Grundsicherung Anspruch

Regelbedarf 2022

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Rechner zum Thema

Grundsicherungsrechner

Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung. Er ermittelt den Regelbedarf, die Unterkunftstkosten sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen. Die Einkünften werden um absetzbare Beträge gemindert. Wird der Bedarf durch die verbleibenden Einkünfte nicht gedeckt, besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Auch die Einkünfte des Partners werden vom Rechner erfasst und ggf. auf die Grundsicherung des Antragstellers angerechnet. Alle Berechnungen erläutern wir detailliert hinter den Info-Buttons im Ergebnis.

Der Regelbedarf definiert den grundlegenden Bedarf zum Leben und ist damit die Grundlage des Bedarfs für die Grundsicherung. Für die Gewährleistung des Existenzminimums in Deutschland wird der notwendige Lebensunterhalt ermittelt und als Regelbedarf definiert. Der Regelbedarf orientiert sich am Lebensstandard einkommensschwacher Haushalte und umfasst insbesondere Bedarfe für

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie
  • Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, wobei nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden wird. Soweit der Regelbedarf nicht durch Einkommen, Vermögen oder durch "vorrangige" Hilfen gedeckt werden kann, besteht Anspruch auf staatliche Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs. Seine Berechnung wird seit 2011 alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt ausgeführt. Zugrunde gelegt werden aktuelle Einkommensdaten und Verbrauchsstichproben für jeweils verschiedenen Haushaltstypen. Jährlich werden die Regelbedarfssätze anhand der Preisentwicklung sowie der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.

Für die Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zur Bestimmung des Gesamtbedarfs noch die Unterkunftskosten sowie Mehrbedarfe zum Regelbedarf hinzu addiert, um schließlich zu prüfen, ob die eigenen Einkünfte diesen Bedarf decken können.

Regelbedarfsstufen 2022

Während z.B. für die Gewährung von ALG II insgesamt sechs Regelbedarfsstufen definiert sind, werden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur die ersten drei dieser Regelbedarfsstufen verwendet. Denn die Stufen 4 bis 6 sind für minderjährige Kinder definiert. Diese haben jedoch keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß Viertem Artikel des SGB XII. Minderjährige Kinder haben im Sinne dieses Gesetzes eigenes Einkommen, wozu auch Kindergeld und etwaige Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Elternteils zählen. Für deren Bedarfsdeckung sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:

  • Bei Alleinerziehenden: Hat das Kind bis zu seinem 12. Geburtstag einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
  • Hat das Kind Anspruch auf Wohngeld?
  • Kann das Kind Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bekommen, bis es 14 Jahre alt ist?

Regelbedarfsstufe 1

Die Stufe 1 beinhaltet eine Grundsicherung in Höhe von 449,00 Euro und gilt für alleinlebende erwachsene Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben. Auch Menschen mit Behinderungen, die eine Wohngemeinschaft führen und dort ambulant betreut werden, erhalten jeweils die Grundsicherung der Regelbedarfsstufe 1.

Regelbedarfsstufe 2

Zwei erwachsene Menschen, die in einer Ehe oder ähnlichen Lebensgemeinschaft wohnen und einen eigenen Haushalt führen, erhalten jeweils eine Grundsicherung in Höhe von 404,00 Euro.

Regelbedarfsstufe 3

Eine Zugehörigkeit zur Stufe 3 beinhaltet einen Anspruch in Höhe von 360,00 Euro. Sie ist gegeben, wenn eine Person nicht allein in einer eigenen Wohnung lebt oder keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Ehegatten beziehungsweise Partner führt. Dies gilt nach der neu beschlossenen Rechtslage ebenfalls für behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben.

Regelbedarfsstufe 4 *

Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben einen Anspruch auf 376,00 Euro.

Regelbedarfsstufe 5 *

Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben einen Anspruch auf 311,00 Euro.

Regelbedarfsstufe 6 *

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen Anspruch auf 285,00 Euro.

*) Die Regelbedarfstufen 4, 5, und 6 für minderjährige Kinder werden bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht benötigt.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Gibt es eine Tabelle für die Zusammensetzung des Regelbedarfs?

    Unser Nutzer ka.....com hatte am 23.07.2020 folgende Frage:
    Hallo und guten Tag,
    ich suche eine Tabelle in der die einzelnen Posten, wie z.B. für Kleidung, Kultur, Strom, Wasser, Wohnung, Gesundheit, Telefon, Reparaturen oder Neuanschaffungen, Ernährung usw. Im Einzelnen aufgeführt sind, bzw. wie von behördlicher bzw. juristischer Seite ein Grundbedarf berechnet wird.
    Insbesondere interessiert mich die Berechnung für alleinstehende Rentner. Kennen Sie einen Zugang zu dieser Tabelle für 2020?
    Ist es auch weiterhin so, dass kleinste Rentenerhöhungen oder andere Zuwendungen komplett von der Grundsicherung abgezogen werden?

    Kennen Sie einen Ratgeber, Buch, Prospekt usw. Wie man sein Leben mit Grundsicherung leichter gestalten kann? Kochen, finanzielle Lage verbessern usw., Kontakte? Und darf das Wort Kultur realistisch gesehen noch fallen?

    Eines der grössten Probleme scheint mir, dass keine realistische Möglichkeit zu bestehen scheint, seine finanzielle Lage zu verbessern, der Freibetrag auf Kleinstniveau ist einfach niederschmetternd und deckt meist kaum den Mehraufwand.... oder haben Sie andere Informationen oder Tipps?
    Besonders die anfangs erwähnte Tabelle würde uns helfen.
    Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören,
    Karla T.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 23.07.2020:
    Sehr geehrte Frau T,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie die Grundsicherung grundsätzlich berechnet wird, können Sie recht anschaulich anhand der Beispiel-Berechnung unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php in Erfahrung bringen.

    Letztlich ergibt sich die Höhe der Grundsicherung aus dem Bedarf abzüglich des Einkommens. Der Bedarf entspricht dabei dem sogenannten Regelbedarf, der auch z.B. für Arbeitslosengeld II zugrundegelegt wird. Dieser Regelbedarf wird gemäß des Regelbedarf-Ermittlungsgesetz ermittelt. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz wird detailliert beschrieben, wie der Regelbedarf berechnet wird.

    Unter anderem finden Sie dort auch eine Ihren Wünschen entsprechende Tabelle, die die Bedarfe für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt für 2011 festschreibt:

    - Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 128,46
    - Bekleidung und Schuhe 30,40
    - Wohnen, Energie und Instandhaltung 30,24
    - Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände 27,41
    - Gesundheitspflege 15,55
    - Verkehr 22,78
    - Nachrichtenübermittlungen 31,96
    - Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96
    - Bildung 1,39
    - Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 7,16
    - Andere Waren und Dienstleistungen 26,50
    - Summe 361,81

    Im weiteren wird beschrieben, wie diese Summe auf andere Personengruppen (Ehepaare etc.) hochgerechnet wird und wie der Regelbedarf jährlich anhand der allgemeinen Preissteigerungen und Entwicklung der Nettolöhne angepasst wird.
    Insofern werden zwar jährliche Rentenerhöhungen voll auf die Grundsicherung angerechnet, jedoch steigt auch jährlich der Regelbedarf. Je nach Erhöhung der Rente und Entwicklung des Regelbedarfs kann dies schließlich zu einer höheren oder zu einer niedrigeren Grundsicherung führen.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet online unter https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html eine Broschüre zum Herunterladen an. Eventuell finden Sie hier noch weitere Informationen.

    Leider habe ich auch keine anderen Tipps, wie Sie Ihre finanzielle Situation im Zusammenhang mit der Grundsicherung verbessern können und hoffe für Sie, dass Sie über die Runden kommen.
    Mit herzlichen Grüßen
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Grundsicherung?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 14.03.2022

Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 14.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 05.11.2021

  • 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
  • 17.11.2020: Überarbeiten des Grundsicherungs-Rechners für 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Freibeträge anlässlich der Grundrente und hinterlegen der neuen Regelbedarfssätze 2021.
  • 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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