Mit dem Erwerbsminderungsrenten-Rechner berechnen Sie die Höhe Ihrer möglichen Rente, die Sie aktuell bei Eintritt wegen teilweiser oder auch voller Erwerbminderung zu erwarten haben. Diese Rente wird übrigens oftmals und fälschlicherweise noch EU Rente oder Erwerbsunfähigkeitsrente genannt. Sie erfahren, wieviel Sie künftig trotz Rentenbezug hinzuverdienen dürfen und ob Sie ein Anrecht auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Zudem wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren berechnet. Darüber hinaus finden Sie zahlreiche detaillierte Zusatzinformationen zu den unterschiedlichen Erwerbsminderungsrenten und die Herleitung sämtlicher Berechnungen im Rechner.
Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente in Kürze
Inhalt
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Entgeltpunkte (Rentenpunkte) allgemein
Jährlich können Entgeltpunkte in Höhe des Verhältnisses vom eigenen beitragspflichtigen Gehalt zum Bundesdurchschnitt erworben werden. Ein Durchschnittsverdiener erhält für seine jährlichen Beitragszahlungen also jeweils genau einen Entgeltpunkt. Die Anzahl seiner Entgeltpunkte stimmt daher theoretisch mit der Anzahl seiner Beitragsjahre überein. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen z.B. 50 Prozent über dem Durchschnitt, so werden 1,5 Entgeltpunkte, liegen sie 50 Prozent darunter, werden 0,5 Entgeltpunkte erworben. Nach oben sind die jährlich möglichen Entgeltpunkte durch das Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze zum Durchschnittsentgelt gedeckelt.
Künftige Entgeltpunkte für die Dauer der Zurechnungszeit
Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden den bisherigen Beitragsjahren noch Zeiten hinzugerechnet (Zurechnungszeit), damit die Versicherten eine angemessene Rente erhalten. Mit der Zurechnungszeit wird fiktiv angenommen, dass der Betroffene bis zum Ende dieser Zurechnungszeit hätte arbeiten können.
Ab 2019 wurde diese Zeit verlängert, so dass sie für Neurentner seit dem bis zum Beginn der regulären Altersrente berechnet wird. Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Zwischen 2019 und 2031 wird die Dauer der Zurechnungszeit schrittweise von 63 Jahren und 8 Monaten auf 67 Jahre erhöht. Die künftig zu berücksichtigenden Entgeltpunkte berechnen sich aus dem Durchschnitt der bisher erzielten Punkte, und zwar für die Dauer der sogenannten Zurechnungszeit.
Tabelle Zurechnungszeit Erwerbsminderungsrente seit 2019
Tabelle Verlängerung der Zurechnungszeit zur Berechnung künftiger Entgeltpunkte seit 2019 | |
---|---|
Eintritt der Erwerbsminderung | Ende der Zurechnungszeit im Alter von |
2019 | 65 Jahre + 8 Monate |
2020 | 65 Jahre + 9 Monate |
2021 | 65 Jahre + 10 Monate |
2022 | 65 Jahre + 11 Monate |
2023 | 66 Jahre + 0 Monate |
2024 | 66 Jahre + 1 Monate |
2025 | 66 Jahre + 2 Monate |
2026 | 66 Jahre + 3 Monate |
2027 | 66 Jahre + 4 Monate |
2028 | 66 Jahre + 6 Monate |
2029 | 66 Jahre + 8 Monate |
2030 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 2031 | 67 Jahre + 0 Monate |
Günstigerprüfung für die Zurechnungszeit
Neben der verlängerten Zurechnungszeit wurde auch eine sogenannte "Günstigerprüfung" eingeführt: Bei der Berechnung, welches Einkommen in der Zurechnungszeit fortgeschrieben wird, bleiben die letzten vier Versicherungsjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn sie negativ zu Buche schlagen würden. Diese Günstigerprüfung ist in erster Linie für solche Versicherte vorteilhaft, deren Einkommen bereits in den letzten Jahren vor der amtlich festgestellten Erwerbsminderung gesunken ist – etwa durch eine gesundheitsbedingte Verkürzung der Arbeitszeit, Krankheitsphasen oder den Wegfall von Überstunden. Die Günstigerprüfung nimmt der Rentenversicherungsträger von Amts wegen vor, wird aber im Erwerbsminderungsrenten-Rechner nicht berücksichtigt.
Entgeltpunkte gesamt
Für die Erwerbsminderungsrente werden also folgende Entgeltpunkte berücksichtigt:
Entgeltpunkte gesamt |
---|
= Bisherige Entgeltpunkte + Künftige Entgeltpunkte |
Wie berechnet man die Entgeltpunkte bei der Erwerbsminderungsrente?
Um die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte, welche für die Höhe der Rente maßgebend sind, exakt zu bestimmen, wäre Ihr kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Damit Ihnen die Eingabe all dieser Daten erspart bleibt, vereinfacht der Erwerbsminderungsrenten-Rechner die Berechnung der Entgeltpunkte und liefert mit folgender Methodik insbesondere bei einer relativ konstanten Erwerbsbiografie einen sehr guten Näherungswert für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Zunächst werden anhand Ihres derzeitgen Gehalts und dem aktuellen Durchschnittsentgelt die Entgeltpunkte für das aktuelle Jahr berechnet. Ausgehend davon werden für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab Ihrem Berufseinstieg bis zum heutigen Zeitpunkt bestimmt sind. Dabei werden jährlich die maximal möglichen Entgeltpunkte aufgrund der im jeweilgen Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze beachtet.
Die Rentenschätzung berücksichtigt also, dass tendenziell zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende der Karriere mehr verdient wird. Denn die Steigerung des Gehalts ist nicht nur von den allgemeinen Lohn- bzw. Tariferhöhungen geprägt, welche die Veränderung des bundesweiten Durchschnittseinkommens bestimmen. Nicht zuletzt entwickelt sich das persönliche Gehalt im Laufe eines Berufslebens nämlich auch mit dem Aufstieg auf der Karriereleiter oder z.B. in Verbindung mit steigenden Altersklassen.
1. Prüfung der Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente
Alle Voraussetzungen zum Bezug der Erwerbsminderungsrente sind bei Herrn Voigt gegeben:
- Die medizinischen Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderung erfüllt Herr Voigt, denn er kann dauerhaft, also für mindestens sechs Monate keiner Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachkommen.
- Herr Voigt erfüllt mit seinen inzwischen 21 Beitragsjahren die allgemeine Wartezeit und
- er hat in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung durchgehend gearbeitet, also die Voraussetzung von mindestens drei Jahren mehr als erfüllt.
2. Berechnung der aktuellen Entgeltpunkte von Herrn Voigt
In Relation zum 2022 aktuellen Durchschnittsentgelt in Höhe von 41.541 Euro verdient Herr Voigt zu Beginn seiner Erwerbsminderung im Alter von 41 Jahren das 0,8666fache davon. Dieser Wert entspricht auch der Anzahl seiner Entgeltpunkte für dieses Jahr, die ggf. aber nach oben durch die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze auf 2,0510 Punkte gedeckelt sein könnten.
Herr Voigt erhält 0,8666 Entgeltpunkte für das Jahr 2022.
3. Berechnung der bisherigen Entgeltpunkte für Herrn Voigts Berufslaufbahn
Um Herrn Voigts bisherige Entgeltpunkte exakt zu bestimmen, wäre sein kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner vereinfacht die Berechnung der Entgeltpunkte und wendet die oben beschriebene Methodik an. Es werden also ausgehend von den Entgeltpunkten für das aktuelle Jahr für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab seinem Berufseinstieg bis zum heutigen Zeitpunkt bestimmt sind. Demnach wurden konkret folgende Entgeltpunkte für Herrn Voigt ermittelt:
Alter | Entgeltpunkte |
---|---|
20 | 0,6846 |
21 | 0,6933 |
22 | 0,7019 |
23 | 0,7106 |
24 | 0,7193 |
... | ... |
37 | 0,8319 |
38 | 0,8406 |
39 | 0,8493 |
40 | 0,8579 |
Summe bisherige Entgeltpunkte | 16,1966 |
4. Berechnung der künftigen Entgeltpunkte mittels Zurechnungszeit für Herrn Voigt
Die künftig zu berücksichtigenden Entgeltpunkte berechnen sich aus dem Durchschnitt der bisherigen Punkte (0,0643 monatlich), und zwar für die Dauer der Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beginnt mit Renteneintritt und endet mit 65 Jahren und 11 Monaten (Stand 2022). Zwischen 2019 und 2031 wird die Dauer der Zurechnungszeit schrittweise bis auf 67 Jahre erhöht. Herrn Voigts Zurechnungszeit beträgt 299 Monate.
Für Herrn Voigt werden 0,0643 × 299 Monate = 19,2257 künftige Entgeltpunkte berücksichtigt.
5. Berechnung der gesamten Entgeltpunkte für Herrn Voigt
Die für die Rentenformel insgesamt zu verwendenden Entgeltpunkte entsprchen der Summe von Herrn Voigts bisher erzielten Rentenpunkte und den durch die Zurechnungszeit gewährten künftigen Punkte.
Gesamte Entgeltpunkte für Herrn Voigt | |
---|---|
Bisherige Entgeltpunkte | 16,1966 |
+ Künftige Entgeltpunkte | 19,2257 |
= Gesamte Entgeltpunkte | 35,4223 |
6. Berechnung des Zugangsfaktors von Herrn Voigt
Wie oben beschrieben, berücksichtigt der Zugangsfaktor innerhalb der Renntenformel Ab- oder Zuschläge zu einer Rente, wenn diese früher oder später als zum regulären Beginn (z.B. bei Altersrenten) in Anspruch genommen wird. Wäre Herr Voigt bei Antritt der Erwerbsminderungsrente 2022 mindestens 64 Jahre und 8 Monate alt, so würde kein Abschlag erfolgen. Er ist allerdings mehr als 36 Monate jünger, weshalb seine berechnete Rente dauerhaft um den maximalen Abschlag von 10,8 Prozent gekürzt wird.
Herrn Voigts Zugangsfaktor beträgt 1,0 − 0,1080 = 0,8920
7. Ermittlung des Rentenwerts
Herr Voigt hat seine bisherigen Entgeltpunkte alle in Westdeutschland gesammelt, weshalb zur Berechnung seiner Erwerbsminderungsrente der Rentenwert West in Höhe von derzeit 34,19 €. zugrunde gelegt wird.
Rentenwert West = 34,19 Euro
8. Bestimmung des Rentenartfaktors
Der Rentenartfaktor für eine teilweise Erwerbsminderung beträgt 0,5, der Rentenartfaktor für die volle Erwerbsminderung beträgt 1,0.
Rentenartfaktor für Rente bei voller Erwerbsminderung = 1,0
9. Anwendung der Rentenformel für Herrn Voigt
Anwendung Rentenformel | |
---|---|
Entgeltpunkte | 35,4223 |
× Zugangsfaktor | 0,8920 |
× Rentenwert West | 34,19 (Stand 1.Hj. 2022) |
× Rentenartfaktor | 1,00 |
= Volle Erwerbsminderungsrente | 1.080,29 |
Von der hier hochgerechneten Bruttorente muss Herr Voigt allerdings noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent sowie ggf. Steuern entrichten.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung am 18.03.2022
Die Seiten der Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" wurden zuletzt am 18.03.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 05.01.2022
- 05.01.2022: Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2022.
- 12.11.2021: Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt
- 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Erwerbsminderungsrenten-Rechner sowie in den Texten der Themenwelt Erwerbsminderungsrente
- 27.01.2021: Update des Berechnungsbeispiels auf der Seite des Erwerbsminderungsrenten-Rechners
- 16.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Erwerbsminderungsrenten-Rechner sowie die entsprechenden Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Kann durch Hinzuverdienst die Erwerbsminderungsrente gestrichen werden?
Guten Tag,
ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und möchte ca 12 Stunden im Monat eine Honorartätigkeit ausüben.
Gelten dann die 6300 Euro als Zuverdienstgrenze?
Was bedeutet Hinzuverdienstdeckel und wann würde der zur Geltung kommen?
Muss ich vor Beginn des Honorarvertrags mit der RV Kontakt aufnehmen?
Kann mir die Rente aufgrund der Honorartätigkeit entzogen werden?
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rose S.
Sehr geehrte Frau S,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Generelle Infos zur Hinzuverdienstgrenze und zum Hinzuverdienstdeckel finden Sie auf unseren Seiten unter https://www.smart-rechner.de/erwerbsminderungsrente/rechner.php.
Beispiel zum Hinzuverdienstdeckel bei Monatsrente von 1.000 Euro: Der Hinzuverdienstdeckel setzt sich aus der Summe Ihrer monatlichen Rente und der auf den Monat heruntergerechneten Hinzuverdienstgrenze zusammen.
Monatsrente 1.000 €
+ Hinzuverdienstgrenze 525 €
= Hinzuverdienstdeckel 1.525 €
Kontaktaufnahme zur RV: Sie müssen der Deutsche Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung melden. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes kommt es dann gegebenenfalls zu einer Rentenkürzung.
„Streichen“ bzw. „Entziehen" der Rente: Rein rechnerisch kann folgendes passieren.
Wenn Sie im obigen Beispiel etwa 2.000 Euro monatlich zur Rente von 1.000 Euro hinzuverdienen, so werden aufgrund der Hinzuverdienstgrenze zunächst 40 Prozent von 1.000 Euro (Differenz zwischen Deckel und Grenze) , also 400 Euro auf die Rente angerechnet. Mit 2.000 Euro Hinzuverdienst wird der Deckel zudem um 475 Euro überschritten. Diese 475 Euro werden zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet. Somit werden also zusammen 875 Euro auf die Rente angerechnet.
Wenn Sie im obigen Beispiel einen Hinzuverdienst von 2.200 Euro haben, werden zunächst wieder 40 Prozent von 1.000, also 400 Euro angerechnet. Dazu kommen jedoch nun 100 Prozent von 675 Euro (2.200 minus 1.525). Zusammen wären dies also 1.075 Euro, die auf die Rente angerechnet werden. Damit wäre die Rente „aufgefressen“ bzw. „entzogen“.
Fragen Sie aber vorsichtshalber im Rahmen einer Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung nochmals genau nach. Eine solche Beratung ist kostenlos und kann unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html vereinbart werden.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Was ändert sich wenn ich die Regelaltersrente erreicht habe?
Was ändert sich wenn ich die Regelaltersrente erreicht habe?
Ich bekomme zur Zeit Erwerbsminderung.
Gruß
Uwe N
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Damit Sie dann ab dem nächsten Monat nicht ohne Einkommen dastehen, sollten Sie rund drei bis sechs Monate davor Ihre Altersrente beantragen.
Eine recht informative Internetseite finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/
Eventuell machte es für Sie Sinn, einmal die unentgeltliche Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, um Ihren konkreten Fall zu erörtern.
Wie hoch darf Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente sein?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Können Sie mir sagen wie viel ich bei einer Erwerbsminderungsrente dazu verdienen kann/darf, ohne Abzüge zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus und mit
freundlichen Grüßen Andreas L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/erwerbsminderungsrente/rechner.php wird im Ergebnis die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei voller und bei teilweiser Erwerbsminderung ausgegeben und hinter den Buttons detailliert erklärt. Das müsste Ihnen weiterhelfen.
Wie lautet die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente?
Sehr geehrte Redaktionsmitarbeiter,
ich bekomme seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente, da ich nur 80 Prozent
Teilzeitarbeiten kann.
Seit August 2019 wurde meine Teilzeit auf 70 Prozent zurück gefahren, weil
mein Arbeitgeber sonst fast insolvent gegangen wäre.
Jetzt wurde meine Rente gleichbleibend von Januar bis Dezember 2019 und
darüber hinaus errechnet, obwohl ich ja seit August 2019 einiges weniger
verdiene.
Ich bekomme jeweils den Mindestlohn ausbezahlt, somit möchte ich hier
keine genauen Zahlen nennen.
Es wurde von der Rentenversicherung wie folgt mitgeteilt:
Von Januar bis Juli pro Monat brutto € 1.247,81
Von August bis Dezember pro Monat brutto € 1.087,18
Errechnete Hinzuverdienstgrenze 2019 € 14.170,57
Meine schriftliche Anfrage an die RV war, ob sich die Rentenbezüge denn
nicht ab August 2019 erhöhen würden?
Ich verstehe leider nicht, warum es nur so eine lapidare Erklärung gibt
und wie die Zusammenhänge da sind?!
Mit freundlichen Grüßen
Michael A
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie etwas hinzuverdienen oder nicht. Erst wenn Sie zu viel hinzuverdienen, wird etwas von Ihrer Rente abgezogen.
Im Detail wird die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung folgendermaßen berechnet: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung orientiert sich individuell an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Ihr Hinzuverdienst wird dabei jährlich mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen. Liegt der jährliche Hinzuverdienst über der Grenze, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden Ihnen dann 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen.
Mit besten Grüßen
Brutto-Rente steigt, wenn ich mich jünger mache!?
Hallo Redaktion smartrechner.de ,
Smartrechner - Erwerbsminderungsrente.
Wie kann das sein ?
Wenn ich mich bei meinem Geburtsdatum um 30 Jahre jünger mache,
also wesentlich weniger Jahre gearbeitet habe, meine Brutto Rente um 300,00 € ansteigt ?
Was mache ich da Falsch ?
Können Sie mir da weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen H.
Hallo Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Berechnung der Rentenpunkte für die Erwerbsminderungsrente verläuft ja grundsätzlich so, dass der Jahresdurchschnitt der bis zum Eintrittsfall gesammelten Rentenpunkte für jedes Jahr der Zurechnungszeit hinzuaddiert wird.
D.h. ein gut Verdienender, der bis zum Eintrittsfall nur 10 Jahre Rentenpunkte gesammelt hat , erhält für die Zeit, bis zu der er normalerweise noch arbeiten müsste, den Durchschnitt der bisherigen Punkte je Jahr gutgeschrieben.
Ein schlecht Verdienender, der bis zum Eintrittsfall 30 Jahre Rentenpunkte gesammelt hat, erhält für die Zeit, bis zu der er normalerweise noch arbeiten müsste, den eher geringen Durchschnitt der bisherigen Punkte je Jahr gutgeschrieben.
Bei der Erwerbsminderungsrente ist es also eigentlich egal, wieviele Jahre Sie bereits Rentenpunkte gesammelt haben. Lediglich der Jahresdurchschnitt der bisherigen Punkte ist entscheidend.
Dass Sie bei Eingabe eines jüngeren Alters nun gemäß Rechner mehr Punkte und damit mehr Rente erhalten, liegt an der Art der Hochrechnung, die der Rechner für Sie vornimmt und unter „Berechnung Ihrer Entgeltpunkte“ detailliert beschrieben wird. Lesen Sie sich dies am besten nochmal in Ruhe durch und vergleichen Sie die Rechnung für alt und jung nochmals. Nur in kurz: Normalerweise können die Rentenpunkte nur genau bestimmt werden, indem Sie Ihren kompletten Rentenverlauf eingeben. Dies erspart Ihnen der Rechner zu Lasten einer Hochrechnung. Diese geht davon aus, dass man sich während der Berufskarriere gehaltsmäßig nach oben entwickelt. Geben Sie ein jüngeres Alter an, so wird Ihr Gehalt für den Beginn Ihrer Berufslaufbahn vor z.B. 10 Jahren nur etwas geringer eingeschätzt, als es derzeit ist. Geben Sie ein höheres Alter an, so wird das gleiche Gehalt bis zum Beginn der Berufslaufbahn vor z.B. 40 Jahren viel weiter nach unten gerechnet. Daher haben Sie mit dem jüngeren Alter einen höheren Jahresdurchschnitt an Entgeltpunkten, der für die Zukunft weiter berechnet wird, als bei einem höher angegebenen Alter.
Auch ich musste mich gerade wieder in diese Sache reinknien, um Sie entsprechend nachvollziehen zu können. Ich hoffe Sie konnten es anhand meiner Darlegungen auch.
Mit herzlichen Grüßen
Welche Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente gibt es?
Sehr geehrte Damen und Herren
An welcher Stelle im SGB VI ist die nachfolgende von Ihnen angewandte Regelung hinterlegt?
Sofern Sie eine Wartezeit (Beitragszeit) von mindestens 35 Jahren erfüllt haben, sind die Abschläge geringer und Ihr Zugangsfaktor für die Erwerbsminderungsrente somit größer.
Dies liegt daran, dass Versicherte mit mindestens 35jähriger Wartezeit 2018 bereits mit 63 Jahren (statt mit 64 Jahren abschlagsfrei Erwerbsminderungsrente beziehen können.
Sie sind derzeit 27 Monate jünger als diese niedrigere Altersgrenze, weshalb ein dauerhafter Abschlag von 8,1 Prozent erfolgt (anstatt 10,8 Prozent bei geringerer Wartezeit und damit höherer Altersgrenze).
Ihr Zugangsfaktor beträgt somit 1,0 − 0,0810 = 0,9190.
Vielen Dank für eine rasche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eins nur vorweg: Wir können und dürfen wahrscheinlich auch keine Rentenberatung für Sie vornehmen. Insofern kann ich Ihnen nur unsere Einschätzung des Sachverhalts geben. Letztlich wird es das Beste sein, wenn Sie eine offizielle Rentenberatung in Anspruch nehmen, zu der dann auch all Ihre Daten vorliegen.
Die Regelung lässt sich im SGB VI an folgenden Stellen finden:
In § 77 Abs. 2 Satz 3 wird generell festgelegt, dass eine abschlagsfreie Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente ab dem 65. Geburtstag möglich ist.
In § 77 Abs. 4 wird zudem festgelegt, dass bei 40 Beitragsjahren ab dem 63. Geburtstag eine abschlagsfreie Inanspruchnahme möglich ist.
In § 264d erfolgt dann die Regelung für den Beginn der Rente vor dem 1. Januar 2024. Hier wird also die derzeit laufende Übergangsregelung zur Erhöhung des abschlagsfreien Eintrittsalters von 63 auf 65 definiert.
Abschließend wird in § 264d geregelt, dass die gemäß § 77 ab 2024 geltenden 40 Beitragsjahre bis dahin mit 35 Jahren anzuwenden sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe
mit besten Grüßen
Je jünger ich wäre, desto mehr Erwerbsminderungsrente würde ich erhalten?
Sehr geehrte Damen und Herren
Bei Ihrem Erwerbsminderungsrechner fiel mir folgendes auf:
Je jünger ich wäre (bei gleichem Bruttoentgelt), desto mehr Erwerbsminderungsrente würde ich erhalten – kann das richtig sein?
Muß es denn nicht umgekehrt sein, weil man ja auch deutlich länger und somit mehr in die RV einbezahlt hat?
Außerdem musste ich mein Geburtsdatum manuell eingeben, weil die Eingaben über das kleine extra Fenster nicht übernommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Johann F
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Hinweise.
Zu Ihrem ersten Anliegen
Das scheinbar paradoxe Ansteigen der Rente für jüngere Versicherte hängt u.a. damit zusammen, dass wir im Erwerbsminderungsrenten-Rechner die Annahme getroffen haben, dass tendenziell zu Beginn einer beruflichen Karriere weniger und zum Ende der Karriere mehr verdient wird. Diese Annahme treffen wir, um den Nutzern die Eingabe des exakten und gesamten Rentenverlaufs zu ersparen.
Generell wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, dass der jährliche Durchschnitt der beim Eintritt des Versicherungsfalles bisher erzielten Entgeltpunkte bis zum 62. bis 65. Lebensjahr hochgerechnet wird (Zurechnungszeit). Es geht also nicht darum, wieviele Punkte man bisher insgesamt angesammelt hat, sondern darum, wieviele es im Durchschnitt je Jahr waren.
Zurück zu unserer vereinfachenden Annahme des steigenden Gehalts im Laufe der beruflichen Karriere: Wer in jungen Jahren bereits das gleiche Gehalt hat, wie ein älterer Beitragszahler, der hat gemäß dieser Annahme bereits mehr durchschnittliche Jahres-Rentenpunkte, die ab dem Versicherungsfall hochgerechnet werden, als ein älterer Versicherter mit gleichem Gehalt.
Exakt nachlesen können Sie die jeweilige Herleitung übrigens bei dem Info-Button hinter „Berechnung Ihrer Entgeltpunkte“ im Ergebnisfenster.
Zum zweiten Punkt
Vermutlich haben sie im Kalenderfenster z.B. nur das Geburtsjahr neu ausgewählt. Das führt nämlich zunächst zu keiner weiteren Aktion. Erst, wenn Sie zumindest einen exakten Tag anklicken, wird das Geburtsdatum aktualisiert und der Kalender wird wieder geschlossen. Das ist anfangs etwas verwirrend, muss aber so sein, damit dass gesamte Geburtsdatum auswählbar ist.
Löst dies Ihr Problem zum Kalender oder habe ich Ihre Anmerkung falsch verstanden?
Nochmals vielen Dank für Ihre Hinweise und herzliche Grüße
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Rente bei Erwerbsminderung?