Rechner zum Thema
Grundsicherungsrechner
Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung. Er ermittelt den Regelbedarf, die Unterkunftstkosten sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Die Einkünften werden um absetzbare Beträge gemindert. Wird der Bedarf durch die verbleibenden Einkünfte nicht gedeckt, besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Auch die Einkünfte des Partners werden vom Rechner erfasst und ggf. auf die Grundsicherung des Antragstellers angerechnet. Alle Berechnungen erläutern wir detailliert hinter den Info-Buttons im Ergebnis.Anspruchsberechtigter Personenkreis
Bedürftige Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einer dauerhaften Erwerbsminderung unterliegen, haben einen Anspruch auf die Grundsicherung. Eine solche Situation liegt vor, wenn es der Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, auf dem freien Arbeitsmarkt eine berufliche Tätigkeit zu finden, der sie mindestens drei Stunden am Tag nachgeht. Dauerhaft ist diese Erwerbsminderung, wenn keine Möglichkeit besteht, diese Situation in absehbarer Zeit zu ändern. Die Wohnsituation der Person ist dabei nicht relevant, egal ob sie in einer eigenen Wohnung, einem Wohnheim oder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebt. Ebenso haben bedürftige Rentner, deren Regelaltersrente nicht zum Leben ausreicht, Anspruch auf Grundsicherung.
Stellen eines Antrages auf Grundsicherung
Ein Antrag auf Grundsicherung muss bei dem für die betroffene Person zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Dabei müssen unter anderem die gesamten Vermögensverhältnisse sowie das Einkommen offen gelegt werden.
Ebenso ist das Vermögen darzulegen, was beispielsweise die Ersparnisse und den aktuellen Kontostand betrifft.
Grundsicherung - Formulare und Links
Die notwendigen Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie beispielsweise unter www.deutscher-verein.de und www.weissenbrunn.de, welche Sie hierbei auch direkt an Ihrem PC ausfüllen und drucken können.
Anspruch berechnen
Nutzen Sie unseren hilfreichen Rechner um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu berechnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.11.2021
- 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
- 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
- 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt