei einem Elternteil als Berücksichtigungszeit gewertet. Im Gegensatz zu den Kindererziehungszeiten für die ersten drei Jahre (siehe "Beitragszeiten") wird bei mehreren Kindern nicht für jedes Kind der komplette Zeitraum berücksichtigt. Stattdessen laufen die Zeiten bei mehreren Kindern nebeneinander her, sind also nicht mehrfach bei mehreren Kindern zu werten. Wenn also zwischen den Geburten der Kinder keine Lücken von über 10 Jahren liegen, kann hier also die Anzahl der Monate beginnend mit der Geburt des ersten Kindes und endend mit dem 10. Geburtstag des letzten Kindes ermittelt werden. Davon abzuziehen sind nun noch die Monate, die bereits als Beitragszeit erfasst wurden. Dazu gehören etwa neben den Zeiten der Berufstätigkeit auch die Kalendermonate, welche als Erziehungszeit während der ersten drei Jahre angegeben wurden.

    Jeder Monat mit Berücksichtigungszeiten wird für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten, anders als bei den Beitragszeiten, nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Die Berücksichtigungs­zeiten werden nur in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Anzahl der Monate mit Beitragszeiten und Berücksichtigungs­zeiten zur Anzahl der für die Grundbewertung belegungsfähigen Monate steht. Erst von diesen reduzierten Berücksichtigungszeiten gibt es für jeden Monat bei der Halbwaisenrente 0,0833 Entgeltpunkte und bei der Vollwaisenrente 0,0750 Punkte.

  • Nicht belegte Zeiten (Lücken)

    Diese müssen nicht gesondert in den Waisenrenten-Rechner eingegeben werden.

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Beispiel für die Berechnung der Waisenrenten Höhe

Herr Kummer verstirbt am 09.11.2021. Nun soll die Waisenrente für seine Kinder Maria und Markus berechnet werden

  • Frau Kummer hat nun Anspruch auf Witwenrente
  • Maria ist 14 Jahre alt, Markus ist 20 und studiert BWL.
  • Die beiden Halbwaisen leben in Hannover.
  • Herr Kummer hatte zum Zeitpunkt seines Todes einen Anspruch auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung in Höhe von 1.250 Euro.
  • Er wurde am 09.11.1981 geboren, ist also 40 Jahre alt geworden.
  • Nach dem Abitur mit 19 hat er für drei Jahre studiert. Damit hat er ab dem 17. Geburtstag 60 Monate Anrechnungszeiten gesammelt.
  • Im Anschluss an das Studium hat er sich für 16 Monate selbstständig gemacht, ohne in die Rentenversicherung einzuzahlen.
  • Danach war er bis zu seinem Tod mehr als 16 Jahre rentenversicherungs­pflichtig angestellt und hat damit 200 Beitragsmonate gesammelt.
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1. Prüfen, ob waisenberechtigt

  • Maria ist minderjährig und ist waisenberechtigt.
  • Markus ist zwar schon volljährig, übt aber sein Erststudium aus und ist noch unter 27 Jahre alt. Damit ist auch er waisenberechtigt.
Waisenberechtigung

Beide Kinder sind waisenberechtigt. Beiden steht eine Halbwaisenrente zu, da sie noch einen Elternteil haben.

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2. Berechnen des Grundbetrags zur Waisenrente

Grundlage für die Waisenrente ist der Rentenanspruch von Herrn Kummer. Der sogenannte Rentenartfaktor für die Halbwaisenrente beträgt 0,1. Daher beträgt sie 10 Prozent vom Rentenanspruch von Hern Kummer.

Grundbetrag zur Halbwaisenrente für Maria und Markus

Der Grundbetrag zur Halbwaisenrente beträgt für beide jeweils 10 Prozent von 1.250 Euro, also 125 Euro.

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3. Berechnen des Zuschlags zur Waisenrente

Gemäß §78 SGB VI erhalten Waisen einen Zuschlag an Entgeltpunkten, der sich nach den Rentenzeiten sowie dem Zugangsfaktor des Verstorbenen richtet.

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3.1 Berechnen des belegungsfähigen Zeitraums

Der belegungsfähige Zeitraum entspricht den anhand Geburtsdatum und Todestag ermittelten Kalendermonaten, die maximal durch den Verstorbenen mit Rentenzeiten, also Beitrags-, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten belegt werden konnten. Sie dienen der Berechnung des Zuschlags zur Waisenrente.

Belegungsfähiger Zeitraum von Herrn Kummer

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres beginnt grundsätzlich der belegungsfähige Zeitraum, also rentenrechtlich der Lebensabschnitt, ab dem Herr Kummer theoretisch Entgeltpunkte für die Rente sammeln konnte.

Mit seinem Tod im Alter von 40 Jahren endete sein belegungsfähiger Zeitraum, der demnach 23 Jahre bzw. 276 Monate betrug.

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3.2 Berechnen der Zuschlagsmonate

Gemäß §78 SGB VI erhalten Waisen einen Zuschlag an Entgeltpunkten, der sich nach den Rentenzeiten sowie dem Zugangsfaktor des Verstorbenen richtet.

Zuschlagsmonate aufgrund der Beitragszeiten von Herrn Kummer

Herrn Kummers Beitragszeiten von 200 Monaten werden in vollem Umfang als Zuschlagsmonate berücksichtigt.

Für jeden Kalendermonat mit sonstigen rentenrechtlichen Zeiten wird der Zuschlag in dem Verhältnis berücksichtigt, in dem die Anzahl der Kalendermonate mit Beitragszeiten (BZ) und Berücksichtigungszeiten (BÜZ) zur Anzahl der Monate des belegungsfähigen Zeitraums (BZ) steht.

Zuschlagsmonate aufgrund der sonstigen Rentenzeiten von Herrn Kummer

Dieses Verhältnis beträgt bei Herrn Kummer (200+0) / 276 = 0,7246.

Somit werden seine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten, bestehend aus Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten von insgesamt 60 Monaten, mit diesen 0,7246 multipliziert, so dass schließlich für diese 60 Monate aufgerundet 44 Monate berücksichtigt werden.

Zuschlagsmonate gesamt von Herrn Kummer

Für den Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente werden also insgesamt 200 + 44 = 244 Zuschlagsmonate berücksichtigt.

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3.3 Berechnen des Zugangsfaktors

Zur Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte ist neben den Zuschlagsmonaten auch der Zugangsfaktor des Verstorbenen notwendig. Der Zugangsfaktor beträgt regulär 1,0 und bewirkt, dass die Rente niedriger ausfällt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird. Denn er wird um Abschläge von 0,003 je Monat vorzeitiger Inanspruch­nahme gemindert, maximal jedoch um 0,1080.

Zugangsfaktor von Herrn Kummer

Regulär läge der abzugsfreie Beginn der Rente von Herrn Kummer bei einem Alter von 63 Jahren und 11 Monaten (§264d SGB VI). Aufgrund seines um 287 Monate "verfrühten Eintretens des Rentenfalls" beträgt der Zugangsfaktor 1 − 0,1080 = 0,8920.

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3.4 Bestimmen des Faktors für Halbwaisen

Da es im Fall der Familie Kummer um eine Halbwaisenrente geht, sind gemäß § 78 SGB VI der Ermittlung des Zuschlags für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde zu legen.

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3.5 Berechnung der Entgeltpunkte

Anhand der bisher ermittelten Zuschlagsmonate, dem Zugangsfaktor und dem Faktor für Halbwaisen können nun die zusätzlichen persönlichen Entgeltpunkte für Maria und Markus berechnet werden.

Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte für Maria und Markus
Zuschlagsmonate244
× Zugangsfaktor0,8920
× Faktor Halbwaisen0,0833
= Zusätzliche Entgeltpunkte18,1301
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3.6 Bestimmen des Rentenartfaktors

Für jede Rentenart gibt es zu deren Berechnung einen sogenannten Rentenartfaktor. Er beträgt z.B. bei der Altersrente 1,0. Hinsichtlich der Waisenrente beträgt er für die Halbwaisenrente 0,1 bzw. 10 Prozent und für die Vollwaisenrente 0,2 bzw. 20 Prozent.

Rentenartfaktor für Maria und Markus

Für die beiden Hinterbliebenen von Herrn Kummer gibt es eine Halbwaisenrente. Demnach beträgt der Rentenartfaktor 0,1 bzw. 10 Prozent

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3.7 Abschließendes Berechnen des Zuschlags

Maria und Markus wohnen in Hannover, so dass in folgender Rechnung der aktuelle Rentenwert West verwendet wird.

Zuschlag für Maria und Markus
Zusätzliche Entgeltpunkte18,1301
× Rentenwert West34,19 Euro
× Rentenartfaktor10 Prozent
= Zuschlag61,99 Euro
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4. Berechnen der gesamten Waisenrente

Die Summe aus dem Grundbetrag zur Waisenrente und dem individuellen Zuschlag steht schließlich jedem Waisen monatlich als Waisenrente zu.

Gesamte Halbwaisenrente jeweils für Maria und Markus
Grundbetrag125,00 Euro
+ Zuschlag61,99 Euro
= Gesamte Halbwaisenrente186,99 Euro

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wie berechne ich die Halbwaisenrente?

    Unser Nutzer nc.....com hatte am 16.07.2021 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte gerne eine theoretische Halbwaisenrente für mein Kind berechnen, komme jedoch mit Ihrem Rechner nicht klar. Könnten Sie mir bitte helfen, die richtige Berechnung durchzuführen? Vielen herzlichen Dank im Voraus,
    Natalia C.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 17.07.2021:
    Sehr geehrte Frau C.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/ratgeber/halbwaisenrente.php haben wir z.B. den passenden Rechner. Womit kommen sie denn nicht klar? Haben sie die ausführlichen Hilfetexte hinter den einzelnen Hilfe- bzw. Infobuttons gelesen? Auch auf den Seiten zur Waisenrente allgemein unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/ finden Sie zahlreiche Informationen.

    Leider ist es uns nicht möglich, die Bedienung des Rechners in jedem Einzelfall zu erklären.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
    Unser Nutzer nc.....com hatte am 18.07.2021 noch eine Nachfrage:
    Sehr geehrter Herr Banse,

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Eigentlich ist nur ein Wert unklar, wenn man den Rechner bedienen möchte. Von welchem Betrag werden 10 Prozent gerechnet? Ist es der Betrag, der im Rentenbescheid als Rente wg. Erwerbsminderung steht? (1. Stelle) oder ein anderer Betrag - Höhe der Regelaltersrente - ist gemeint, der an der 2. Stelle steht. Ich versuche es zu verstehen. Das würde enorm helfen, das zu wissen:) habe dazu einiges gelesen und Videos angeschaut, aber keine Antwort gefunden.

    Vielen herzlichen Dank,
    Natali C.
    Erneute Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 05.08.2021:
    Hallo Frau C.,

    die Antwort finden Sie im Hilfetext des Waisenrenten-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/rechner.php beim Eingabefeld „Rentenanspruch des Verstorbenen“: Dort wird darauf hingewiesen, dass der Rentenanspruch auf volle Erwerbsminderungsrente angegeben werden sollte, außer der Verstorbene hat zum Zeitpunkt des Todes bereits eine entsprechende Rente erhalten. Dann wäre diese anzugeben.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Waisenrente?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 18.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Waisenrente" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 01.07.2021

  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 und bis 30. Juni 2022 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Waisenrente
  • 19.11.2020: Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der neuen Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
  • 28.06.2019: Berücksichtigung der ab 1. Juli 2019 geltenden Rentenwerte im Waisenrenten-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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