Rechner zum Thema
Grundsicherungsrechner
Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung. Er ermittelt den Regelbedarf, die Unterkunftstkosten sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Die Einkünften werden um absetzbare Beträge gemindert. Wird der Bedarf durch die verbleibenden Einkünfte nicht gedeckt, besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Auch die Einkünfte des Partners werden vom Rechner erfasst und ggf. auf die Grundsicherung des Antragstellers angerechnet. Alle Berechnungen erläutern wir detailliert hinter den Info-Buttons im Ergebnis.Rentner, die die Regelaltergrenze überschritten haben, können eine Grundsicherung für den Lebensunterhalt beantragen. Dies ist möglich, sofern die eigenen Einkünfte und Bezüge nicht ausreichen, um eine entsprechende Versorgung nach eigenen Kräften zu gewährleisten. Die Höhe der Grundversorgung richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Sätzen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Auch die Warmmiete bei Nutzung einer eigenen Wohnung wird übernommen, soweit diese als angemessen eingestuft wird. Dabei werden unter Anderem die Größe der Wohnung beurteilt sowie die Mietkosten mit dem üblichen Mietspiegel der bewohnten Region verglichen. Leider sind aufgrund der steigenden allgemeinen Kosten inzwischen immer mehr betagte Menschen auf die Grundsicherung angewiesen.
Der "Sparstrumpf"
Sicherlich haben viele Rentner im Laufe des aktiven Berufslebens ein Polster für spätere Zeiten angelegt. Allerdings muss dabei bedacht werden, dass das Guthaben sämtlicher Sparkonten und Sparbücher die Grenzen von seit 1. April 2017 5.000 Euro je Grundsicherungsempfänger nicht überschritten werden dürfen, damit ein Antrag auf Grundsicherung genehmigt wird. Daher ist es ratsam, zunächst die Mehrbeträge aufzubrauchen, bevor eine Antragstellung erfolgt. Hier findet eine eingehende Prüfung von Einkommen durch Renten sowie Vermögen durch gebildete Rücklagen statt, wobei alle Geldbeträge lückenlos offengelegt werden müssen.
Keine Inanspruchnahme der finanziellen Mittel von Verwandten
In diesem Punkt besteht ein grundlegender Unterschied zwischen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Rentner. Sofern die Verwandten des Antragstellers nicht überaus vermögend sind, bleiben deren Einkünfte und Vermögen bei Gewährung der Grundsicherung außer Betracht, während vor Auszahlung der Sozialhilfe zunächst diese Quellen in Anspruch genommen werden. Bei vorhandenen Kindern besteht ein Grenzbetrag von 100.000 Euro jährlich, welcher dabei allen Kindern unabhängig voneinander gewährt wird. Einkommen und Vermögen von Schwiegertöchtern oder- söhnen bleiben jedoch völlig außer Betracht, da von dem Grenzbetrag lediglich die eigenen Kinder betroffen sind.
Eigene Einkünfte und Bezüge
Bei Rentnern, die eigene Einkünfte und Bezüge durch gesetzliche oder private Rentenversicherungen sowie Zahlungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen erhalten, ist zu beachten, dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass lediglich ein geringer Betrag zusätzlich gewährt werden kann. Allerdings werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, aus privaten oder betrieblichen Rentenversicherungen und auch gesetzliche Renten (sofern Grundrentenzeiten erfüllt sind) nur zum Teil angerechnet, damit der Anreiz, etwa einen Minijob auszuüben oder für das Alter rechtzeitig privat vorzusorgen, nicht verloren geht.
Anspruch berechnen
Nutzen Sie unseren Grundsicherungsrechner zur Berechnung Ihres Anspruchs.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.11.2021
- 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
- 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
- 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt