Grundsicherung Anspruch

Grundsicherung im Alter

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Rechner zum Thema

Grundsicherungsrechner

Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung. Er ermittelt den Regelbedarf, die Unterkunftstkosten sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Die Einkünften werden um absetzbare Beträge gemindert. Wird der Bedarf durch die verbleibenden Einkünfte nicht gedeckt, besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Auch die Einkünfte des Partners werden vom Rechner erfasst und ggf. auf die Grundsicherung des Antragstellers angerechnet. Alle Berechnungen erläutern wir detailliert hinter den Info-Buttons im Ergebnis.

Im Jahr 2003 wurde eine Grundsicherung für Menschen ab einem Alter von 65 Jahren, also ab der Regelaltersgrenze, beschlossen. Diese Leistung orientiert sich grundsätzlich an den Beträgen der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II, wobei zusätzlich noch anfallende Kosten für eine angemessene Wohnung übernommen werden und der Zahlbetrag daher in jedem einzelnen Fall unterschiedlich hoch ausfallen kann. Ende des Jahres 2017 waren bereits über eine Million betagte und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen auf die Zahlung der Grundsicherung angewiesen, um so ihren Lebensunterhalt bewältigen zu können.

Gebildete Rücklagen

Ein Großteil der Menschen bildet im Laufe des Lebens Rücklagen für das Alter, wozu beispielsweise Sparkonten und Sparbücher zählen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass für den Erhalt der Grundsicherung im Alter bestimmte Grenzen an Rücklagen nicht überschritten werden dürfen. Daher müssen die Sparguthaben zunächst bis zu diesen Grenzen aufgebraucht werden, bevor ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden kann.

Die Bundesregierung hat immerhin ab April 2017 den Vermögensfreibetrag von 2.600 auf 5.000 Euro erhöht. Diese Regelung gilt auch für alle weiteren Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Das heißt, zwei erwachsene Grundsicherungsbezieher haben eine Vermögensgrenze von 10.000 Euro, pro Kind kommen noch jeweils 500 Euro hinzu.

Einkommen und Vermögen von Verwandten

Bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe wird auf das Einkommen und Vermögen von Verwandten zugegriffen, während dies bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht der Fall ist. Eine Ausnahme kann hierbei allerdings eine Situation bilden, in der sich in der Verwandtschaft des Bedürftigen überaus vermögende Personen befinden. Die Grenze hierfür liegt für Kindern und Eltern bei 100.000 Euro Einkommen jährlich, welche bei vorhandenen Kindern für jedes davon einzeln berücksichtigt wird. Sind die Kinder verheiratet, bleibt das Einkommen deren Ehepartner, genau wie das Vermögen der Kinder, außer Betracht.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
  • 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
  • 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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