Grundsicherung Anspruch

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - unser Ratgeber mit den zehn wichtigsten Fragen

Thema Grundsicherung ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Mit unserem Grundsicherungsrechner können Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung anhand Ihres Bedarfs und Ihres Einkommens gleich online berechnen.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Grundsicherung

  • 01.

    Was versteht man unter Grundsicherung?

    Seit dem 1.1.2003 gibt es in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SGB XII). Diese aus der Armenhilfe bzw. -fürsorge hervorgegangenen Sozialleistungen sollen im Bedarfsfall den notwendigen Lebensunterhalt in Form einer Grund- und Mindestsicherung garantieren. In der Regel erfolgt die Bewilligung der Leistungen für ein Jahr, woraufhin die wirtschaftliche Situation des Berechtigten auf Veränderungen hin überprüft wird. Falls die Voraussetzungen der Bedürftigkeit weiterhin vorliegen, wird die Bewilligung erneut erteilt.

    Die Grundsicherung im Alter könnte voraussichtlich durch die derzeit diskutierte Mindestrente abgelöst werden.

  • 02.

    Wieviele Menschen beziehen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung?

    Über eine Million Menschen in Deutschland beziehen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit hat sich die Zahl seit 2004 mehr als verdoppelt. Rund die Hälfte sind bedürftige Rentner, deren Altersrente nicht zum Leben ausreicht. Sie beziehen die Grundsicherung im Alter. Die andere Hälfte der Bedürftigen bezieht Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Diese Menschen sind dauerhaft voll erwerbsgemindert und deren Finanzen reichen trotz etwaiger Erwerbsminderungsrente nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Regelungen für die Grundsicherung im Alter und für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung sind identisch und werden zusammen in einem Gesetzeskapitel, nämlich dem 4. Kapitel des SGB XII definiert.

  • 03.

    Was umfassen die Leistungen der Grundsicherung?

    Der Regelbedarf ist den Regelleistungen von Hartz IV/Arbeitslosengeld II angeglichen. Bei Unterkunft und Heizung werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Diese Kosten werden aufgrund der individuellen Lebens­verhältnisse eines Antragstellers vom Amt beurteilt und überprüft. So gelten z.B. für 2 Personen 60 m² oder 2 Zimmer als Richtwert für Wohnraum, während bei einer Behinderung mehr Wohnraum veranschlagt wird. Falls die Unterkunft als zu groß und die Heizkosten als zu hoch erachtet werden, trägt das Amt zunächst diese Kosten bis zu einer maximalen Dauer von 6 Monaten, innerhalb derer der Antragsteller sich um angemesseneren Wohnraum bemüht haben muss.

    Über die Regelleistungen hinaus entstehende Mehrbedarfe, z.B. bei Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche (Mehrbedarf von 17 % ), kostenintensiver Ernährung (z.B. bei Glutenintoleranz), Alleinerziehung oder Behinderung, werden ebenso übernommen wie evtl. Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Zuschläge für die Erstausstattung einer Wohnung und ggf. Mietschulden. Weitere Vergünstigungen umfassen die Befreiung von Rundfunkgebühren, günstiges Telefonieren und Eintrittspreis-Rabatte. Eigene Einkünfte werden von der Grundsicherung ebenso abgezogen wie Vermögen, das über gewisse Freibeträge hinausgeht. Falls die Leistungen aus der Grundsicherung den Bedarf eines Berechtigten ungenügend decken, kann auf einen Antrag hin das zuständige Amt ein Darlehen anbieten, das zurückgezahlt werden muss.

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  • 04.

    Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

    Gemäß dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) haben vor dem 1. Januar 1947 geborene hilfebedürftige Personen bei Erreichen der Altersgrenze mit vollendetem 65. Lebensjahr Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Für nach dem 31. Dezember 1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Die Altersgrenze entspricht der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente.

  • 05.

    Welche Menschen haben Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

    Um Leistungen bei Erwerbsminderung zu erhalten, muss dauerhafte Bedürftigkeit vorliegen. Dies ist der Fall bei Menschen ab dem Alter von 18 Jahren, die nicht in der Lage sind, ihren nötigen Lebensunterhalt ausreichend und aus eigenen Kräften und weder aus Einkommen noch Vermögen oder eigenen Mitteln zu sichern. Darunter fallen Personen, deren Leistungsvermögen aus medizinischen Gründen oder wegen Behinderung dauerhaft derart vermindert ist, dass sie unfähig sind, täglich mindestens 3 Stunden erwerbstätig zu sein.

  • 06.

    Wie wird eine dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt?

    Der Träger der Sozialhilfe kann durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung feststellen lassen, ob eine Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt, sobald das Ergebnis der Bedürftigkeitsprüfung vorliegt, welches bestätigt, dass der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherungs­leistungen hat.

  • 07.

    Wie werden Vermögen und Einkommen angerechnet?

    Zu den Einkünften, die angerechnet werden, gehören z.B. Einkommen auch aus geringfügiger Beschäftigung sowie Renten. Ausgenommen von der Anrechnung sind u. a. Barbeträge bis zu 5 000 Euro, angemessener Wohn- und Grundbesitz sowie die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Als angemessene Größe gelten z.B. für ein selbst genutztes Eigenheim bei einem Vierpersonenhaushalt 130 m² (Haus) oder 120 m² (Eigentumswohnung). Kindergeld für minderjährige Kinder wird den Kindern zugeordnet, so dass dieses nicht zum anrechenbaren Einkommen für den Antragsteller auf Grundsicherung zählt.

  • 08.

    Was gilt als Einkünfte und Vermögen?

    Die Höhe des Grundsicherungsbedarfs hängt also sowohl von Einkünften und Vermögen des Antragstellers sowie von dessen (nicht getrennt lebenden) Ehe- oder Lebenspartner ab. Als Einkommen gelten Einkünfte aus einem Gewerbe, aus Renten oder Pensionen, Ehegatten-Unterhaltszahlungen, Wohngeld, Einnahmen aus Vermietung bzw. Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen). Zum Vermögen des Anspruchsberechtigten gehören z.B. Haus- und Grundbesitz. Auch Auto, Bankguthaben und Wertpapiere zählen dazu, ebenso wie Lebens- und Sterbeversicherung.

  • 09.

    Wann entfällt der Grundsicherungsanspruch?

    Der Anspruch entfällt, wenn Unterhaltsverpflichtete wie die eigenen Kinder oder die Eltern des Antragstellers ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro beziehen. Er entfällt auch dann, wenn die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ausgeschlossen sind auch Personen, die nach dem Asylbewerber-­leistungsgesetz finanzielle Unterstützung beziehen.

    Aufgrund der hohen Freibeträge für das Einkommen der eigenen Kinder bzw. der Eltern und der Tatsache, dass deren Vermögen überhaupt nicht angerechnet wird, ist die Leistung von Grundsicherung quasi unabhängig von den Einkommen der in anderen Fällen unterhalts­pflichtigen Kinder bzw. Eltern. Hier unterscheidet sich die Grundleistung von anderen Sozialleistungen wie z.B. ALG 2 bzw. Hartz 4.

  • 10.

    Haben auch bei den Eltern lebende behinderte erwachsene Menschen Anspruch auf Grundsicherung?

    Solange die Eltern eines Antragstellers gemeinsam weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen beziehen, erhalten behinderte Erwachsene, die bei ihren Eltern leben, Leistungen der Grundsicherung. Dies soll die Lebenssituation von schwerstbehinderten erwerbsgeminderten Personen erleichtern und ihnen größere materielle und elternunabhängige Selbstständigkeit verschaffen.

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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Erhält man Grundsicherung trotz hohem Einkommen der Ehefrau?

    Unser Nutzer me....i.de hatte am 24.03.2022 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe heute meinen Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung erhalten. Demnach erhalte ich Brutto 780 Euro und nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung 690 Euro.
    In den Unterlagen von Rentenversicherung ist aus einen Antrag zur Grundsicherung. Ich weiß es nicht, ob ich diesen ausfüllen und wegschicken soll. Meine Frau ist noch berufstätig und hat ein Einkommen von monatlich 5000 Euro.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir alsbald antworten würden.

    Mit freundlichen Grüßen - M. Y.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 27.03.2022:
    Sehr geehrter Herr Y.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Hilfe unseres Grundsicherungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php wird schnell klar, dass Sie aufgrund der Einkünfte Ihrer Frau voraussichtlich keinen Anspruch auf Grundsicherung haben werden.

    Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob Sie nicht den Antrag der Form halber trotzdem stellen sollten. Möglicherweise halten Sie sich damit einen Anspruch für spätere Zeiten offen. Ich glaube es zwar nicht, aber sicher ist sicher...

    Mit herzlichen Grüßen - Stefan Banse
  • Wird Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grundsicherung angerechnet?

    Unser Nutzer in.....com hatte am 24.02.2022 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zur Grundsicherung. Ich beziehe EM-Rente und erhalte Zuschuss von der Grundsicherung. Nun erhalte ich ab März von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung ca. 280 Euro monatlich ausgezahlt. Zusätzlich habe ich von der Versicherung noch eine Nachzahlung erhalten. Wie wird es mit der Grundsicherung verrechnet? Wird es anteilig angerechnet oder voll?

    Mit freundlichem Gruss
    Frau W.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 25.02.2022:
    Sehr geehrte Frau W.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand unseres Grundsicherungsrechners unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php können Sie die Auswirkungen der künftigen 280 Euro berechnen. Der Berechnungsherleitung können Sie dann entnehmen, dass ein Sockelbetrag von 100 Euro sowie 30 Prozent der darüber hinausgehenden 180 Euro, also weitere 54 Euro angerechnet werden. Insgesamt werden also 154 der 280 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.

    Wie es sich mit der Nachzahlung verhält, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Vermutlich bezieht sich dies auf einen bestimmten Zeitraum, für den Sie einen monatlichen Anspruch auf ebenfalls 280 Euro haben. Dies müssten Sie sicherlich für den Bezug der Grundsicherungsleistungen nachmelden.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse


  • Wird bei Erbschaft die Grundsicherung gestrichen?

    Unser Nutzer ti.....com hatte am 20.01.2022 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Freund bezieht Grundsicherung wegen Erwerbsminderung durch Behinderung. Wenn er Geld „erben“ würde. Wird dann dieses Geld auf seine Grundsicherung angerechnet und diese ausgesetzt bis das Geld verbraucht ist? Danke für ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen, Martina H.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 22.01.2022:
    Sehr geehrte Frau H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich befürchte, dass dann zunächst das Erbe weitestgehend „verbraucht“ sein muss, bis wieder Anspruch auf Grundsicherung besteht. Unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php#_2 "Wie wird das Vermögen bei der Grundsicherung angerechnet?" und im folgenden Abschnitt "Was ist das Schonvermögen?" wird das sogenannte Schonvermögen erläutert. Diese 5.000 Euro (bei Partnern 10.000) sind anrechnungsfrei auf die Grundsicherung. Darüber hinausgehende Vermögen müssen zunächst verbraucht werden.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • Wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?

    Unser Nutzer ni.....com hatte am 03.11.2020 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wann wird die Grundsicherung ausbezahlt am Monatsanfang oder am Monatsende?
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus N.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 03.11.2020:
    Sehr geehrter Herr N.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grundsicherung wird immer im Voraus für den kommenden Monat ausgezahlt.
    Mit herzlichen Grüßen
    Stefan Banse
  • Wird eine Opferrente bei der Grundsicherung angerechnet?

    Unser Nutzer do....b.de hatte am 14.02.2020 folgende Frage:
    Hallo, ich bin in Altersrente, bekomme noch eine Opferrente von 330€. Meine Frage , wird diese bei der Beantragung mit einberechnet ?
    Danke für Ihr Feedback
    Fr. K
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 14.02.2020:
    Vielen Dank für Ihre Anfrage. Opferrenten werden gemäß §16 StrRehaG (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) nicht angerechnet. In der Vergangenheit gab es allerdings immer wieder juristische Auseinandersetzungen darüber, ob z.B. aus der Opferrente angehäufte Ersparnisse als Vermögen angerechnet werden. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigten dies jedoch nicht, so dass auch diese Ersparnisse nicht als Vermögen" angerechnet werden sollten.
    Mit besten Grüßen
  • Wird bei der Grundsicherung ein Sparvertrag angerechnet?

    Unser Nutzer sc.....net hatte am 24.04.2019 folgende Frage:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wird bei der Berechnung der Grundsicherung ein monatlicher Betrag für einen Sparvertrag einkommensmindernd angerechnet?
    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter S
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 24.04.2019:
    Sehr geehrter Herr S.,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens kann ein Sparvertrag nicht einkommensmindernd angerechnet werden.
    Mit besten Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Grundsicherung?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
  • 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
  • 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
vgwort 6fe44bfc338249fabbc11811c6273647