Rechner zum Thema
Grundsicherungsrechner
Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung. Er ermittelt den Regelbedarf, die Unterkunftstkosten sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Die Einkünften werden um absetzbare Beträge gemindert. Wird der Bedarf durch die verbleibenden Einkünfte nicht gedeckt, besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Auch die Einkünfte des Partners werden vom Rechner erfasst und ggf. auf die Grundsicherung des Antragstellers angerechnet. Alle Berechnungen erläutern wir detailliert hinter den Info-Buttons im Ergebnis.Die Höhe der Grundsicherung richtet sich generell nach jedem vorliegenden Einzelfall und dessen Rahmenverhältnissen. Beispielsweise ist speziell zu berücksichtigen, ob die bedürftige Person in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern lebt. Auch der Wohnort spielt eine wichtige Rolle, da die ortsüblichen Mieten stark variieren können. Für behinderten Menschen entsteht ein zusätzlicher Mehrbedarf, der ebenfalls übernommen wird. Die Ansprüche Leistungsberechtigten werden seit dem Jahr 2011 in drei unterschiedliche Regelbedarfsstufen unterteilt, nach denen sich die Höhe der grundsätzliche Leistungen ohne die zusätzlich übernommenen Zahlungen der Miete richten.
Einfache Formel für die Höhe der Grundsicherung
Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ergibt sich vereinfacht anhand folgender Gleichung:
Bedarf abzüglich Einkommen = Grundsicherung |
Höhe des Bedarfs
Für die Höhe der Grundsicherung ist zunächst der Bedarf des Antragstellers maßgebend. Der Bedarf setzt sich zusammen aus seinen pauschal angenommenen, notwendigen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt (Regelbedarf). Neben dem Regelbedarf werden die tatsächlichen, angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten als Bedarf berücksichtigt. Schließlich wird aufgrund besonderer Lebenslagen ein Mehrbedarf bestimmt. Zu diesen besonderen Lebenslagen, die einen Mehrbedarf erfordern gehören:
- Schwangerschaft ab der 13. Woche
- Alleinerziehend
- Gehbehinderung
- Krankheit (Mehrbedarf für Ernährung)
- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
Berechnung des Einkommens
Hier werden für die Höhe der Grundsicherung die Einkommen des Antragstellers summiert. Vom Erwerbseinkommen, von privaten Renten und von gesetzlichen Renten (sofern Grundrentenzeiten erfüllt) können bestimmte Freibeträge abgezogen werden, um letztlich einen Anreiz für Erwerbstätigkeit bzw. einen Anreiz zur Vorsorge zu schaffen.
Höhe des Anspruchs auf Grundsicherung
Wenn die Höhe des Einkommens den Bedarf nicht decken kann hat der Antragsteller einen Anspruch auf Grundsicherung in Höhe des nicht gedeckten Bedarfs.
Beispiel 1
Eine alleinstehende, anspruchsberechtigte Person lebt in einer eigenen Wohnung mit 380 Euro Warmmiete und bezieht 650 Euro eigene Einkünfte.
Die Person hat 2022 zunächst einen Grundanspruch in Höhe von 449 Euro. Dazu kommen in diesem Fall die Kosten für Warmmiete in Höhe von 380 Euro, was einen Gesamtanspruch in Höhe von 829 Euro ergibt. Hierauf werden nun die eigenen Einkünfte der Person angerechnet. Der nicht gedeckte Bedarf (829 abzgl. 650) entspricht der Höhe der Grundsicherung in Höhe von 179 Euro.
Beispiel 2
Zwei verheiratete, anspruchsberechtigte Personen leben in einem eigenen Haushalt mit 450 Euro Warmmiete und beziehen eigene Einkünfte in Höhe von 900 Euro.
Jeder der beiden Personen steht 2022 ein Regelbedarf in Höhe von 404 Euro zu, also zusammen 808 Euro. Dazu zahlen Sie Warmmiete in Höhe von 450 Euro, was einen Gesamtbedarf in Höhe von 1.258 Euro ergibt. Nun werden die eigenen Einkünfte angerechnet (1.258 abzgl. 900), somit ergibt sich eine Grundsicherung in Höhe von 358 Euro.
Beispiel 3
Eine anspruchsberechtigte Person lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern, es entfallen keine Kosten für Miete und die eigenen Einkünfte betragen 120 Euro.
Die Person hat 2022 lediglich einen Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von 360 Euro, da keine zusätzlich zu übernehmenden Mietkosten anfallen. Die eigenen Einkünfte in Höhe von 120 Euro werden angerechnet (360−120), sodass eine Aufstockung in Höhe von 240 Euro erfolgt.
Anspruch berechnen
Nutzen Sie unseren Grundsicherungsrechner, um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu berechnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 14.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.11.2021
- 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
- 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
- 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt