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Rentenbeginn-Rechner
Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.In Deutschland kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Altersrente beantragen. In der Regel hat der Versicherte darauf Anspruch, wenn er die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sowie eine Wartezeit von fünf Jahren eingehalten hat. Daher wird diese Rente auch Regelaltersrente genannt. In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung Teil der Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmer sind hier rentenversichert. Auch Selbstständige können freiwillig beitreten.
Die gesetzliche Rentenversicherung – eine Säule der Altersvorsorge
Während ihres gesamten Erwerbslebens zahlen sie regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse ein, deren Höhe vom Verdienst abhängig ist. Aus den ständig eingehenden Zahlungen der Arbeitnehmer finanziert die Rentenkasse im Solidarprinzip dann die monatlichen Auszahlungen an die Rentner.
Aufgrund der wachsenden Anzahl an Ruheständlern und den gestiegenen Lebenshaltungskosten reichen die laufenden Einnahmen jedoch nicht mehr aus, um jedem Rentner eine Rente zu zahlen, mit der er auch auskommen kann. Daher ist die gesetzliche Rentenversicherung heute nur ein Baustein der Altersvorsorge – die betrieblichen und privaten Renten spielen eine immer größere Rolle.
Arbeiten bis zum 67. Lebensjahr
Das deutsche Rentenversicherungssystem ist in den letzten Jahren reformiert worden, um der drohenden Unterfinanzierung aus den oben genannten Gründen entgegenzuwirken. Wichtigste Änderung war die Anhebung der Regelaltersgrenze. In der Regel kann heute ein Versicherter erst mit 67 Jahren die Altersrente erhalten, dafür muss er jedoch in den letzten fünf Jahren auch Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Rentenkassen informieren regelmäßig, wie hoch die Rente zum Zeitpunkt des Renteneintritts dann sein wird. Grundlage für diese Berechnung ist die bisherige Beitragszahlung des Versicherten. Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Regelaltersgrenze erfüllt, so erhält der Ruheständler seine Bezüge in voller Höhe. Möchte er früher in Rente gehen, was unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, so muss er Abschläge hinnehmen. Arbeitet er dagegen einige Zeit länger, so wird er mehr Rente erhalten.
Ab wann wird die Regelaltersrente gezahlt?
Die Altersrente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Der Anspruch beginnt ab dem Monat nach dem 67. Geburtstag des Ruheständlers. Geht der Rentenantrag verspätet ein, so wird die Rente noch für drei Monate rückwirkend gezahlt. Versicherte, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten mit Erreichen der Regelaltersgrenze dann auch die Altersrente. Im Rentenantrag können die Versicherten jedoch auch darüber informieren, dass sie länger arbeiten möchten und somit einen späteren Rentenbeginn beantragen.
Wie berechnet sich die Rente?
Mit jeder Beitragszahlung wächst das Rentenkonto eines Versicherten – allerdings ist die Währung hier nicht Euro, das Geld wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Je höher der Lohn, desto mehr Entgeltpunkte bekommt der Versicherte. Je länger Beiträge eingezahlt werden, umso höher wird das Kontoguthaben. Die Ermittlung der Rentenhöhe erfolgt dann nach einer komplizierten Formel. Unser Rentenrechner übernimmt die Berechnung für alle, die sich vorab informieren möchten. Bestimmend für die Höhe der individuellen Rente sind mehrere Faktoren. Einige von ihnen sind gesetzlich festgelegt, nur die Entgeltpunkte seines Rentenkontos kann der Versicherte tatsächlich selbst beeinflussen.
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor |
Das Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird mit dem Zugangsfaktor 1,0 bewertet. Für jeden Monat, den der Rentner früher seinen Ruhestand genießen möchte, gibt es einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent. Jeder Monat längere Beitragszahlung bringt einen Zuschlag von 0,5 Prozent.
Der aktuelle Rentenwert wird gesetzlich festgelegt, mit ihm werden die eingesammelten Entgeltpunkte wieder in Euro umgerechnet. Er orientiert sich am allgemeinen Lohnniveau sowie an den Lebenshaltungskosten in Deutschland. Wird über Rentenerhöhungen gesprochen, so ist eigentlich dieser aktuelle Rentenwert gemeint, der dann angehoben wird. Diese Steigerung wird meist in Prozent angegeben.
Für die Regelaltersrente gilt der Rentenfaktor 1,0.
Wer kann früher in Rente gehen?
Der Rentenbeginn nach dem 67. Lebensjahr gilt für alle Versicherte ab dem Geburtsjahr 1964. Vor der Rentenreform im Jahre 2012 lag das Renteneintrittsalter für die Altersrente bei 65 Jahren, dieses wird jetzt schrittweise angehoben. Wer also vor dem Jahr 1964 geboren wurde, kann bereits einige Monate früher in Rente gehen. Unser Rechner für den Rentenbeginn ermittelt das individuelle Renteneintrittsalter für jeden Geburtsmonat.
Außerdem gibt es besondere Regelungen für
- langjährig Versicherte, die nach 35 Jahren Beitragszahlung mit 65 Jahren in Rente gehen können, allerdings nur mit Abschlägen
- besonders langjährig Versicherte, die mit Abschlägen bereits nach dem 63. Lebensjahr den Ruhestand genießen können, wenn sie 45 Jahre versichert waren
- für Schwerbehinderte
- für dauerhaft unter Tage arbeitende Rentenversicherte.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Regelaltersrente
Anspruch auf die Regelaltersgrenze haben also gesetzlich Rentenversicherte, wenn
- sie das 67. Lebensjahr beendet haben (ab Geburtsjahr 1965) oder, wenn sie früher geboren worden sind, die Regelaltersgrenze gemäß Rententabelle erreicht haben
- eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben
- einen Rentenantrag gestellt haben.
Wie hoch die Rente ist, berechnet die Rentenversicherung auf Grundlage der Rentenformel, wobei die persönlichen Entgeltpunkt ein wichtiger Faktor sind. Alle Informationen dazu können Versicherte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 17.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurden zuletzt am 17.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 12.11.2021
- 06.08.2019: Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- 13.03.2019: Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
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