Rentenhöhe

Mindestrente bzw. Grundrente in Deutschland

Thema Altersrente ﹣ Mindestrente / Grundrente

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Im deutschen Rentensystem gibt es derzeit keine Mindestrente. Die Höhe der gesetzlichen Rente eines Ruheständlers ist immer abhängig von den erworbenen Rentenpunkten – je höher das Einkommen ist und je länger man im Erwerbsleben stand, umso höher ist das Rentenpunktekonto.

Politiker, Rentenexperten und Arbeitnehmer­vertreter diskutieren immer wieder, ob die Rentenversicherung in Deutschland eine Mindestrente oder auch Grundrente benötigt, die bedingungslos ausgezahlt werden soll.


Die Grundidee einer Mindestrente

Auch im Alter soll jeder deutsche Bürger ein würdiges Leben führen können. Dazu benötigt er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ein entsprechendes Einkommen. Dieses soll jedem über eine Mindestrente ausgezahlt werden. So die Grundidee – die Vorstellungen der Ausgestaltung dieses Modells gehen noch weit auseinander. Eine Art Solidarrente, die durch die gesetzliche Rentenversicherung aus den Einzahlungen aller Beitragszahler finanziert wird, übersteigt die Finanzkraft der Rentenkassen jedoch. Finanziert werden müsste die Mindestrente dann (zusätzlich) aus dem Bundesaushalt – also über die Steuerzahlungen der Bürger. Außerdem ist noch umstritten, ob die Mindestrente bedingungslos ausgezahlt wird oder ob Vermögen oder laufende Renteneinnahmen berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit ist es, eine Grundrente als Aufstockung auf die gesetzliche Rente zu definieren, was mit der ab 2021 eingeführten Grundrente gemacht wird.

Grundrente ab 2021

Für Menschen, die sehr viele Jahre mit nur unterdurchschnittlichem Einkommen gearbeitet haben und als Rentner unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen, wird die Grundrente ab 2021 als Aufstockung zur eigentlichen Rente gezahlt. Anspruchsberechtigt zur Grundrente sind solche Rentenversicherte, die

  • mindestens 33 Jahre lang sogenannte Grundrentenzeiten aufweisen und
  • in ihrem Berufsleben ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens bezogen haben.

Zu den Grundrentenzeiten gehören dabei Pflichtbeitragsjahre, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten mit Leistungen wegen Krankheit oder Reha.

Deren Rentenpunkte werden für die Grundrentenzeiten bis zu einem Wert von 0,8 Rentenpunkten verdoppelt. Der daraus resultierende Zuwachs an Rentenpunkten wird mit dem jeweils aktuellen Rentenwert Ost bzw. West multipliziert, wonach schließlich 12,5 Prozent abgezogen werden. Somit kommt es in einigen Fällen zu einer Grundrente, also einer Aufstockung der eigentlichen Rente, von über 450 Euro.

Diese Grundente gibt es also nur für gesetzlich Rentenversicherte. Vorgesehen ist sie nicht nur für Neu-Rentner, sondern auch für all die, die bereits eine sehr niedrige Rente beziehen.

Bisher und weiterhin gibt es die Grundsicherung im Alter

Derzeit sieht das Sozialsystem des deutschen Staates - auch für Menschen, die die Kriterien für eine Grundrente nicht erfüllen - bereits eine Unterstützung für Hilfsbedürftige vor, die im Rentenalter oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Diese Leistung wird als „Grundsicherung im Alter“ bezeichnet und ist vergleichbar mit der Sozialhilfe. Sie stellt eine Aufstockung der Rentenbezüge dar, noch erzieltes Einkommen wird also angerechnet. Außerdem muss noch vorhandenes Vermögen bis auf einen Schonbetrag von 5.000 Euro aufgebraucht werden, bevor das Geld ausgezahlt wird. Wie hoch die Leistungen der Grundsicherung sind, ermittelt unser Rechner für die Grundsicherung. Rentner müssen für den Antrag ihren genauen Bedarf nachweisen und Vermögen offenlegen – für viele ein Grund, warum sie die Grundsicherung erst gar nicht beantragen.

Die Ziele der Grundrente

Eine Mindestrente, die die Höhe des erzielten Einkommens und auch die Dauer der Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt, wird auch als Lebensleistungs­rente bezeichnet. Diese wird als sozial gerechter empfunden, denn die Höhe der erworbenen Rentenpunkte sagt nichts über den Fleiß und das Engagement des Rentners in seinem früheren Arbeitsleben aus. Mit Zahlung der Grundrente soll ein Abrutschen in die Altersarmut vermieden werden. Davon betroffen sind vor allem Rentner, die im Niedriglohnsektor arbeiteten und nicht genügend Rentenpunkte ansammeln konnten. Dazu zählen besonders viele Frauen, denn ihnen fehlen oft einige Jahre im Rentenverlauf, in denen sie durch die Betreuung von Kindern oder die Pflege von nahen Angehörigen gar kein oder nur ein geringes Einkommen hatten. Zahlt der Staat eine Mindestrente, würde die jetzige Grundsicherung im Alter entfallen, das entlastet die Sozialkassen wiederum. Eine bedingungslose Grundsicherung erlaubt mehr Reserven für die Rentenzeit – die für eine würdigere Gestaltung des Lebensabends sorgen.

Eine Mindestrente hat auch Nachteile

Die wichtigste Frage zur Mindestrente ist die nach ihrer Finanzierung. Wenn jeder Bürger, egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter, Recht auf diese Mindestrente hat, wird jährlich ein erheblicher Betrag benötigt, die der Staat aufbringen müsste. Solch eine steuerfinanzierte Rente vergrößert die Steuerbelastung für jeden. Das niedrige Lohniveau in einigen Wirtschafts­branchen, welches den Erwerb von ausreichenden Rentenpunkten verhindert, wird so nicht bekämpft. Damit werden die eigentlichen Ursachen der Altersarmut also nicht beseitigt. Die verantwortlichen Unternehmen verdienen weiter, der Staat gleicht später die Renten aus. Gegner der Mindestrente fürchten außerdem, dass Arbeitnehmer und Selbstständige die private Rentenvorsorge vernachlässigen. Lohnt sich Sparen für sie noch, wenn der Staat später das Lebenseinkommen garantiert?

Mindestrenten - von europäischen Nachbarn lernen

Mindestrenten gibt es bereits in verschiedenen europäischen Ländern. Als Beispiel wird oft die Schweiz genannt, in der jeder Bürger eine Mindestrente von etwa 1.000 Euro erhält. Doch die Eidgenossen zahlen, anders als die deutschen Bundesbürger, auch alle in eine Pflichtversicherung ein. Auch in Frankreich und Italien gibt es heute bereits Mindestrenten.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Altersrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 01.04.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Altersrente" wurden am 01.04.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
  • 22.03.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
  • 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitrags­bemessungs­grenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
  • 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
  • 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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